Schwerpunkte Februar 2006 Bundesnachrichtendienst nicht nach Berlin verlagern
Die mit einem mehrjährigen Umzug einhergehenden Effizienzverluste in der operativen Arbeit würden eine ernsthafte Beeinträchtigung der Sicherheitsarbeit des BND darstellen. Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedrohung durch den international agierenden Terrorismus und durch die zunehmenden Spannungen zwischen Teilen der muslimischen Gemeinschaft und den westlichen Demokratien halten wir eine Schwächung der Aus-landsaufklärung durch den BND aber keinesfalls für hinnehmbar. Zudem ist der BND am Standort Pullach voll funktionsfähig.
Allerdings sind Überlegungen der Bundesregierung bekannt geworden, die Gemeinschaftsaufgabe um 100 Mio. Euro zu kürzen. Diese Kürzung hätte in vollem Umfang allein von den alten Bundesländern getragen werden sollen. Vor diesem Hintergrund hat sich die CSU-Fraktion in einem Dringlichkeitsantrag für den Erhalt der Gemeinschaftsaufgabe West ausgesprochen. Wir sind der Meinung, dass Einsparungen bei der Gemeinschaftsaufgabe nicht einseitig durch die Streichung der Förderung in den alten Ländern erreicht werden dürfen. Zusammen mit der Verlängerung der Investitionszulage in Ostdeutschland, die für die westdeutschen Länder voraussichtlich zu Steuerausfällen in der Größenordnung von einer Vier-telmilliarde Euro führt, wäre eine Streichung der Gemeinschaftsaufgabe West auch finanziell eine erhebliche Belastung der Solidarität der westdeutschen Länder gegenüber Ostdeutschland. Die CSU-Fraktion hat das Bestreben der Staatsregierung, an der Gemeinschaftsaufgabe West festzuhalten, deshalb in dem Dringlichkeitsantrag unterstützt und die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für die zugunsten der ostbayerischen Grenzregionen vorgesehene Fördergebietskulisse sowie für eine angemessene Ausstat-tung mit Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe einzusetzen. Die Bemühungen der Staatsregierung waren, wie sich inzwischen gezeigt hat, erfolgreich. Der Bund wird die Kür-zungen nicht einseitig auf Westdeutschland, sondern anteilig auf die alten und neuen Bundesländer verteilen. Ministerpräsident Dr. Stoiber hat außerdem zugesagt, dass die auf Bayern entfallenden Kürzungen durch Mittel aus dem Landeshaushalt ausgeglichen würden.
Nach dem Zusatzprotokoll zu dem Dieses Zusatzprotokoll ist in Deutsch-land aber immer noch nicht in Kraft getreten, weil sich die abgewählte rot-grüne Bundesregierung geweigert hat, das Ratifikationsverfahren zum Abschluss zu bringen. Vor diesem Hintergrund haben wir die Staatsregierung in einem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, sich auf Bundesebene nunmehr für ein schnellstmögliches Inkrafttreten des Zusatzprotokolls einzusetzen. Es kann nach unserer Auffassung nicht sein, dass ein erheblicher Anteil der Haftplätze im Justizvollzug von aus-ländischen Strafgefangenen belegt wird, die nach Haftverbüßung Deutschland ohnehin verlassen müss-ten.
Solche Härtefallkommissionen bestehen bereits in einzelnen Bundesländern, nicht aber in Bayern. Vor diesem Hintergrund haben wir uns in einem Dringlichkeitsantrag dafür ausgesprochen, dass die Staatsregie-rung alsbald über entsprechende Erfahrungen in diesen Bundesländern berichten soll. Dabei soll auch darauf eingegangen werden, ob und ggf. in welcher Form die Staatsregierung die Einführung einer Härtefallkommission in Betracht zieht und wie ggf. Kompetenzkonflikte, etwa mit dem Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags, vermieden werden könnten.
Die CSU-Fraktion hält es für wichtig, dass besonders durch den Winterdienst belastete Gemeinden und Landkreise durch staatliche Zuwendungen innerhalb des kom-munalen Finanzausgleichs entlastet werden. Deshalb wurde die Staatsregierung aufgefordert, in Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden entsprechende Regelungen zu vereinbaren, die einen gerechten Ausgleich ermöglichen. Die Wiedereinführung der Winterdienstpauschale nach dem alten Modell haben wir in dem Antrag ab-gelehnt.
Die CSU-Fraktion hat sich dafür ausgesprochen, die Arbeitszeit für Lehrkräfte an allen Schularten so zu flexibilisieren, dass beim Auftreten von Versorgungsengpässen und zur Vermeidung des Ausfalls von Pflichtunterricht Lehrkräfte auf freiwilliger Basis 1 bis 3 Jahreswochenstunden mehr arbeiten können. Im Gegenzug soll die Un-terrichtsverpflichtung dieser Lehrkräfte in späteren Jahren entsprechend verringert werden.
Die Staatsregierung wurde auf-gefordert, an der Universität Passau unter der Koordination des dortigen Lehrerbildungszentrums einen Modellversuch „Studiengang Lehramt an Realschulen“ auf der Basis von 240 Leistungspunkten einzurichten. Dabei sollen die Standards des Bolognaprozesses in der Lehrerbildung berücksichtigt wer-den. Bereithaltungskosten der Schülerwohnheime angemessen umlegen Nach bisheriger Praxis wurden die Kosten der Heimunterbringung von Berufsschülern in Schülerwohnheimen auf alle Kommunen umgelegt, aus de-nen Schüler die jeweilige Berufsschule besuchen, unabhängig davon, ob sie tatsächlich in den Schülerwohnheimen gewohnt haben oder nicht. Mit einer Klarstellung im Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz wollen wir nunmehr erreichen, dass die Bereithaltungskosten für Schülerwohnheime in Zukunft entsprechend dem Verursacherprinzip nur auf die Kommunen umgelegt werden, deren Schüler das Wohnheim auch tatsächlich nutzen. Für mehr Verkehrssicherheit sorgen In mehreren Anträgen haben wir uns für eine Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr eingesetzt. So wurde die Staatsregierung in einem Antrag aufgefordert, sich für die Festlegung einer Sicherheitsgrundausstattung für alle Fahrräder, die in den Handel kommen, einzusetzen. Dies gilt besonders für deren Ausstattung mit Fahr- und Rücklicht sowie Reflektoren für eine allseitige Sichtbarkeit. In einem weiteren Antrag haben wir uns dafür ausgesprochen, für Kleintransporter bis 3,5 t eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h einzuführen. Drittens soll die Staatsregierung auf Bund-Länder-Ebene darauf hinwirken, die Regelungsdichte der Straßenver¬kehrsordnung abzubauen, Aus¬nahmeregelungen auf das notwendige Maß zu reduzieren und dadurch mehr Klarheit und Akzeptanz bei den Verkehrsteilnehmern zu erreichen. Bayerisches Krankenhausgesetz ändern Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Krankenhausgesetzes in der parlamentarischen Beratung. Hierzu hat die Fraktion einen Antrag eingebracht, mit dem wir zum einen die Regelung über die Rückforderung von Fördermitteln ändern wollen. Unser Ziel ist es, den Verzicht auf die Rückforderung verpflichtender auszu-gestalten. Damit wollen wir erreichen, dass Krankenhäuser, die mit öffentlichen Fördermitteln errichtet wurden, auch bei Aufgabe der ursprünglichen Zweckbestimmung weiter für eine Nutzung im sozialstaatlichen Interesse zur Verfü-gung stehen. Zum Zweiten soll durch die Vergröße-rung des Eigenanteils des Nutzungsentgelts von 10 % auf 25 %, den der Krankenhausträger seinen Pauschalmitteln zuführen darf, der Anreiz für den Krankenhausträger verstärkt werden, innovative Betriebsstrukturen zu schaffen. Über die Ausbildung im Holzbau berichten Ein weiterer Antrag zielt darauf ab, das Thema „Holz als Baustoff“ in den einschlägigen Ausbildungszweigen im Bereich des Bauwesens, insbesondere an den Hochschulen sowie an den Meisterschulen für Holzbau, stärker zu verankern. Bayerisches Gleichstellungsgesetz ändern Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes in der parlamentarischen Beratung. Die CSU-Fraktion hat hierzu einen An-trag eingebracht, mit dem verschiedene gesetzliche Bestimmungen geändert werden sollen. Insbesondere wollen wir die Frist für die Erstellung von Gleichstellungskonzepten von drei auf fünf Jahre verlängern. Dies ist sinnvoll, um den Verwaltungsaufwand innerhalb der Dienststellen möglichst gering zu halten und gleichzeitig effektive langfristige Maßnahmen für die weitere Gleichstellungsarbeit entwi-ckeln zu können. Die Dienststellen müssen allerdings nach der halben Laufzeit der Gleichstellungskonzepte eine tabellarische Datenübersicht Ein weiteres Ziel des Änderungsan-trags ist es, dass im Gleichstellungskonzept - zusätzlich zu anderen Merkmalen - auch die Unterschiede zwischen Frauen und Männern bei der Leistungsbesoldung dargestellt werden. Der CSU-Fraktion war es auch ein be-sonderes Anliegen, dass bei der Besetzung von Stellen und Beförderungsentscheidungen soziale Erfahrungen und Fähigkeiten aus der Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen und aus ehrenamtlicher Tätigkeit in Zukunft mehr als bisher Berücksichtigung finden. RZKKA für Anschlusskanal an öffentliches Netz erweitern Die Staatsregierung soll die Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA) dahingehend ändern, dass eine entsprechende pauschale För-derung auch möglich ist, wenn in einem Ortsteil oder Gebiet, in dem sich die Gemeinde für eine dezentrale Entsorgung entschieden hat, ein Anlieger, der bisher nicht in den Genuss einer Förderung gekommen ist, statt einer Kleinkläranlage auf eigene Kosten einen Kanal zur öffentlichen Versorgung legt. Zur Regelung des jeweiligen Einzelfalls soll eine Sondervereinbarung der anschlusswilligen Bürger mit der Gemeinde abgeschlossen werden. Klare Regelungen für lebenserhaltende Organverpflan-zungen schaffen Die Staatsregierung wurde auf-gefordert, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass die erforderlichen rechtlichen Bestimmungen geschaffen werden, damit lebenserhaltende Organverpflanzungen in Deutschland nicht an Unklarheiten über die Finanzierung der Organverpflanzungen scheitern. Jäger als kundige Personen bei der Umsetzung des EU-Hygienepakets anerkennen Sekretariat, 10 März 2006. |