Arbeitsschwerpunkte im Juli

Namensschutz der öffentlich-rechtlichen
Sparkassen erhalten

Derzeit sind Bestrebungen der EU-Kommission im Gange, den Namensschutz der öffentlich-rechtlichen Sparkassen zugunsten privater Bewerber aufzuweichen. Danach könnten künftig an Private verkaufte Sparkassen unter diesem Namen weitergeführt werden.

Die CSU-Fraktion ist der Auffassung, dass die öffentlich-rechtlichen Sparkassen für die Grundversorgung der mittelständischen Unternehmen und der Bevölkerung zum Beispiel in dünn besiedelten Gebieten unverzichtbar sind. Diese Grundversorgung kann durch private Institute, die sich mehr als Sparkassen an der erzielbaren Rendite ausrichten müssen, nicht in gleicher Weise garantiert werden. Auf das Firmenschild Sparkasse muss deshalb weiterhin Verlass sein. Die damit verbundene Klarheit und Transparenz ist für uns ein wichtiger Beitrag zum Verbraucherschutz.

Vor diesem Hintergrund haben wir die Staatsregierung in einem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, sich auf eu-ropäischer Ebene dafür einzusetzen, dass der gesetzlich geregelte Bezeichnungsschutz für öffentlich-rechtliche Sparkassen auf Dauer erhalten bleibt.


Gemeinsam für mehr Ausbildungsplätze in Bayern

Die CSU-Fraktion sieht die aktuelle Entwicklung auf dem Ausbildungsstellenmarkt mit Sorge. Andererseits si-gnalisieren die aktuellen amtlichen Wirtschaftsdaten eine anhaltend erfreuliche konjunkturelle Entwicklung in Bayern. Auch die geringe Arbeitslosenquote von 6,4 Prozent und die Zunahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung deuten darauf hin, dass sich der positive Trend in den nächsten Monaten fortsetzen wird.

Vor diesem Hintergrund hat die CSU-Fraktion in einem Dringlichkeitsantrag ihre Hoffnung zum Ausdruck ge-bracht, dass es in enger Zusammenarbeit mit den Kammern und der gewerblichen Wirtschaft auch in diesem Jahr gelingen wird, jedem ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen Jugendlichen in Bayern einen Ausbildungsplatz oder eine Weiterqualifizierung anzubieten.

Die CSU-Fraktion hat in dem Dringlichkeitsantrag die Neuauflage der Ausbildungsinitiative „Fit for Work“ begrüßt, mit der Freistaat, Wirtschaft und Arbeitsverwaltung in den vergangenen Jahren bereits tausende Ausbildungsplätze in Bayern mobilisieren konnten. Von den diesjährigen Investitionen in Höhe von 19 Mio. Euro versprechen wir uns rund 3.900 zusätzli-che Ausbildungsplätze.
Außerdem haben wir an die Arbeitgeber in Bayern appelliert, bei der Schaffung von Ausbildungsplätzen auch eigene Gestaltungsspielräume bei der Organisation der Ausbildung oder der Ausbildungsvergütung zu nutzen. Schon im eigenen Interesse müssen Unternehmen mit Blick auf den sich abzeichnenden Fachkräftemangel rechtzeitig in gut ausgebildete und motivierte Fachkräfte investieren. Der Freistaat Bayern hat auf diesem Gebiet mit der Schaffung von 100 zusätzlichen Ausbildungsplätzen im staatlichen Bereich im Rahmen eines Sonderprogramms einen wichtigen Akzent gesetzt.

Kleine und mittlere Energieversorger bei der
Netzentgeltregulierung entlasten

In einem weiteren Dringlichkeitsantrag hat sich die CSU-Fraktion für die Entlastung kleiner und mittlerer E-nergieversorger bei der Netzentgeltregulierung ausgesprochen. Wir unterstützen die Staatsregierung in ihrem Bemühen, bei der Genehmigung der Netzentgelte den Ansatz einer kalkulatorischen Gewerbesteuer (unabhän-gig vom tatsächlichen Anfall) zuzulassen. Tendenzen, kleine und mittlere private und kommunale Versorgungs-unternehmen aus dem Markt zu drängen, werden wir uns mit allem Nachdruck widersetzen.

Auf dieser Grundlage haben wir die Staatsregierung aufgefordert, darauf hinzuwirken, bürokratische Hemm-nisse für kleine und mittlere Energieversorger abzubauen und zu prüfen, inwieweit zwischen den Regulierungsanforderungen für Großunternehmen und mittelständisch strukturierten sowie kleinen kommunalen Unternehmen unterschieden werden kann.

EU-Fernsehrichtlinie reformieren

Derzeit ist die EU-Kommission dabei, die EU-Fernsehrichtlinie an die technische Entwicklung, die Veränderungen des Medienangebots sowie an das Verhalten der Verbraucher anzupassen. Diese Initiative hat die CSU-Fraktion in einem Dringlichkeitsantrag begrüßt. Darin haben wir auch den Überlegungen zugestimmt, die neue Regelung nicht nur für klassische Angebotswege, sondern auch auf neue Techniken und Angebotsformen zu erstrecken.

Außerdem haben wir uns darin auch für eine Liberalisierung der Werberegelungen in der EU-Fernsehrichtlinie ausgesprochen. Der Schutz der Verbraucher, Kinder und Jugendlichen darf dabei aber natürlich nicht abgesenkt werden. Die Trennung von Werbung und Programm soll erhalten und Schleichwerbung verboten bleiben. Produktbeistellungen als Unterfall des Sponsorings sollen nach unserer Auffassung aber weiterhin möglich sein, wenn eine Irreführung des Verbrauchers ausgeschlossen ist.

Ein besonderes Augenmerk haben wir in dem Dringlichkeitsantrag auf das Thema Produktplatzierung im Bereich fiktionaler Angebote gerichtet. Bei US-amerikanischen Filmproduktionen ist die Einbeziehung von Waren in die Filmszenen gegen Bezahlung eine gängige Finanzierungsform. Die Ausstrahlung dieser Filme ist im deutschen Fernsehen zulässig, während dies bei vergleichbar finanzierten Filmen aus europäischen oder deutschen Eigen- oder Auftragsproduktionen nicht der Fall wäre. Diese Ungleichbehandlung schädigt den Filmstandort Deutschland und muss deshalb beseitigt werden.

Schließlich haben wir uns in dem Dringlichkeitsantrag dafür ausgesprochen, dass die quantitativen Werbere-geln weiter liberalisiert werden. Die stundenweise Beschränkung halten wir angesichts des Wettbewerbs verschiedenster Medien und des erheblichen staatlichen Kontrollaufwands nicht mehr für zeitgemäß. Einzelwerbespots sollen – mit Ausnahme bestimmter Sendungen, wie zum Beispiel Gottesdienste – uneingeschränkt möglich sein.


Integration von Kindern mit Behinderung in Kindertages-einrichtungen sicherstellen

Im Bayerischen Kinderbildungs- und
-betreuungsgesetz ist die gemeinsame Förderung von Kindern mit Behinderung und ohne Behinderung in Kindertageseinrichtungen geregelt. Die ab 1. September 2006 gültige kindbezogene Förderung enthält einen erhöhten Gewichtungsfaktor von 4,5 für den entsprechenden Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsaufwand für Kinder mit (drohender) Behinderung.

Die CSU-Fraktion hält es für erforderlich, dass dieses gesetzlich definierte Ziel der Integration und gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von allen Beteiligten in gemeinsamer Verantwortung realisiert wird. Dabei soll es für die betroffenen Kinder grundsätzlich zu keiner Schlechterstellung gegenüber der bisherigen Leistungsgewährung kommen.

Die CSU-Fraktion hat es deshalb in einem Dringlichkeitsantrag begrüßt, dass die Staatsregierung die noch offenen Fragen gemeinsam mit allen Beteiligten lösen will, und die Staatsregierung aufgefordert, Bezirke und Spitzenverbände darin zu unterstützen, einen raschen Abschluss von Entgeltvereinbarungen, die dem gesetzlich definierten Ziel gerecht werden, her-beizuführen.

Ambulant vor stationär in der Pflege stärken

Die CSU-Fraktion hat mehrere Initiativen zur Stärkung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ in der Pflege auf den Weg gebracht. Das Antragspaket umfasst insgesamt acht Anträge und zielt auf eine Weiterent-wicklung seniorengerechten Wohnens sowie der ambulanten Pflege und Betreuung ab.

In einem Antrag wird die Staatsregierung aufgefordert, auf den weiteren Ausbau ambulanter Wohn- und Be-treuungsformen für ältere und pflegebedürftige Menschen hinzuwirken. Diese Angebote sollen im Sinne einer höheren Flexibilität vom Geltungsbereich des Heimgesetzes ausgenommen werden. Der zweite Antrag be-fasst sich mit den vielfältigen Formen seniorengerechten Wohnens. Wir haben die Staatsregierung in diesem Zusammenhang vor allem dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass bewährte Modelle wie betreutes Wohnen zu Hause, Wohngemeinschaften mit ambulanter Betreuung sowie barrierefreies Wohnen in den Kommunen vermehrt geplant und umgesetzt werden.

In einem dritten Antrag verlangt die CSU-Fraktion von der Staatsregierung einen Bericht darüber, welche Instrumente geeignet sind, die sektorenübergreifende Vernetzung geriatrischer Angebote sowie ambulanter und stationärer Pflege zu fördern. Von dieser Vernetzung versprechen wir uns die individuell beste Versorgung und Betreuung und gleichzeitig eine Kostenersparnis.

Das so genannte Case-Management kann wesentlich dazu beitragen, Hilfen für die betroffenen Menschen zeitnah, effektiver und effizienter zu gestalten. Deshalb haben wir die Staatsregierung in einem vierten Antrag zu einem Bericht über die Rahmenbedingungen für die Einführung dieses Case-Managements aufgefordert.

Auch im ambulanten Bereich wollen wir uns weiterhin für eine Stärkung der präventiven und rehabilitativen Maßnahmen einsetzen, die Pflegebedürftigkeit verhindern bzw. verzögern können. In diesem Zusammenhang haben wir in einem weiteren Antrag betont, dass der entsprechende Leistungsanspruch nicht durch Konflikte über die Leistungszuständigkeit zu Lasten der Hilfebedürftigen umgangen werden darf.

Der sechste Antrag zielt darauf ab, im Rahmen der Reform der sozialen Pflegeversicherung bei der Realisierung pflege- und seniorenpolitischer Konzepte in der Praxis eine weit stärkere Durchlässigkeit zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Pflegeangeboten zu erreichen. Wir halten es insbesondere für richtig, den Weg von der stationären zur ambulanten Pflege in besonderer Weise zu un-terstützen.

Die Situation der an Demenz erkrankten Menschen steht im Mittelpunkt des siebten Antrags. Darin haben wir die Staatsregierung aufgefordert, bei der weiteren Verbesserung der Angebote seniorengerechten Wohnens sowie der ambulanten Pflege und Betreuung die besonderen Bedürfnisse und Interessen der an Demenz erkrankten Menschen zu berücksichtigen und vor allem auch Entlastungs- und Beratungsangebote für pflegende Angehörige weiter zu stärken.

Mit dem letzten Antrag haben wir die Staatsregierung schließlich dazu aufgefordert, im Rahmen der Wohnraum-förderung darauf zu achten, dass die Angebote seniorengerechten und generationenübergreifenden Wohnens weiterhin ein Schwerpunkt bleiben.


Weitere Maßnahmen und Initiativen


Nationale Spielräume in der Strukturpolitik erhalten

Die CSU-Fraktion hat in einem Antrag die Zielsetzung der von der EU im Jahre 2000 beschlossenen Lissabon-Strategie, die EU bis zum Jahr 2010 zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaft der Welt zu entwickeln, begrüßt. Beim Einsatz der Strukturfördermittel dürfen nationale Spielräume aber nicht eingeschränkt werden. Deshalb ha-ben wir die Staatsregierung aufgefordert, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die Ausgestaltung der Förderungen in Ziel-2-Gebieten auch weiterhin bei den nationalen Regierungen und ihren Gebietskörperschaften verbleibt und die Entscheidung über die Verwendung der Förderung auch weiterhin national und regional erfolgt.


Bericht der Clearingstelle für kommunales Wirtschaftsrecht

Die Staatsregierung wurde aufgefordert, über die Tätigkeit der Clearingstelle für kommunales Wirtschafts-recht im Landtag zu berichten. Dabei soll insbesondere darauf eingegangen werden, wie viele Verfahren derzeit bei der Clearingstelle anhängig sind bzw. bereits durchgeführt wurden, welche Ergebnisse dabei erzielt wurden und welche Erkenntnisse sich daraus für die kommunale Rechtsaufsicht in Bezug auf kommunale Unternehmen ergeben haben.


Beteiligung der öffentlichen Hand am Haushalt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Ba-Fin)

Die Staatsregierung soll über den Bundesrat darauf hinwirken, dass die öffentliche Hand mit zehn Prozent am Haushalt der BaFin beteiligt sein muss. Damit wollen wir erreichen, dass sich die öffentliche Hand angemessen an den durch sie veranlassten Prüfkosten beteiligt und die BaFin einer stärkeren parlamentarischen Kontrolle unterliegt.


Wartezeit bei Verhinderungspflege verkürzen

Die Wartezeit für die erstmalige Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege beträgt derzeit zwölf Monate. Damit pflegende Menschen frühzeitiger entlastet werden können, haben wir die Staatsregierung in einem Antrag gebeten, sich im Rahmen der anstehenden Reform der Pflegeversicherung auf Bundesebene für eine Verkürzung der Wartezeit auf ein halbes Jahr einzusetzen. Im ersten Jahr der Pflege soll jedoch nur eine Verhin-derungspflege von maximal zwei Wochen möglich sein


Förderung von Langzeitarbeitslosen und Arbeitssuchenden mit besonderem Förderbedarf durch die Arbeitsgemein-schaften

Die Staatsregierung soll sich dafür einsetzen, dass die Arbeitsgemeinschaften zur Förderung von Langzeitarbeits-losen und Arbeitssuchenden mit besonderem Förderbedarf kompetente Ansprechpartner für rehabilitative Maßnahmen zur Verfügung stellen.


Sicherstellung der Arbeit der sozialen Pädiatrie und Jugendmedizin

In einem weiteren Antrag haben wir betont, dass die soziale Pädiatrie (übergreifende medizinische, heilpäd-agogische und sozialpädagogische Versorgung von Kindern mit Behinderung) und die Jugendmedizin in Bayern weiterhin einen hohen Stellenwert in Politik, Wissenschaft und Gesundheitsversorgung haben müssen.


Auswirkungen der Versuche mit gentechnisch verändertem Mais auf die Bienenzucht

Außerdem haben wir die Staatsregierung in einem Antrag aufgefordert, bei den wissenschaftlichen Versuchen mit gentechnisch verändertem Mais auch deren Auswirkungen auf die Bienenzucht im Hinblick auf mögliche Folgen für die Gesundheit und das Verhalten der Bienen sowie für Honig und Höselpollen zu untersuchen.


Konzept für das GEO-Zentrum an der Kontinentalen Tiefbohrung (KTB) in Windischeschenbach

Das GEO-Zentrum an der KTB in Windischeschenbach wird jährlich von 25.000 Personen besucht. Dieser hohe Zuspruch muss langfristig gesichert und ausgebaut werden. Deshalb hat die CSU-Fraktion die Staatsregierung in einem Antrag aufgefordert, im Rah-men der vorhandenen Stellen und Mittel ein Konzept zur Entwicklung und Erhaltung des GEO-Zentrums vorzulegen. Dabei soll eine Reihe von Gesichtspunkten berücksichtigt werden, etwa die Möglichkeit der ppp-gestützten Entwicklung eines Kultur- und Wissenschaftsprojekts in der Oberpfalz oder der Charakter des GEO-Zentrums an der KTB als qualifiziertes Tourismusziel. Die Bedeutung als Zentrum für geowissenschaftliche Umweltbildung in Bayern sowie die Umsetzung wissenschaftlicher Lehr- und For-schungsprojekte in Kooperation mit den geologischen Instituten der Universitäten Bayreuth, Erlangen und Würzburg muss aus Sicht der CSU-Fraktion dabei ebenfalls beachtet werden.


Musikstandort „Mozartstadt Augsburg“

Die Staatsregierung wurde aufgefordert zu prüfen, inwieweit die jetzt im Rahmen der für Augsburg vorgeschlagenen Konzeption zur Weiterentwicklung des Musikstandortes „Mozartstadt Augsburg“ vorgesehene Akademie als An-Institut einer bzw. den bayerischen Musikhochschulen angegliedert werden kann.
Qualität der Rechtsberatung beim neuen Rechtsdienstleistungsgesetz erhalten

Das Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahr 1935, das die Voraussetzungen für die Erteilung einer Rechtsbera-tungserlaubnis regelt, muss dringend den Erfordernissen des modernen Rechtsverkehrs angepasst werden. Deshalb steht demnächst auf Bundesebene der Erlass eines neuen Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) an.

Vor diesem Hintergrund haben wir in einem Antrag gefordert, dass das neue RDG dem Gesichtspunkt des Ver-braucherschutzes ausreichend Rechnung tragen muss. Die Bürgerinnen und Bürger sollen auch in Zukunft vor unqualifiziertem Rechtsrat geschützt sein. Deshalb soll der Anwendungsbereich des RDG durch eine möglichst weite Definition des Begriffs „Rechtsdienstleistung“ festgelegt werden. Eine an die Hauptleistung angebundene Rechtsberatung (so genannte Annexberatung) darf nur dann zulässig sein, wenn sie zur Erledigung der Haupttätigkeit unerlässlich und im Verhältnis zu dieser untergeordnet und unerheblich ist.

Außerdem sollen jedenfalls Verstöße gegen Kernpflichten des RDG mit Bußgeld geahndet werden können. Einen Zusammenschluss von Rechtsanwaltssozietäten mit Trä-gern anderer Berufe wollen wir nur punktuell zulassen, damit der Charakter des Rechtsanwaltsberufs als Organ der Rechtspflege nicht in Richtung eines gewerblichen Berufs verändert wird.



Sekretariat, 01 August 2006.


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