Arbeitsschwerpunkte September 2006 Frühkindliche Erziehung und Bildung verbessern
Im ersten Antrag haben wir die Staatsregierung aufgefordert, ein Gesamtkonzept für die Eltern- und Familienbildung zu entwickeln, das den zuständigen Trägern landesweit zur Verfügung gestellt und damit flächendeckend umgesetzt werden soll. Die einzelnen Bausteine sollen auf die unterschiedlichen Interessen und Bedürfnisse der Eltern zugeschnitten sein, mit der Geburtsvorbereitung beginnen und die jeweiligen Entwicklungsstufen der Kinder beinhalten. Ziel des zweiten Antrags ist es, die verschiedenen Angebote der Eltern- und Familienbildung sowohl auf Landes- wie auf regionaler Ebene stärker untereinander zu vernetzen. Dabei halten wir es für sinnvoll, wenn in den Kommunen jeweils feste Ansprechpartner benannt werden, die die Vernetzung der vor Ort bestehenden Angebote und Leistungen für Familien koordinieren. Die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Erzieherinnen und Erzieher ist Gegenstand von zwei weiteren Anträgen. Da die Anforderungen an das Erziehungspersonal auf Grund veränderter Lebenswelten und Familienstrukturen sowie sich wandelnder sozialer Rahmenbedingungen ständig zunehmen, haben wir betont, dass Erzieherinnen und Erzieher für die Altersgruppe der unter dreijährigen Kinder im Sinne des Bildungs- und Erziehungsplans nachqualifiziert werden müssen. Zur weiteren Verbesserung der Zusammenarbeit von Elementar- und Primarbereich sollte die Ausbildung von Erziehungspersonal und Grundschullehrkräften enger koordiniert werden. Außerdem halten wir es für wichtig, Erzieherinnen und Erzieher dazu zu befähigen, die Lehrkräfte in den Schulen pädagogisch zu unterstützen, z. B. zur stärkeren individuellen Förderung und Betreuung der Kinder oder bei der Gruppenarbeit. Schließlich soll die Staatsregierung darauf hinwirken, dass die Fachhochschulen akademisch gestützte Fort- und Weiterbildungsangebote für Erzieherinnen und Erzieher konzipieren. Dabei soll auch geprüft werden, inwieweit an Fachhochschulen Studiengänge eingerichtet werden können, die ausgebildetes Erziehungspersonal für Leitungsaufgaben weiter qualifizieren. In einem weiteren Antrag haben wir die Staatsregierung aufgefordert, die Umsetzung des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans systematisch zu evaluieren und sicher zu stellen, dass dessen Inhalte in den bayerischen Kindertageseinrichtungen möglichst flächendeckend umgesetzt werden. Der sechste Antrag beschäftigt sich mit der Frage, wie Kindesmisshandlung, Außerdem haben wir uns für die bayernweite Umsetzung des Projekts „SAFE - Sichere Ausbildung für Eltern“ ausgesprochen und die Staatsregierung darüber hinaus aufgefordert, ein Konzept zu entwickeln, wie die Schreiambulanzen in Bayern ihre bewährte Arbeit auch künftig unter angemessenen Rahmenbedingungen fortführen können. Die Staatsregierung wird künftig einen Schwerpunkt der Sprachförderung auf den vorschulischen Bereich und insbesondere den Kindergarten vorverlegen. Die CSU-Fraktion hat dies in einem weiteren Antrag begrüßt und dabei betont, dass sie neben der Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund auch die gezielte Sprachförderung von deutschen Kindern mit unzureichenden Sprachkenntnissen für besonders wichtig hält. Die Staatsregierung soll hierzu bis zum Frühjahr 2007 ein Konzept entwickeln. Die Hebammenhilfe ist in der spezifischen Lebensphase rund um die Geburt eine sehr erfolgreiche Form der Betreuung und Beratung junger Eltern. Die CSU-Fraktion hat deshalb das Projekt des Sozialministeriums, in dem Hebammen in der Eltern- und Familienbildung qualifiziert werden, um Eltern während der Geburtsvorbereitung und in der Nachsorge auf ihre Erziehungsaufgabe vorzubereiten und zu unterstützen, in einem achten Antrag ausdrücklich begrüßt. Wir halten es für wichtig, durch eine staatliche Förderung der Weiterbildungsmaßnahmen den finanziellen Eigenbeitrag der überwiegend selbständig arbeitenden Hebammen so gering wie möglich zu halten. Außerdem haben wir uns dafür ausgesprochen, dass die Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden sollten, dass die Hebammen Kinder bis zu einem Jahr nach der Geburt weiter betreuen und interdisziplinäre Netzwerkarbeit leisten können, insbesondere mit dem Jugendamt, dem Gesundheitsamt und Kinderärzten.
Wir sind der Auffassung, dass die Vermittlung von Wissen nicht isoliert, sondern nur auf der Grundlage einer konsequenten kulturellen Bildung und Werteerziehung erfolgen kann. Die Erziehung hin zu grundlegenden Verhaltensweisen wie Höflichkeit, Pünktlichkeit, Fleiß und Zuverlässigkeit ist von besonderer Bedeutung für die spätere Ausbildungsfähigkeit unserer Kinder. Bei der Bewältigung dieser Aufgaben wollen wir unsere Lehrkräfte im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stellen und Mittel unbürokratisch unterstützen. Dies gilt in besonderer Weise für die individuelle Förderung der Kinder und deren pädagogische und erzieherische Begleitung und Betreuung. In diesem Zusammenhang haben wir in der Entschließung das von der Staatsregierung beschlossene Programm „Jugendsozialarbeit an Schulen“ begrüßt. Zur intensiven Förderung der individuellen Anlagen der Kinder halten wir es für erforderlich, möglichst frühzeitig deren Stärken und Schwächen festzustellen. Deshalb haben wir gefordert, die pädagogischen Ansätze von Kindertagesstätten und Grundschule noch besser aufeinander abzustimmen. Hierzu soll nach Auswertung der ersten Erfahrungen mit dem Bildungs- und Erziehungsplan geprüft werden, ob eine Weiterentwicklung zu einem Bildungs- und Erziehungsplan von 0 – 10 Jahren möglich ist, so dass die Grundschullehrpläne entfallen können. Zu unseren Zielen gehört es in diesem Zusammenhang auch, dass die von den Erzieherinnen und Erziehern in Kindertagesstätten gewonnenen Erkenntnisse nahtlos an die Lehrkräfte in der Grundschule weitergegeben werden können. Außerdem soll es den Schulen erleichtert werden, bei Bedarf möglichst unbürokratisch auf Unterstützungskräfte wie ehrenamtlich Tätige oder pensionierte Lehrkräfte, Erzieher und Eltern zurückzugreifen. Zum frühzeitigen Erkennen und Beheben von Lernproblemen und Verhaltensauffälligkeiten sollen die Schulen durch geeignete Fachkräfte, wie z.B. aus den Bereichen Frühförderung oder Jugendsozialarbeit, unterstützt werden können
Der CSU-Fraktion kommt es ganz entscheidend darauf an, auf der einen Seite die Sorgen und Ängste der Menschen gegenüber der Grünen Gentechnik ernst zu nehmen, auf der anderen Seite aber auch die zahlreichen wertvollen Potenziale dieser neuen Technologie nicht außer Acht zu lassen. Um eine fundierte und sachlich ausgewogene Position zu diesem Thema zu finden, hat die CSU-Fraktion deshalb vor einiger Zeit eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Deren bisherige Erkenntnisse sind in einer Entschließung „Grüne Gentechnik in Bayern“ zusammengefasst, die wir in Kloster Banz beschlossen haben. Als zentrale Forderung haben wir darin betont, dass die Einführung neuer GVO-Produkte keine negativen Konsequenzen für unsere kleinteiligen landwirtschaftlichen Strukturen, für unsere Natur und deren Artenvielfalt haben darf. Außerdem muss sichergestellt werden, dass Landwirte, die ohne Gentechnik arbeiten wollen, ihre Produkte in echter Koexistenz neben GVO-Anwendern anbauen können. Der Bundesgesetzgeber ist deshalb in der Verantwortung, die Bedingungen hierfür klar zu regeln. Hierzu gehören insbesondere die Definition von Mindestabständen, einer guten fachlichen Praxis, Informationspflichten und eine Haftungsregelung. Ein weiterer wesentlicher Gesichtspunkt ist für uns die Transparenz. Es ist eine der wichtigsten Aufgaben im zukünftigen Umgang mit der Grünen Gentechnik, Klarheit und Vertrauen der Bürger in die Aussagen der Wissenschaft zu erzeugen. Wenn künftig GVO-Produkte auf den Markt kommen, deren Anbau auch für Bayern von Interesse ist, sollte die Bevölkerung deshalb in einer groß angelegten Informationskampagne über die Gefahren, aber auch die Vorteile dieser neuen Pflanzen informiert werden.
Durch die bis vor kurzem diskutierte Zuweisung bundeseinheitlicher Grundpauschalen aus dem Gesundheitsfonds wird nämlich insbesondere in den westdeutschen Ländern das Finanzvolumen für die Vergütung der Leistungserbringer drastisch sinken. Schätzungen zufolge ist alleine in Bayern mit einem Verlust in Höhe von bis zu 1,7 Mrd. Euro pro Jahr zu rechnen. Wir haben die Staatsregierung daher aufgefordert, sich auf Bundesebene insbesondere für eine länderspezifische Zuweisung aus dem Fonds einzusetzen. Hierbei könnte beispielsweise der Betrag für die Versicherten der jeweiligen Länder um den gleichen Prozentsatz erhöht werden, um den der jeweilige Durchschnittslohn pro Kopf den Bundesdurchschnitt übersteigt. Erfreulicherweise wurde zwischenzeitlich eine Konvergenzklausel vereinbart. Damit werden die Umstellungen infolge des Gesundheitsfonds nur schrittweise erfolgen und es wird verhindert, dass ein Land mit mehr als 100 Mio. Euro pro Jahr belastet werden darf. Auf Initiative Bayerns werden außerdem die länderspezifischen Be- und Entlastungswirkungen durch ein Gutachten ermittelt.
Die CSU-Fraktion hält es vor dem Hintergrund dieses Berichts für zwingend erforderlich, dass die noch bestehenden Defizite in beiden Ländern konsequent abgebaut werden. Insbesondere sind weitere Fortschritte im Kampf gegen die organisierte Kriminalität und Korruption sowie bei der Verwendung von Fördermitteln unabdingbar. Vor diesem Hintergrund haben wir die Staatsregierung in einem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, sich auf Ebene des Bundes und der EU dafür einzusetzen, dass ab dem Beitritt zum 1. Januar 2007 bei noch bestehenden Defiziten Schutzklauseln und andere rechtliche Sicherungsinstrumente sowie Übergangsbestimmungen zum Schutz des europäischen Binnenmarktes und zur Abwendung von Nachteilen für die Mitgliedstaaten und ihre Bürgerinnen und Bürger Anwendung finden.
Sekretariat, 18 Oktober 2006. |