Schwerpunkte Februar 2006

Bundesnachrichtendienst nicht nach Berlin verlagern



Presseberichten zufolge will die Bundesregierung am geplanten Umzug des Bundes-nachrichtendienstes (BND) von Pullach nach Berlin festhalten. Die CSU-Fraktion hat in einem Dringlichkeitsantrag deshalb erneut bekräftigt, dass sie den Umzug ablehnt. Er würde unverhältnismäßig hohe Kosten verursachen. Die Gelder wären in Investitionen in die Aufklärung terroristischer Hintergrundstrukturen besser angelegt. So fielen allein für den Neubau des BND in Berlin ca. 720 Mio. Euro an, die Gesamtumzugs-kosten würden sich auf mindestens 1,5 Mrd. Euro belaufen. Diese enormen Kosten sind nach unserer Auffassung angesichts der dringend notwendigen Sanierung des Bundeshaushalts kaum vermittelbar.

Die mit einem mehrjährigen Umzug einhergehenden Effizienzverluste in der operativen Arbeit würden eine ernsthafte Beeinträchtigung der Sicherheitsarbeit des BND darstellen. Vor dem Hintergrund der wachsenden Bedrohung durch den international agierenden Terrorismus und durch die zunehmenden Spannungen zwischen Teilen der muslimischen Gemeinschaft und den westlichen Demokratien halten wir eine Schwächung der Aus-landsaufklärung durch den BND aber keinesfalls für hinnehmbar. Zudem ist der BND am Standort Pullach voll funktionsfähig.


Gemeinschaftsaufgabe West erhalten



Im Koalitionsvertrag von CSU, CDU und SPD ist der Fortbestand der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ verankert. Dies darf nicht aus-schließlich für die ostdeutschen Länder gelten. Auch die strukturschwachen Regionen in den alten Ländern sind nach wie vor auf entsprechende Bundesmittel angewiesen.

Allerdings sind Überlegungen der Bundesregierung bekannt geworden, die Gemeinschaftsaufgabe um 100 Mio. Euro zu kürzen. Diese Kürzung hätte in vollem Umfang allein von den alten Bundesländern getragen werden sollen. Vor diesem Hintergrund hat sich die CSU-Fraktion in einem Dringlichkeitsantrag für den Erhalt der Gemeinschaftsaufgabe West ausgesprochen. Wir sind der Meinung, dass Einsparungen bei der Gemeinschaftsaufgabe nicht einseitig durch die Streichung der Förderung in den alten Ländern erreicht werden dürfen. Zusammen mit der Verlängerung der Investitionszulage in Ostdeutschland, die für die westdeutschen Länder voraussichtlich zu Steuerausfällen in der Größenordnung von einer Vier-telmilliarde Euro führt, wäre eine Streichung der Gemeinschaftsaufgabe West auch finanziell eine erhebliche Belastung der Solidarität der westdeutschen Länder gegenüber Ostdeutschland.

Die CSU-Fraktion hat das Bestreben der Staatsregierung, an der Gemeinschaftsaufgabe West festzuhalten, deshalb in dem Dringlichkeitsantrag unterstützt und die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene für die zugunsten der ostbayerischen Grenzregionen vorgesehene Fördergebietskulisse sowie für eine angemessene Ausstat-tung mit Fördermitteln aus der Gemeinschaftsaufgabe einzusetzen.

Die Bemühungen der Staatsregierung waren, wie sich inzwischen gezeigt hat, erfolgreich. Der Bund wird die Kür-zungen nicht einseitig auf Westdeutschland, sondern anteilig auf die alten und neuen Bundesländer verteilen. Ministerpräsident Dr. Stoiber hat außerdem zugesagt, dass die auf Bayern entfallenden Kürzungen durch Mittel aus dem Landeshaushalt ausgeglichen würden.


Ausländische Straftäter zur Strafvollstreckung
in ihr Herkunftsland überstellen



In den bayerischen Justizvollzugsan-stalten herrscht derzeit eine äußerst angespannte Belegungssituation. Dabei liegt der Ausländeranteil unter den Strafgefangenen bei ca. einem Drittel. Die CSU-Fraktion hat deshalb in einem Dringlichkeitsantrag ge-fordert, effektive Maßnahmen zur Entlastung des Strafvollzugs zu ergreifen. Hierzu gehört die Überstellung verurteilter aus-ländischer Straftäter zur weiteren Strafverbüßung in ihr Heimatland.

Nach dem Zusatzprotokoll zu dem
Übereinkommen zur Überstellung verurteilter Personen ist eine Über¬stellung von verurteilten ausländischen Straftätern in ihr Heimatland zur weiteren Strafverbüßung auch dann möglich, wenn diese einer solchen Überstellung nicht zustimmen. Der straffällig gewordene Ausländer kann damit auch gegen seinen Willen be-reits frühzeitig in sein Heimatland abgeschoben werden, wenn er aufgrund seiner Straftaten die Bundesrepublik Deutschland im Er-gebnis ohnehin verlassen müsste.

Dieses Zusatzprotokoll ist in Deutsch-land aber immer noch nicht in Kraft getreten, weil sich die abgewählte rot-grüne Bundesregierung geweigert hat, das Ratifikationsverfahren zum Abschluss zu bringen. Vor diesem Hintergrund haben wir die Staatsregierung in einem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, sich auf Bundesebene nunmehr für ein schnellstmögliches Inkrafttreten des Zusatzprotokolls einzusetzen. Es kann nach unserer Auffassung nicht sein, dass ein erheblicher Anteil der Haftplätze im Justizvollzug von aus-ländischen Strafgefangenen belegt wird, die nach Haftverbüßung Deutschland ohnehin verlassen müss-ten.


Über Erfahrungen mit Härtefallkommissionen berichten



Nach dem neuen Zuwanderungsgesetz kann einem Ausländer, dessen Ausreisever-pflichtung vollzogen werden kann, eine Aufenthaltserlaubnis auch dann erteilt werden, wenn die gesetzlich festgelegten Erteilungsvoraussetzun-gen nicht erfüllt sind. Voraussetzung dafür ist ein entsprechendes Ersuchen einer von der Landesregierung durch Rechtsverordnung eingerichteten Härtefallkommission.

Solche Härtefallkommissionen bestehen bereits in einzelnen Bundesländern, nicht aber in Bayern. Vor diesem Hintergrund haben wir uns in einem Dringlichkeitsantrag dafür ausgesprochen, dass die Staatsregie-rung alsbald über entsprechende Erfahrungen in diesen Bundesländern berichten soll. Dabei soll auch darauf eingegangen werden, ob und ggf. in welcher Form die Staatsregierung die Einführung einer Härtefallkommission in Betracht zieht und wie ggf. Kompetenzkonflikte, etwa mit dem Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags, vermieden werden könnten.


Weitere Maßnahmen und Initiativen



Winterdienstpauschale umgestalten

Die CSU-Fraktion hält es für wichtig, dass besonders durch den Winterdienst belastete Gemeinden und Landkreise durch staatliche Zuwendungen innerhalb des kom-munalen Finanzausgleichs entlastet werden. Deshalb wurde die Staatsregierung aufgefordert, in Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden entsprechende Regelungen zu vereinbaren, die einen gerechten Ausgleich ermöglichen. Die Wiedereinführung der Winterdienstpauschale nach dem alten Modell haben wir in dem Antrag ab-gelehnt.


Arbeitszeit für Lehrkräfte flexibilisie-ren

Die CSU-Fraktion hat sich dafür ausgesprochen, die Arbeitszeit für Lehrkräfte an allen Schularten so zu flexibilisieren, dass beim Auftreten von Versorgungsengpässen und zur Vermeidung des Ausfalls von Pflichtunterricht Lehrkräfte auf freiwilliger Basis 1 bis 3 Jahreswochenstunden mehr arbeiten können. Im Gegenzug soll die Un-terrichtsverpflichtung dieser Lehrkräfte in späteren Jahren entsprechend verringert werden.


Modellversuch zur Realschul-lehrerausbildung einrichten

Die Staatsregierung wurde auf-gefordert, an der Universität Passau unter der Koordination des dortigen Lehrerbildungszentrums einen Modellversuch „Studiengang Lehramt an Realschulen“ auf der Basis von 240 Leistungspunkten einzurichten. Dabei sollen die Standards des Bolognaprozesses in der Lehrerbildung berücksichtigt wer-den.

Bereithaltungskosten der Schülerwohnheime angemessen umlegen

Nach bisheriger Praxis wurden die Kosten der Heimunterbringung von Berufsschülern in Schülerwohnheimen auf alle Kommunen umgelegt, aus de-nen Schüler die jeweilige Berufsschule besuchen, unabhängig davon, ob sie tatsächlich in den Schülerwohnheimen gewohnt haben oder nicht.

Mit einer Klarstellung im Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz wollen wir nunmehr erreichen, dass die Bereithaltungskosten für Schülerwohnheime in Zukunft entsprechend dem Verursacherprinzip nur auf die Kommunen umgelegt werden, deren Schüler das Wohnheim auch tatsächlich nutzen.

Für mehr Verkehrssicherheit sorgen

In mehreren Anträgen haben wir uns für eine Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr eingesetzt.

So wurde die Staatsregierung in einem Antrag aufgefordert, sich für die Festlegung einer Sicherheitsgrundausstattung für alle Fahrräder, die in den Handel kommen, einzusetzen. Dies gilt besonders für deren Ausstattung mit Fahr- und Rücklicht sowie Reflektoren für eine allseitige Sichtbarkeit.

In einem weiteren Antrag haben wir uns dafür ausgesprochen, für Kleintransporter bis 3,5 t eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h einzuführen. Drittens soll die Staatsregierung auf Bund-Länder-Ebene darauf hinwirken, die Regelungsdichte der Straßenver¬kehrsordnung abzubauen, Aus¬nahmeregelungen auf das notwendige Maß zu reduzieren und dadurch mehr Klarheit und Akzeptanz bei den Verkehrsteilnehmern zu erreichen.

Bayerisches Krankenhausgesetz ändern

Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Krankenhausgesetzes in der parlamentarischen Beratung.

Hierzu hat die Fraktion einen Antrag eingebracht, mit dem wir zum einen die Regelung über die Rückforderung von Fördermitteln ändern wollen. Unser Ziel ist es, den Verzicht auf die Rückforderung verpflichtender auszu-gestalten. Damit wollen wir erreichen, dass Krankenhäuser, die mit öffentlichen Fördermitteln errichtet wurden, auch bei Aufgabe der ursprünglichen Zweckbestimmung weiter für eine Nutzung im sozialstaatlichen Interesse zur Verfü-gung stehen.

Zum Zweiten soll durch die Vergröße-rung des Eigenanteils des Nutzungsentgelts von 10 % auf 25 %, den der Krankenhausträger seinen Pauschalmitteln zuführen darf, der Anreiz für den Krankenhausträger verstärkt werden, innovative Betriebsstrukturen zu schaffen.

Über die Ausbildung im Holzbau berichten

Ein weiterer Antrag zielt darauf ab, das Thema „Holz als Baustoff“ in den einschlägigen Ausbildungszweigen im Bereich des Bauwesens, insbesondere an den Hochschulen sowie an den Meisterschulen für Holzbau, stärker zu verankern.

Bayerisches Gleichstellungsgesetz ändern

Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes in der parlamentarischen Beratung.

Die CSU-Fraktion hat hierzu einen An-trag eingebracht, mit dem verschiedene gesetzliche Bestimmungen geändert werden sollen. Insbesondere wollen wir die Frist für die Erstellung von Gleichstellungskonzepten von drei auf fünf Jahre verlängern. Dies ist sinnvoll, um den Verwaltungsaufwand innerhalb der Dienststellen möglichst gering zu halten und gleichzeitig effektive langfristige Maßnahmen für die weitere Gleichstellungsarbeit entwi-ckeln zu können. Die Dienststellen müssen allerdings nach der halben Laufzeit der Gleichstellungskonzepte eine tabellarische Datenübersicht
über die Anteile von Frauen und Männern bei Voll- und Teilzeittätigkeit, Einstellung, Beförderung sowie Höher-gruppierung erstellen, um einen Überblick über die Entwicklung der Gleichstellungssituation zu erhalten.

Ein weiteres Ziel des Änderungsan-trags ist es, dass im Gleichstellungskonzept - zusätzlich zu anderen Merkmalen - auch die Unterschiede zwischen Frauen und Männern bei der Leistungsbesoldung dargestellt werden.

Der CSU-Fraktion war es auch ein be-sonderes Anliegen, dass bei der Besetzung von Stellen und Beförderungsentscheidungen soziale Erfahrungen und Fähigkeiten aus der Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen und aus ehrenamtlicher Tätigkeit in Zukunft mehr als bisher Berücksichtigung finden.

RZKKA für Anschlusskanal an öffentliches Netz erweitern

Die Staatsregierung soll die Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA) dahingehend ändern, dass eine entsprechende pauschale För-derung auch möglich ist, wenn in einem Ortsteil oder Gebiet, in dem sich die Gemeinde für eine dezentrale Entsorgung entschieden hat, ein Anlieger, der bisher nicht in den Genuss einer Förderung gekommen ist, statt einer Kleinkläranlage auf eigene Kosten einen Kanal zur öffentlichen Versorgung legt. Zur Regelung des jeweiligen Einzelfalls soll eine Sondervereinbarung der anschlusswilligen Bürger mit der Gemeinde abgeschlossen werden.

Klare Regelungen für lebenserhaltende Organverpflan-zungen schaffen

Die Staatsregierung wurde auf-gefordert, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass die erforderlichen rechtlichen Bestimmungen geschaffen werden, damit lebenserhaltende Organverpflanzungen in Deutschland nicht an Unklarheiten über die Finanzierung der Organverpflanzungen scheitern.

Jäger als kundige Personen bei der Umsetzung des EU-Hygienepakets anerkennen
In einem weiteren Antrag haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Jäger von der Staatsregierung als „kundige Personen“ im Sinne des EU-Hygienepakets“ anerkannt werden.



Sekretariat, 10 März 2006.


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