Arbeitsschwerpunkte im Juni

Arbeit soll sich lohnen! – „Hartz IV“ reformieren



Die Zusammenlegung von Arbeitslo-senhilfe und Sozialhilfe zur Grundsicherung für Arbeitsuchende durch das „Hartz IV“-Gesetz war der richtige Weg, um den Druck auf Langzeitarbeitslose zur Aufnahme von Arbeit zu erhöhen, den Niedriglohnsektor stärker zu erschließen und wirksamere Hilfestellung bei der Eingliederung in Arbeit zu leisten.

Andererseits hat sich gezeigt, dass damit zahlreiche Leistungsausweitun-gen verbunden waren, die zu Fehlanreizen führen. Deshalb hält es die CSU-Fraktion für unabdingbar, über die positiven Ansätze des SGB II-Fortentwicklungsgesetzes hinaus Nachbesserungen vorzunehmen, um die milliardenteuren Fehlentwicklungen zu korrigieren. Mit Blick auf die ange-spannte finanzielle Situation öffentli-cher Haushalte wollen wir gewährleis-ten, dass die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel bei denjenigen Men-schen ankommen, die sie wirklich be-nötigen. Ziel muss sein, mehr Men-schen in Arbeit zu vermitteln. Arbeit soll sich lohnen!

Vor diesem Hintergrund haben wir die Staatsregierung in einem Dringlich-keitsantrag aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass falsche Anreizwirkungen und Mit-nahme-Effekte weiter abgebaut wer-den. Insbesondere sollen die Regel-sätze abgesenkt und regionalisiert und den Kommunen die Möglichkeit einge-räumt werden, Unterkunftskosten in pauschalierter Form zu gewähren. Au-ßerdem kommt es uns darauf an, dass weitere Kommunen über den Kreis der bundesweit 69 Optionskommunen hinaus die Möglichkeit zur Option im Rahmen der Experimentierklausel er-halten.

Schließlich haben wir uns in dem Dringlichkeitsantrag dafür eingesetzt, dass die gesetzlich zugesicherte jähr-liche Netto-Entlastung der Kommu-nen von 2,5 Mrd. Euro auch für den Zeitraum ab 2007 sichergestellt wird. Hierfür muss die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unter-kunft und Heizung mindestens in dem für die Jahre 2005 und 2006 fest-geschriebenen Umfang von 29,1 Prozent fortgesetzt und gesetz-lich verankert werden.


Bürokratieabbau in der Landwirtschaft



Im Zuge der 2003 beschlossenen EU-Agrarreform wurden die EU-Direkt¬zahlungen ab 2005 an die Einhaltung des landwirtschaftlichen Fachrechts gebunden (Cross Compliance). Das damit verbundene Kontroll- und Sanktionssystem hat sich in der Pra-xis als viel zu bürokratisch und ü-berzogen erwiesen und bedeutet eine übermäßige Belastung der Landwirte. Deshalb müssen die Cross Complian-ce-Regelungen dringend vereinfacht und verschlankt werden.

Zentraler Ansatzpunkt ist hierfür das EU-Recht, wo es im Rahmen von Cross Compliance inzwischen bereits 23 verschiedene Regelwerke gibt. Daneben besteht, soweit es um die Umsetzung von EU-Richtlinien geht, auch eine Zuständigkeit des Bundes. In bestimmten Bereichen des Agrar-umweltrechts kommt auch dem Freistaat Bayern eine Rege-lungskompetenz zu. Von daher sind alle drei Ebenen – EU, Bund und der Freistaat – gefordert.

Deshalb haben wir uns in einem Dringlichkeitsantrag dafür ausgesprochen, dass die Staatsregierung bei der Überprüfung von Cross Compliance im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft (1. Halbjahr 2007) auf praxistaugliche Vereinfachungen bei Cross Compliance und beim EU-Hygienepaket hinwirken soll. Außer-dem soll sie sich für eine Anpassung des Bundesrechts einsetzen, um weitergehende Entlastungen zu er-möglichen, z. B. durch die Abschaffung des Rinderpasses, Vereinfachung bei der Kennzeichnung von Schweinen oder die EU-konforme 1:1-Umsetzung der Düngeverordnung. Schließlich wol-len wir die Kontrollorganisation in Bayern weiter verbessern und die Belange der bäuerlichen Praxis soweit als möglich berücksichtigen.


Weniger Bürokratie für Kommunen und Wirtschaft



Trotz vielfältiger Bemühungen, Büro-kratie abzubauen, haben Regulierung und Reglementierung in den letzten Jahren weiter zugenommen. Dies hemmt die Eigeninitiative der Bürger, schwächt die Wettbewerbskraft der Wirtschaft und engt die Handlungs-spielräume der Kommunen ein. Deshalb hat die CSU-Fraktion zwei Anträge eingebracht, die eine Reduzie-rung von Standards und Büro-kratiekosten zum Gegenstand haben.

In einem Antrag wurde die Staatsregierung aufgefordert zu prüfen, ob und gegebenenfalls wie das so genannte Standard-Kosten-Modell, das die bürokratischen Belastungen für Unternehmen, die auf Informationspflichten beruhen, misst, für Bayern nutzbar gemacht werden kann. Davon versprechen wir uns im Ergebnis bis zu 25 Prozent weniger Bürokratiekosten für Unternehmen und gleichzeitig einen echten Aufgabenabbau auf Seiten des Staates. Da der überwiegende Teil der Bürokratiekosten bayerischer Unter-nehmen auf bundesrechtlichen Be-stimmungen oder auf EU-Recht beruht, haben wir in dem Antrag auch die Ab-sicht der Bundesregierung begrüßt, eine Messung aller durch Bundesrecht verursachten Kosten, die durch Infor-mationspflichten entstehen, durchzu-führen und ein konkretes Ziel für die Rückführung der ermittelten Bürokra-tiekosten festzulegen.

Ein anderer Antrag zielt darauf ab, die Spielräume für die politisch Verant-wortlichen auch auf kommunaler E-bene zu erweitern. Die CSU-Fraktion unterstützt darin die Absicht der Staatsregierung, zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche Vorschriften des Landesrechts, durch die Kom-munen belastet werden, sich für ei-ne sofortige Aufhebung eignen bzw. ob einzelne Kommunen von der Ein-haltung bestimmter Rechtsvorschriften zunächst probeweise freigestellt wer-den können. Dabei sollen in bestimm-ten Bereichen gesetzliche Vorschriften im Einvernehmen mit der kommunalen Ebene für drei Jahre außer Kraft ge-setzt werden. Die einzelnen „Modell-kommunen“ sollen jeweils verschiede-nen kommunalen Gliederungen ange-hören.


Förderung verhaltsauffälliger Jugendlicher in Familie, Jugendhilfe und Schule verbessern



Derzeit befindet sich ein Gesetzentwurf der Staatsregierung in der parlamenta-rischen Beratung, der die Möglichkei-ten eines zeitlich befristeten Aus-schlusses gewaltbereiter und lernun-williger Schülerinnen und Schüler vom Unterricht erweitert. Außerdem kann unter bestimmen Umständen auch die Vollzeitschulpflicht um ein Jahr ver-kürzt und die Berufsschulpflicht vorzei-tig beendet werden.

Die CSU-Fraktion unterstützt diesen Gesetzentwurf und hat vor diesem Hin-tergrund die zahlreichen Maßnahmen, die bereits jetzt zur Förderung und In-tegration von gefährdeten und verhal-tensauffälligen Kindern und Jugendli-chen in Schulen ergriffen werden, be-grüßt. Darunter fallen beispielsweise Trainings- und Streitschlichterpro-gramme, Beratung durch Schulpsycho-logen und Beratungslehrkräfte und die Zusammenarbeit mit mobilen sonder-pädagogischen Diensten, der Jugend-hilfe und der Kinder- und Jugendpsy-chiatrie.

Ausgehend von der Erkenntnis, dass Erziehung und Bildung unserer Kin-der die wichtigste Grundlage für de-ren Zukunft und die unseres Landes sind, haben wir in dem Antrag dafür plädiert, diese Maßnahmen fortzuset-zen und insbesondere ein Augenmerk auf die möglichst frühzeitig anset-zende Prävention zu legen. Wir sind der Meinung, dass Investitionen in den präventiven Bereich dazu beitragen, mittel- und langfristig soziale Kompe-tenzen zu stärken und auch gefährdete oder verhaltsauffällige Kinder und Ju-gendliche erfolgreich in die Gesell-schaft zu integrieren. Damit vermeiden wir, dass diese jungen Menschen ar-beitslos werden oder in Abhängigkeit von Sozialleistungen geraten.

Deshalb haben wir die Staatsregierung aufgefordert, auf diesem Weg im Rahmen der vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen weiter zu gehen. Dabei halten wir es insbeson-dere für notwendig, dass in den Schu-len auch weiterhin eine ausreichende Zahl an pädagogischen Unterstüt-zungskräften, wie z. B. Schulpsycholo-gen und Beratungslehrkräfte, zur Ver-fügung stehen. Außerdem muss die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe weiter intensiviert werden. Schließlich muss das Förderpro-gramm „Jugendsozialarbeit an Schulen“ ausgebaut werden, damit bis zum Jahr 2012, wie es die Staats-regierung schon vor vier Jahren be-schlossen hat, 350 Stellen an bis zu 500 Schulen geschaffen werden kön-nen.


Weitere Maßnahmen und Initiativen



Kindesmisshandlung rechtzeitig verhindern

Vor einigen Wochen berichteten die Medien über den Fall eines zweijähri-gen Jungen aus Fürth, der Anfang Mai infolge von schweren Verletzungen ums Leben kam.

Vor diesem Hintergrund haben wir die Staatsregierung aufgefordert, im Aus-schuss für Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik zu berichten, welche Möglichkeiten die beteiligten Behörden und Institutionen haben, solche tragi-schen Fälle zu verhindern. Dabei soll insbesondere darauf eingegangen werden, welche Strukturen der Zu-sammenarbeit zwischen den beteilig-ten Stellen bereits bestehen, ob es Möglichkeiten gibt, die Zusammenar-beit bei Anhaltspunkten für Kindes-misshandlung zum bestmöglichen Schutz der gefährdeten Kinder wei-ter zu verbessern und welche Maß-nahmen der Information bzw. Schulung aller beteiligten Personen in den zu-ständigen Behörden angeboten wer-den können.


Anhörung zum Pensionsfonds

Die Zahl der Pensionsempfänger wird in den nächsten 20 Jahren in Bayern um 20 Prozent ansteigen. Steigende Pensionslasten schränken aber den Gestaltungsspielraum der Politik für kommende Generationen immer mehr ein. Dies zeigt: Wir müssen im Sinne der Nachhaltigkeit und Genera-tionengerechtigkeit rechtzeitig Vor-sorge dafür treffen, dass ein ausrei-chender Kapitalstock zur Finanzierung der später anfallenden Versorgungs-lasten zur Verfügung steht.

Deshalb haben CSU-Fraktion und Staatsregierung – zusätzlich zum Son-dervermögen „Versorgungsrücklage des Freistaats Bayern“, das der Frei-staat bereits 1999 errichtet hat – die Einrichtung eines Pensionsfonds beschlossen. Zu diesem Thema fand am 30. Mai im Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes im Bayeri-schen Landtag eine Anhörung statt, bei der wichtige Fragen zur Ausgestal-tung des Pensionsfonds mit namhaften Experten aus Wissenschaft und Wirt-schaft sowie dem Vorsitzenden des Deutschen Beamtenbundes diskutiert wurden. Die Ergebnisse der Anhörung werden wir zeitnah in unsere weiteren Überlegungen einbeziehen.


Amberger Modell zu Studienbeiträ-gen

Die Fachhochschule Amberg-Weiden hat zusammen mit dem Cari-tas-Verband Amberg-Sulzbach ein Modellprojekt entwickelt, in dessen Rahmen Studierende ihre Studien-gebühren durch soziale Tätigkeiten im Auftrag der Caritas teilweise oder komplett erarbeiten können. Das Mo-dellprojekt sieht vor, dass die erwirt-schafteten Leistungen mit den zu zah-lenden Beiträgen an die Fachhoch-schule Amberg-Weiden verrechnet und vom Caritas-Verband an die Fach-hochschule ausgezahlt werden, wobei sich der Stundensatz an dem der wis-senschaftlichen Hilfskräfte orientiert.

In einem Antrag haben wir die Staats-regierung aufgefordert, dieses Modell-projekt auf dessen landesweite Ein-setzbarkeit, vor allem in arbeits- und steuerrechtlicher Hinsicht, zu prüfen.


Hochschulstandort Augsburg stär-ken

In einem Antrag wurde die Staatsregie-rung aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Zusammenarbeit der Uni-versität Augsburg mit den beiden Universitäten in München bei der Umsetzung der Empfehlungen der Mit-telstraß-Kommission zur gegenseiti-gen Stärkung ihrer Profile in For-schung und Lehre weiter ausgebaut wird und zur nachhaltigen Entwicklung des Hochschulstandorts Augsburg dauerhaft beiträgt.

Änderung des Gesetzes über die Hochschule für Politik München

Die Hochschule für Politik München ist keine Hochschule im Sinne des Baye-rischen Hochschulgesetzes und kann deshalb nicht selbst akademische Grade verleihen. Deshalb ist gesetzlich geregelt, dass die Studierenden an der Hochschule für Politik an der Universi-tät München die Prüfungen ablegen und die entsprechenden akademi-schen Grade erwerben können. Die Universität München stellt hierfür im Einvernehmen mit der Hochschule für Politik eigene Prüfungsordnungen auf.

Da bislang zweifelhaft war, ob darunter auch Promotionsordnungen fallen, ha-ben wir mittels eines Änderungsan-trags klargestellt, dass die Universität München im Einvernehmen mit der Hochschule für Politik für deren Ab-solventen, die den akademischen Grad eines Diplom-Politologen erlangt haben, eine Promotionsordnung er-lässt.


Überprüfung der Cross Compliance-Prüfungen bei der Kälberhaltung

Die Staatsregierung soll prüfen, inwie-weit die bayerischen landwirtschaftli-chen Betriebe, insbesondere die Berg-bauernbetriebe, von der EU-Kälber¬haltungsverordnung entbunden werden können, wenn gesichert ist, dass sich diese Tiere mehr als sechs Monate pro Jahr auf der Weide bewegen können, und ob z. B. in anderen Ländern, vor allem Österreich, diese europäische Regelung streng eingehalten wird.


EU-Direktzahlungen für in benach-barten Ländern bewirtschaftete Flä-chen

In einem weiteren Antrag haben wir die Staatsregierung aufgefordert zu prü-fen, inwieweit bayerischen Landwirten, die Flächen in benachbarten Ländern, z. B. in Tschechien und Österreich, bewirtschaften, auch für diese Flächen EU-Direktzahlungen gewährt werden können.


Kostenerstattung für Schüler mit abgelehntem Asylantrag

Der Freistaat Bayern gewährt nach Maßgabe von Art. 10 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes den Auf-wandsträgern für Schüler, die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz haben, einen Gastschulbeitrag. Kinder, deren Asylantrag abgelehnt wurde, sind von dieser Regelung aber nicht er-fasst, so dass die Kommunen die ent-sprechenden Kosten selbst zu tragen haben.

Damit die finanziellen Aufwendungen der betroffenen Schulaufwandsträger ausgeglichen werden, haben wir die Staatsregierung in einem Antrag auf-gefordert, im Rahmen der Verhand-lungen zum kommunalen Finanzaus-gleich zu berücksichtigten, dass den Kommunen die Kosten für Schüler mit abgelehntem Asylantrag der Höhe nach entsprechend der genannten Re-gelung im Bayerischen Schulfinanzie-rungsgesetz erstattet werden.


Wasserwanderwege in Oberfranken

In einem weiteren Antrag haben wir die Staatsregierung aufgefordert, im Rah-men der an den oberfränkischen Ge-wässern ohnehin anfallenden Unterhal-tungs- und Neubaumaßnahmen weite-re Verbesserungen zur Ermöglichung des Wasserwanderns vorzunehmen.


Mehrstaatigkeit für EU-Bürger

Das Ausländergesetz sieht als Aus-nahme vom Grundsatz der Vermei-dung von Mehrstaatigkeit vor, dass EU-Bürger vor der Einbürgerung in Deutschland ihre Staatsangehörigkeit des anderen EU-Mitgliedstaates nicht aufgeben müssen, wenn Gegensei-tigkeit besteht. Nach der Rechtspre-chung des Bundesverwaltungsgerichts liegt Gegenseitigkeit vor, wenn und soweit nach dem Einbürgerungsrecht und der Einbürgerungspraxis eines EU-Mitgliedstaates bei der Einbürge-rung eines deutschen Staatsangehöri-gen Mehrstaatigkeit generell oder in Bezug auf bestimmte Personengrup-pen hingenommen wird.

Vor diesem Hintergrund haben wir die Staatsregierung aufgefordert, zu be-richten, mit welchen EU-Mitglied¬staaten derzeit Gegenseitigkeit besteht und welche Differenzpunke im Hinblick auf die Verwaltungspraxis mit dem Bundesinnenministerium gegeben sind.


Clusterstudie Holz

Die Staatsregierung soll im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel für die Clusterinitiative Forst und Holz in Bay-ern eine Clusterstudie als Teil eines erfolgreichen Clustermanagements in Auftrag geben. Dabei soll die Studie insbesondere Entwicklungspotentia-le und regionale Stärkefelder aufzei-gen.

Europäische Transparenzinitiative

Die CSU-Fraktion begrüßt die Zielrich-tung der von der EU-Kommission vor-geschlagenen Europäischen Transpa-renzinitiative, die auf eine Verbesse-rung der Transparenz der Verwal-tungs- und Entscheidungsprozesse auf EU-Ebene abzielt. In einem Antrag haben wir die Staatsregierung deshalb aufgefordert, das weitere Verfahren zu dieser Initiative zu begleiten und sich dafür einzusetzen, dass die Maßnah-men zur Verbesserung der Transpa-renz effizient, praktikabel, kostenneut-ral und unbürokratisch ausgestaltet werden.


Rechtzeitiger Ausbau der S 8 zwi-schen Pasing und Buchenau

In einem weiteren Antrag hat die CSU-Fraktion die Dringlichkeit der Pla-nungen zum Ausbau der S 8 zwi-schen Pasing und Buchenau ein-schließlich des Westkopfs Pasing bekräftigt und gefordert, dass nach der Staatsregierung nun auch die Deut-sche Bahn AG die Planungsvereinba-rungen zur Vorentwurfsplanung unter-zeichnet. Der viergleisige Ausbau der S 8 bis Buchenau soll möglichst zeit-nah mit der Inbetriebnahme der zwei-ten S-Bahn-Stammstrecke abge-schlossen werden. Für besonders dringlich halten wir – auch im Hinblick auf die Fernverkehrsstrecke ins Allgäu, nach Lindau und weiter zur schweize-rischen NEAT und nach Zürich – die Umgestaltung des Westkopfes Pasing. Bahn und Bund sollten mit dessen Ausbau deshalb unmittelbar nach Schaffung der planungsrechtlichen und finanziellen Voraussetzungen begin-nen.


Sekretariat, 07 Juli 2006.


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