Schwerpunkte Mai 2006

Hochschulrecht grundlegend reformiert

Am 18. Mai hat der Landtag mit den Stimmen der CSU-Fraktion die tiefgreifendste Hochschulrechtsreform seit über 30 Jahren verabschiedet. Die umfassende Novellierung des Hochschulrechts verschafft Forschung und Lehre in Bayern entscheidende Impulse und größtmög-liche Freiheit; beschlossen wurde ein völlig neues Bayerisches Hochschul- und Hochschulpersonalgesetz; mit einem eigenen Universitätsklinikagesetz werden die Uni-Klinika rechtlich verselbständigt.

Die Organisationsstruktur der Hochschulen wurde effizienter gestaltet, Verfahrensabläufe wurden vereinfacht.
Ein wesentlicher Aspekt der Strukturreform ist die Stärkung der Hochschulleitung, etwa im Berufungsverfahren oder beim Abschluss von Zielvereinba-rungen. Ein entscheidendes Mehr an Kompetenzen erhält der neu zusammengesetzte Hochschulrat, dem auch externe Experten aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und beruflicher Praxis angehören; er ist zukünftig das zen-trale Kontrollgremium in der Hochschulorganisation. Ein wichtiges Anliegen der Reform ist die weitere Stärkung der Frauen in der Wissenschaft. Die Hochschulen werden verpflichtet, die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern als Leitprinzip zu berücksichtigen. Außerdem wurde die Position der Frauenbeauftragten deutlich gestärkt.

Ein zentraler Baustein der Gesetzesnovelle ist die Einführung von Studienbeiträgen auch für das Erststu-dium. Ab dem Sommersemester 2007 werden an den bayerischen Universitäten, Kunst- und Fachhochschulen Studienbeiträge in Höhe von maximal 500 Euro pro Semester erhoben. Die genaue Beitragshöhe wird dabei von den Hochschulen durch Satzung festgelegt.

Die Erträge aus der Erhebung von Studienbeiträgen fließen nicht in den allgemeinen Staatshaushalt, sondern verbleiben den Hochschulen zur Verbesserung der Studienbedingungen vor Ort. Die Bereitstellung sozialverträglicher Studienbeitragsdarlehen durch öffentlich-rechtliche oder privat-rechtliche Bankinstitute stellt sicher, dass niemand aus finanziellen Gründen an der Aufnahme eines Studiums gehindert ist. In Ausnahmefällen sind auch Beitragsbefreiungen vorgesehen.


Deutsche Teilstrecken europäischer Eisenbahnachsen
voranbringen

Der Ausbau der in Deutschland gelegenen Abschnitte europäischer Eisen-bahnachsen ist ein wichtiges verkehrspolitisches Anliegen der CSU-Fraktion.

Zum einen geht es um die Transver-sale Berlin-München-Brenner-Palermo. Hier soll die Staatsregierung, wie wir in einem Dringlichkeitsantrag gefordert haben, darauf hinwirken, dass für die Aus- und Neubaustrecke Nürnberg-Ebensfeld-Erfurt zusätzliche Finanzmittel des Bundes bereitgestellt und der zeitgerechte Abschluss der Bauarbeiten bis 2015 sichergestellt werden. Außerdem halten wir es für wichtig, den deutsch-österreichischen Staatsvertrag für die Ausbaustrecke München-Rosenheim-Kiefersfelden-Grenze Deutschland-Österreich unverzüglich abzuschließen und die Projektplanung ein-zuleiten, damit die Baumaßnahmen in Deutschland zeitgleich mit der 2015 geplanten Fertigstellung des Brenner-Basistunnels realisiert werden können.

Schließlich soll sich die Staatsregierung weiterhin mit Nachdruck für den weiteren Ausbau der deutschen Ab-schnitte der europäischen Transversale Paris-Stuttgart-Augsburg-München-Budapest einsetzen.


Fachkraftquote in der Altenhilfe erhalten und flexibilisieren

Die CSU-Fraktion ist der Auffassung, dass auch nach einer möglichen Verlagerung des Heimrechts in die Kom-petenz der Länder im Zuge der Föderalismusreform die hohe Qualität der Pflege in bayerischen Pflegeheimen erhalten werden muss. Deshalb haben wir die Staatsregierung in einem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, an der in stationären Einrichtungen der Altenhilfe geltenden Fachkraftquote von 50 % festzuhalten.

Gleichzeitig haben wir im Hinblick auf eine noch höhere Qualität in der Pflege die Überlegung begrüßt, bei der sozialen Betreuung stationär zu versorgender Menschen geprüfte Fachhauswirtschafterinnen, Familienpflegerinnen und Dorfhelferinnen als Fachkraft im Sinne der Heimpersonalverordnung anzuerkennen.


Resolution zum Landesentwicklungsprogramm Bayern auf den Weg gebracht

Im Zusammenhang mit der aktuellen parlamentarischen Beratung des Entwurfs der Staatsregierung für ein neu-es Landesentwicklungsprogramm (LEP) hat die CSU-Fraktion eine Resolution verabschiedet und darin betont, dass das LEP ein wichtiges Instrument zur Gestaltung der Zukunft unseres Landes ist.

Das LEP ist dem Leitprinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet und hat zum Ziel, gleichwertige und gesunde Lebens- und Arbeitsbedingungen in allen Landesteilen zu schaffen und zu sichern. Es gibt Antwort auf die durch Globalisierung und demographische Entwicklung bedingten Veränderungsprozesse in Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt.

Wir halten es für erforderlich, den Teil A des LEP im Rahmen von Teilfortschreibungen zeitnah zu überprüfen. Hierbei sollen das System der zentralen Orte und ihrer Verflechtungsbereiche sowie die Gebietskategorien auf den Prüfstand gestellt werden. Außerdem soll überlegt werden, inwieweit die Fachfestlegungen zum Einzel-handel einer Neuausrichtung bedürfen.

Des Weiteren enthält die Resolution verschiedene Schienenverkehrsprojekte, deren Aufnahme als Ziele in das LEP erwogen werden soll. Bei der nächsten Fortschreibung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen soll die Staatsregierung mehrere Straßen-bauvorhaben für das Bewertungsverfahren anmelden.

Schließlich hat die CSU-Fraktion einen umfassenden Änderungsantrag eingebracht, der über 30 Änderungen des LEP-Entwurfs zum Gegenstand hat.


Weitere Maßnahmen und Initiativen

Verkehrsanbindung des Allgäus und des Flughafens München verbessern

In mehreren Anträgen hat sich die CSU-Fraktion für die Verwirklichung verschiedener verkehrspolitischer Pro-jekte ausgesprochen.

In einem Antrag wurde die Staatsregierung aufgefordert, die Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG mit dem Ziel fortzusetzen, dass die von der Deutschen Bahn AG angebotene Anbindung des Fernverkehrsknotens Augsburg nach Inbetriebnahme der ICE-Strecke München-Ingolstadt-Nürnberg nachgebessert wird. Ziel der CSU-Fraktion ist es, das in Richtung Norden (Nürnberg/Würzburg) und in umgekehrter Richtung stündlich eine Fernverkehrsanbindung mit möglichst einstündiger, umsteigefreier Fortführung abwechselnd nach Berlin bzw. Hamburg angeboten wird.

Ein weiterer Antrag befasst sich ebenfalls mit der Anbindung des Allgäus und Schwabens an den Schienenper-sonenfernverkehr in Nürnberg. Die Staatsregierung soll prüfen, inwieweit die Ferienregion Allgäu nach Inbe-triebnahme der Neubaustrecke Nürnberg-Ingolstadt-München durch schnelle Regionalexpress-Verbindungen möglichst umsteigefrei und mit kurzen Reisezeiten an den Fernverkehrsknoten Nürnberg angebunden werden kann.

In einem dritten Antrag hat sich die CSU-Fraktion mit der Schienenanbindung des Flughafens München Franz-Josef-Strauß befasst. Wir haben uns dafür ausgesprochen, dass das Schienenverkehrs-Projekt „Marz-linger Spange“ vom Bund und der Deutschen Bahn AG bis 2015 verwirklicht werden soll. Der fernverkehrstaug-liche Schienenanschluss Nordostbayerns soll als „vordringlicher Bedarf“ im Bundesverkehrswegeplan ausgewiesen und in die entsprechende Mittel-fristplanung für die Vorhaben des Bedarfsplanes für die Bundesschienenwege aufgenommen werden.


Ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Bergbahnen einführen

In einem Antrag wurde die Staatsregierung aufgefordert, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass in Deutsch-land der Mehrwertsteuersatz für Bergbahnen dem der alpinen touristischen Nachbarländer angeglichen wird. Zu diesem Zweck muss für Bergbahnen der ermäßigte Mehrwertsteuersatz eingeführt werden.


Am Quorum bei Bürgerentscheiden festhalten

Derzeit befindet sich ein Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Vorschriften in der parlamentarischen Beratung. Dieser sieht unter anderem die Absenkung des Quorums bei Bürgerentscheiden von 20 auf 15 % in Gemeinden zwi-schen 20.000 und 50.000 Einwohnern vor.

Die CSU-Fraktion hält diese Änderung des Quorums für nicht sachgerecht und hat sich deshalb in einem Antrag dafür ausgesprochen, die bisherige Gesetzeslage beizubehalten.


Verwertung der tierischen Nebenprodukte in Bayern

Die Staatsregierung soll über die Verwertung der nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukte in Tierkörperbeseitigungsanstalten berichten. Dabei sollen die bisher ergriffenen Maßnahmen sowie die Möglichkeit einer künftigen thermischen oder Biogasverwertung besonders berücksichtigt werden.


Fütterungsversuch mit BT-Mais fortsetzen

In einem Antrag haben wir die Staatsregierung aufgefordert, den laufenden Fütterungsversuch, bei dem Rinder mit BT-Mais gefüttert werden, fortzusetzen, um echte Langzeitwirkungen zu prüfen. Dabei soll auch der Aspekt einer möglichen Anreicherung des BT-Toxins oder dessen Metaboliten auf Flächen untersucht werden, auf denen BT-Mais angebaut wurde und auf die dann wieder Gülle von mit BT-Mais gefütterten Rindern ausgebracht wird.


Bei Kleinimkern auf Beiträge zur Berufsgenossenschaft verzichten

In Bayern ist die Imkerei zu 95 % von Kleinimkern mit durchschnittlich zehn Völkern getragen. Kleinimker leisten einen wertvollen Beitrag für die Ökologie und sorgen für den Erhalt vielfältiger Arten, die ohne Bienen aussterben würden.

Vor diesem Hintergrund haben wir uns in einem Antrag dafür ausgesprochen, dass die bisherige Regelung, wo-nach Kleinimker bis zu 25 Völkern keinen Beitrag zur Berufsgenossenschaft leisten müssen, in Bayern auf-rechterhalten werden soll. Sofern eine bundesweit einheitliche Lösung realisiert wird, halten wir eine Bagatellgrenze für die Kleinimker für erforderlich.


Abgabe von kleinen Mengen Wildfleisch nicht überregulieren

In einem Antrag wurde die Staatsregierung aufgefordert, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass in den natio-nalen Ausführungsverordnungen zum EU-Hygienepaket die Abgabe von kleinen Mengen Wildfleisch, d.h. von Teilen von Wild, z.B. ein Rehrücken, nicht überreguliert wird.


Über Forschung auf dem Informatik-Sektor berichten

Die Staatsregierung soll darüber berichten, welche Aktivitäten an Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Bayern zum Thema Software mit Transferfunktion zwischen Forschung und Lehre und der Industrie laufen.


Über die Vereinheitlichung der Informations- und Kommunikationsinfrastruktur in der Schulverwaltung berichten

Die Staatsregierung soll im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport über den aktuellen Stand der Entwicklung eines ebenenübergreifenden IuK-Konzepts innerhalb der Schulverwaltung berichten und die Maßnahmen zur Vereinheitlichung der Schuldaten-erfassung und Schuldatenverwaltung weiter voranbringen.


Absolventen des M-Zuges der Hauptschule und von Real- und Wirtschaftsschule gleich behandeln

Der CSU-Fraktion ist es ein Anliegen, bei den Institutionen und Entscheidungsträgern der freien Wirtschaft die Gleichwertigkeit der Mittleren Reife der Absolventen des M-Zuges mit der der Absolventen der Realschule und Wirtschaftsschule stärker ins Bewusstsein zu rufen. Dies haben wir in einem Antrag zum Ausdruck gebracht.


Diplom-Abschluss der Berufsakademie in Bayern anerkennen

Die Staatsregierung wurde aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass der erfolgreiche Abschluss der Diplomprüfungen bei Berufsakademien, die den von der Kultusministerkonferenz festgelegten Kriterien entsprechen, sowie entsprechende Bachelor-Abschlüsse bei einem Anschlussstudium an einer bayerischen Hochschule berücksichtigt werden. Ferner wollen wir, dass Absolventen mit einem Diplom einer solchen Berufsakademie bei einer Bewerbung im öffentlichen Dienst einem Fachhochschulabsolventen gleichgestellt werden.


Sekretariat, 13 Juni 2006.


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