Initiative zur Verbesserung der kommunalen Finanzen (Presseeinladung und zus. Informationen) Joachim Haedke, MdLDr. Christian Baretti, StR An die Vertreter Pressekonferenz mit der Vorstellung einer neuen
Ende der Geldverschwendung in München
Es laden ein: Der Stadtrat Dr. Christian Baretti und der Landtagsabgeordnete Joachim Haedke für heute, Freitag, den 6. Dezember 2002 um 11.00 Uhr ins Cafe Glockenspiel (Marienplatz 28; 5. Stock; Eingang Rosenstraße neben Handygeschäft) INITIATIVE
Weitergehende Informationen zur Pressekonferenz am 6. Dezember 2002 Die kommunalen Finanznöte sind derzeit bundesweit in aller Munde. Insbesondere in der Landeshauptstadt München wurde seitens der Stadtführung eine so genannte „Pleite“ verkündet. Als Lösung der Finanzprobleme werden normalerweise die Suche nach neuen Einnahmequellen und Belastungen für den Bürger ins Gespräch gebracht. Die heutige Initiative geht einen anderen Weg. Sinnlose Geldverschwendung in den kommunalen Haushalten soll künftig verhindert werden. Stadtrat Dr. Christian Baretti hat hierzu als ehemaliger Mitarbeiter des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung Untersuchungen durchgeführt, die u. a. Einsparungen bei Leistungsstandards empfehlen. Die heutige Initiative sieht folgende Punkte vor: 1. Untersuchung innerhalb der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt München, welche kommunalen Standards bei öffentlichen Leistungen ohne Probleme unterschritten werden könnten und wie hoch dabei das Einsparungspotential liegt. Stadtrat Dr. Baretti, stellvertretender finanzpolitischer Sprecher der CSU-Stadtratsfraktion, legt jedoch Wert darauf, dass er bereits einige Beispiele selbst kennt und dass das Einsparpotential beträchtlich zu sein scheint. Grundsätzlich können die Standards und die dadurch resultierenden Kosten durch eigene Entscheidungen der Stadt oder durch Vorgaben von Bund und Land verursacht sein.
Das vorgeschlagene Gesetz soll ein Angebot an die Kommunen sein, eigenverantwortlich und den jeweiligen lokalen Gegebenheit vor Ort angepasst, die bestehenden Standards zu überprüfen, um dann selbst zu entscheiden, ob ein Standard Sinn macht und bestehen bleiben soll oder ob er die jeweilige Kommune übertrieben gängelt und nur unnötig Geld kostet und deswegen gesenkt werden kann. Das Gesetz ist also verbunden mit mehr Eigenverantwortung für die Kommunen. Durch das Flexibilisierungsgesetz hat jede Kommune die Möglichkeit zu prüfen, ob mit den zum Teil in der Umsetzung sehr teuren Standards die damit verbundenen Ziele erreicht werden, oder ob die Ziele unter Umständen gar ohne die Standards erreicht werden können. Keine Gemeinde wird dazu gezwungen, bestimmte Standards zu flexibilisieren. Hinzu kommt, dass die Gemeinden beim Innenministerium einen Antrag zur angedachten Flexibilisierung eines Standards stellen müssen, der dann im Benehmen mit Fachbehörden überprüft wird. .Jeder derzeit sinnvolle Standard wird auch jede öffentliche Diskussion überstehen. Landtagsbüro Haedke, 06 Dezember 2002. |