CSU Landtagsfraktionsresolution zur Forstreform: Haedke setzt großstädtische Komponente in interner Sitzung durch

CSU Landtagsfraktionsresolution zur Forstreform: Haedke setzt großstädtische Komponente in interner Sitzung durch


Hier die Entschließung von gerstern Abend:

Entschließung zur Forstreform
Bayerns Wälder haben Zukunft
1. Maßstäbe für die Waldbewirtschaftung
Wie in kaum einem anderen Land fühlen sich die Menschen in Bayern der Natur und dem Wald verbunden. Unser Wald, immerhin mehr als ein Drittel der Landesfläche, ist ein unerlässlicher Bestandteil bayerischer Identität und leistet einen großen Beitrag für die Lebensqualität und Attraktivität Bayerns. Denn er erfüllt eine Vielzahl von landeskulturellen, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Aufgaben: er dient dem Schutz von Wasser, Luft, Boden und Klima, ist Lebensraum für unsere reichhaltige Tier- und Pflanzenwelt und ein bedeutender Rohstofflieferant. Neben all dem ist er für viele Menschen auch Ort der Erholung und Ruhe, gerade auch im großstädtischen Raum. Er ist aber auch ein bedeutender Rohstofflieferant. Als Produzent des nachwachsenden Rohstoffes Holz hat er eine enorm wichtige ökonomische Bedeutung. Ziel unserer Politik ist es, diese sehr verschiedenen Ansprüche an den Wald miteinander zu vereinbaren und die vielfältigen Funktionen des Waldes zu sichern.

Unser Wald in Bayern hat in den vergangenen Jahrzehnten eine positive Entwicklung genommen. Zu verdanken haben wir dies überlegter Bewirtschaftung in den Privatwäldern und der erfolgreichen Arbeit der Staatsforstverwaltung, in besonderer Weise aber der politischen Weichenstellung durch das Bayerische Waldgesetz. Damit haben wir schon frühzeitig der besonderen Bedeutung des Waldes für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen Rechnung getragen.

Mit Blick auf den Klimawandel wird die ökologische Schlüsselrolle des Waldes noch zunehmen: er verstärkt den Schutz vor Naturkatastrophen und dient der Sicherung des Wasserhaushalts.

Für die Bewirtschaftung des Waldes in Bayern gelten zwei grundsätzliche Zielrichtungen:

a. Das Bayerische Waldgesetz und seine grundlegenden ökologischen Zielvorgaben bleiben uneingeschränkter Maßstab für unser politisches und administratives Handeln. Auch in Zukunft werden diese Ziele nicht geändert. Dies gilt auch für die geltenden jagdpolitischen Grundsätze bei Eigenjagd oder Verpachtung (Wald vor Wild!)

b. Wir werden die dem Staat zur Verfügung stehenden Ressourcen so effizient wie möglich einsetzen. Zu diesem Zweck werden wir die Strukturen der Forstverwaltung und der Staatswaldbewirtschaftung sowie die zukünftigen Aufgaben des Staates laufend überprüfen und weiterentwickeln.

2. Bewirtschaftung des Staatswaldes
Der Freistaat Bayern ist mit rund 770.000 ha Staatsforstfläche einer der größten Waldbesitzer in Europa. Das Waldgesetz verpflichtet ihn, den Staatswald vorbildlich zu bewirtschaften und dabei das Gemeinwohl besonders zu berücksichtigen.

Die Bewirtschaftung des Staatsforstes hat allerdings keinen unmittelbaren Hoheitsbezug. Deshalb ist es sinnvoll, den Staatsforstbetrieb in ein rechtlich selbständiges Wirtschaftsunternehmen umzuwandeln, das seine Leistungen ohne Qualitätseinbußen effektiver erbringen kann. (Auch in sensiblen Bereichen wie dem Krankenhaus- und Pflegebereich ist eine Umwandlung in moderne Unternehmensformen mittlerweile üblich.)

Um die Bewirtschaftung des Staatswaldes betriebswirtschaftlich flexibler gestalten zu können, wollen wir die Bewirtschaftung und die zugehörige Immobilienverwaltung – nicht aber das Grundeigentum – des Staatswaldes einem verselbstständigten Unternehmen in rein staatlicher Hand übertragen. Wir legen dabei Wert darauf, dass das Mitbestimmungs- und Gestaltungsrecht des Landtages gewährleistet bleibt. Als Rechtsform dieses neuen Unternehmens schlagen wir die Anstalt des öffentlichen Rechts vor. Die Anstalt gewährleistet wegen der staatlichen Rechtsaufsicht eine große Transparenz. Die Anstalt muss eine klare betriebwirtschaftlich ausgerichtete Struktur und einen entsprechenden unternehmerischen Freiraum erhalten, zugleich aber auch im Errichtungsgesetz auf die Ziele und Maßstäbe des Bayerischen Waldgesetzes und die vorbildliche Bewirtschaftung verpflichtet werden. Dies gilt insbesondere für den Bergwald.

Um die besonderen Gemeinwohlaufgaben, wie etwa die Schutzwaldpflege, Schutzwaldsanierung, Moorrenaturierung, getrennt ausgewiesene Rad- und Wanderwege, Wildparke und Projekte für BayernNetzNatur finanzieren zu können, soll das Unternehmen an allgemeinen staatlichen projektbezogenen Finanzierungs- und Förderprogrammen, die auch private Waldbesitzer für Schutzwaldbewirtschaftung etc. erhalten, teilhaben.

3. Bewirtschaftung des Privatwaldes

54 Prozent der bayerischen Waldfläche befinden sich in der Hand von rund 700.000 Privatwaldbesitzern. Der Staat stellt sich seiner Verantwortung für den Privatwald, für den er hoheitliche Aufgaben ebenso wahrnimmt, wie er die Eigentümer des Privatwaldes fördert.

Unmittelbar staatliche Beratung soll sich aber in Zukunft nur noch am Gemeinwohl orientieren. Aufgaben der betriebsbezogenen Einzelberatung etc. sollen dagegen die forstlichen Selbsthilfeeinrichtungen im Rahmen des eigenverantwortlichen Engagements der Waldbauern übernehmen. Staatlicherseits soll daher nicht mehr der einzelne Waldbesitzer durch Beratung gefördert, sondern insoweit auf die forstlichen Selbsthilfeeinrichtungen als Multiplikatoren gesetzt werden. Im Gegenzug wollen wir die Forstbetriebsgemeinschaften künftig - als Hilfe zur Selbsthilfe - verstärkt und verlässlich fördern. In diesem Zusammenhang ist eine Neuorganisation der Forstbetriebsgemeinschaften nach betriebswirtschaftlichen Überlegungen sinnvoll. Die Fördermöglichkeiten sind auf dieses Ziel hin zu orientieren. Selbstverständlich bleibt es Aufgabe der Forstbehörden, im Rahmen ihrer hoheitlichen Forstaufsicht einschließlich etwaiger finanzieller Förderung (Leistungsverwaltung) als partnerschaftliche Verwaltung zu agieren. Die Forstbehörden werden insoweit auch künftig im Rahmen der hoheitlichen Forstaufsicht und der Leistungsverwaltung im Privatwald beraten.

4. Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes

Das Waldgesetz verpflichtet auch Kommunen und sonstige Körperschaften, ihren Wald vorbildlich zu bewirtschaften. Bislang musste der Staat die Bewirtschaftung des Körperschaftswalds auf Wunsch im Zuge des so genannten „Kontrahierungszwangs“ vertraglich übernehmen. Wir halten diese Regelung für überholt. Die Bewirtschaftung des Waldes ist an sich eine originäre Aufgabe der Eigentümer. Die Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes muss deshalb vorrangig auch von seinen Eignern (Kommunen) durchgeführt werden. Eigentum verpflichtet. Dies gilt auch für die kommunalen Waldbesitzer. Gleichwohl kann die Forstverwaltung auch künftig die Bewirtschaftung des Kommunalwaldes übernehmen – aber freiwillig und gegen Entgelt, welches Zug um Zug in Richtung eines kostendeckenden Entgelts angehoben wird. Die anderen Körperschaften (z.B. Stiftungen) sollen eine subventionierte staatliche Beförsterung nicht mehr nutzen können. Im Gegenzug sollen sie aus der besonderen rechtlichen Verpflichtung zur vorbildlichen Waldbewirtschaftung entlassen werden.

5. Organisation und Personal der Forstverwaltung

Wenn die Bewirtschaftung des Staatswaldes einem eigenständigen Unternehmen übertragen wird, verbleiben als staatliche Aufgaben im Wesentlichen:

die Forstaufsicht (vor allem Waldschutz und Borkenkäferbekämpfung),
die Förderung (z.B. Waldumbau zu stabilen Mischwäldern),
die Waldpädagogik. Für die Waldpädagogik wurden im Jahr 2002
2,8 Mio. Euro, davon rund 50.000 Arbeitsstunden aufgewendet. Die Waldpädagogik als Bildungsauftrag ist Pflichtaufgabe der Staatsforstverwaltung und in ihrem Wirtschaftsplan dem Geschäftsfeld „Hoheit“ zugeordnet. Das wird auch künftig so bleiben.
Für diese Geschäftsfelder ist jedoch keine eigene Behördenstruktur mehr erforderlich. Deshalb sollen die verbleibenden Aufgaben der Forstverwaltung mit den Aufgaben der Landwirtschaftsverwaltung von ca. 50 „Ämtern für Land- und Forstwirtschaft“ wahrgenommen werden. Die Forstdirektionen als eigenständige mittlere Führungsebene werden abgeschafft.

In der Zeit von 1993 bis 2003 wurde der Personalstand der Staatsforstverwaltung um etwa 30 Prozent reduziert. Im gleichen Zeitraum wurde der Holzeinschlag verdoppelt. Eine verstärkt betriebswirtschaftliche Ausrichtung der Staatswaldbewirtschaftung sowie der Abbau bisheriger Staatsaufgaben im Geschäftsfeld „Dienstleistung“ wird eine weitere Senkung des Personalstandes ermöglichen. Da nach der derzeitigen Altersschichtung unter den Beamten der Staatsforstverwaltung bis zum Jahre 2008 etwa 7 Prozent, in den nächsten 10 Jahren 21 Prozent der derzeitigen Beamten aus Altersgründen regulär ausscheiden werden und die Zahl der tatsächlichen Abgänge durch Altersteilzeit oder Vorruhestand noch steigt, besteht für eine Personalreduktion auch unter Berücksichtigung eines Einstellungskorridors für Personalnachwuchs erheblicher Spielraum zur Kostenreduktion.

Das Forstministerium geht in einer Analyse von Kosten und Nutzen der Umstrukturierung davon aus, dass in den nächsten zehn Jahren 15 Prozent der Personalkosten und in weiteren fünf Jahren nochmals 5 Prozent eingespart werden können. Insgesamt sollen damit 20 Prozent der Planstellen eingespart werden. Höherwertige Führungspositionen (höherer Forstdienst) sollen dabei überproportional entfallen (Ziel ist 30 Prozent).

Die Reform soll in hohem Maße sozialverträglich durchgeführt werden. Staatspersonal - vor allem Beamte - kann nicht einfach entlassen werden. Um das noch vorhandene Personal sinnvoll zu beschäftigen, kann zum Beispiel der Ausstieg aus der Körperschaftswaldbetreuung mit entsprechenden Übergangsfristen erfolgen. Denkbar ist in dieser Übergangszeit -quasi als Sachförderung - auch die Übernahme von Beratungsleistungen namens und für die Forstbetriebsgemeinschaften durch staatliches Personal, das infolge des staatlichen Aufgabenabbaus nicht mehr ausgelastet ist.

6. Fazit

Die angespannte Haushaltslage und die sich verschärfenden Probleme zwingen uns, die staatliche Verwaltung grundlegend zu renovieren, um auch in Zukunft politisch handlungsfähig zu bleiben. Dabei kann auch die Staatsforstverwaltung nicht ausgenommen werden. Der Wald ist nachhaltig, aber auch möglichst effizient zu bewirtschaften. Bei unseren Reformüberlegungen haben wir insbesondere die besondere Bedeutung des Waldes für das Gemeinwohl berücksichtigt und eine Lösung gefunden, die sowohl die besonderen Gemeinwohlleistungen als auch die effektive Bewirtschaftung unseres Waldes für die Zukunft sicherstellen


Büro, 11 März 2004.


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