Schwerpunkte Oktober: Wichtige Akzente beim Doppelhaushalt 2007/2008 gesetzt Die CSU-Fraktion setzt im Rahmen des derzeit im Landtag beratenen Doppelhaushalts 2007/2008 wichtige Akzente. So werden auf Initiative der CSU-Fraktion die Mittel für die Landwirtschaft gegenüber dem Vorschlag der Staatsregierung um insgesamt 19,5 Mio. Euro aufgestockt. Hintergrund der Entscheidung ist, dass im Bereich des Landwirtschaftsministeriums im Jahr 2007 im Vergleich zu 2006 rund 80 Mio. Euro weniger, im Jahr 2008 sogar rund 85 Mio. Euro weniger EU-Mittel zur Verfügung stehen. Die von den EU-Kürzungen betroffenen Maßnahmen wie die Ausgleichszulage, Dorferneuerung und Flurneuordnung oder das bayerische Kulturlandschaftsprogramm haben eine besondere Bedeutung für den ländlichen Raum. Deshalb wird der Freistaat Bayern nicht nur seine bisherigen Kofinanzierungsmittel im Umfang von 107,5 Mio. Euro pro Jahr weiter bereitstellen, sondern neben den zusätzlich vorgesehenen 25 Mio. Euro pro Jahr für einzelbetriebliche Investitionsförderung und Dorferneuerung die EU-Kürzungen mit den zusätzlichen 19,5 Mio. Euro weiter abfedern.Auch im Bereich der Landschaftspflege und des Vertragsnaturschutzes haben wir auf die Kürzungen der EU reagiert. Für die Naturschutzförderung sieht der europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) statt bisher 19 Mio. Euro nur noch rund 16 Mio. Euro im Jahr 2007 und rund 15,5 Mio. Euro im Jahr 2008 vor. Nach dem Beschluss der CSU-Fraktion sollen nicht nur die bayerischen Haushaltsmittel in diesem Bereich weiterhin ungeschmälert zur Verfügung stehen, sondern auch die EU-Kürzungen in den kommenden zwei Jahren mit zusätzlichen Landesmitteln in Höhe von insgesamt 3,6 Mio. Euro und damit zu mehr als 50 % abgefedert werden. Im Doppelhaushalt 2007/2008 werden wir außerdem die finanzielle Ausstattung des Jugendprogramms (Jugendarbeit und Jugendhilfe) nicht nur im bisherigen Umfang von 21,5 Mio. Euro erhalten, sondern den jetzigen Haushaltsansatz um 1 Mio. Euro erhöhen. Damit würdigen wir die Arbeit des Bayerischen Jugendrings. Das Engagement der Jugend - ob im Bereich der politischen Bildungsarbeit, bei der Integration oder auf vielen anderen Gebieten - ist ein unverzichtbarer Baustein unseres Gemeinwesens. Deshalb wollen wir das Jugendprogramm auch weiterhin nach Kräften unterstützen. Des Weiteren hat die CSU-Fraktion ein klares Signal für Investitionen im Bereich der Abwasserbeseitigung gesetzt. So stocken wir die Haushaltsmittel für die Förderung von Kleinkläranlagen in den nächsten beiden Jahren um 4 Mio. Euro auf insgesamt 25 Mio. Euro auf. Zusätzlich können sich die Mittel noch durch Rückflüsse der Landesbank erhöhen. Damit sollen insbesondere Einwohner im ländlichen Raum unterstützt werden, die nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen sind. Daneben haben wir noch in zahlreichen anderen Bereichen eine Verbesserung der Mittelausstattung im Doppelhaushalt 2007/2008 beschlossen, z.B. im Straßenbau (10 Mio. Euro mehr), bei der Sportförderung (3,75 Mio. Euro mehr), im Bereich des Landesbehindertenplans (4 Mio. Euro mehr) oder im Hinblick auf eine Erweiterung des Ganztagesangebots an Grund- und Hauptschulen (0,5 Mio. Euro mehr).
Exzellente bayerische Universitäten
Die CSU-Fraktion hat diese großartigen Erfolge in einem Dringlichkeitsantrag begrüßt und die Staatsregierung aufgefordert, die von der Exzellenzinitiative auf den Weg gebrachte exzellenzorientierte Standortentwicklung weiter zu verfolgen. Außerdem soll das flächendeckende Netz leistungsfähiger Universitäten, Kunst- und Fachhochschulen in Bayern konsequent weiterentwickelt werden. Schließlich haben wir in dem Dringlichkeitsantrag festgestellt, dass die Zahl der Studierenden an den Hochschulen jahrgangsbedingt in den nächsten Jahren kontinuierlich steigen wird. Hinzu kommt im Jahr 2011 aufgrund der Einführung des achtjährigen Gymnasiums ein doppelter Abiturjahrgang. Außerdem ist es unser Ziel, den Akademikeranteil in der Bevölkerung qualitätsorientiert weiter zu erhöhen, um den wachsenden Anforderungen des Arbeitsmarkts Rechnung zu tragen. Vor diesem Hintergrund haben wir betont, dass in den nächsten Jahren noch erhebliche Anstrengungen zur Kapazitätssteigerung aller Hochschulen erforderlich sein werden. Wie im Innovationsbündnis Hochschule 2008 vereinbart, sollen den Hochschulen deshalb weitere Haushaltsmittel als leistungsbezogene Zuwachsoption bereitgestellt werden.
Die CSU-Fraktion hat die Staatsregierung angesichts dieses grauenhaften Verbrechens in einem Antrag aufgefordert, über die näheren Umstände der vorzeitigen Haftentlassung des Täters, insbesondere über die Erkenntnisse aus dem der Entscheidung des Gerichts zugrunde liegenden Gutachten und darüber zu berichten, welche konkreten Maßnahmen die Staatsregierung ergreifen wird, um die Gefahr solcher verabscheuungswürdiger Taten so weit wie möglich zu verringern.
Da nach derzeitigem Erkenntnisstand der Unfall durch menschliches Versagen verursacht wurde und eine bessere Anbindung des Flughafens München dringend notwendig ist, haben wir uns in dem Antrag auch dafür eingesetzt, dass die Planungen für die Referenzstrecke unvermindert fortgesetzt werden sollen. Wichtige Änderungen im Beamtenrecht
Hintergrund des Gesetzentwurfs ist, für die Beamten zeitnah Folgerungen aus dem Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst zu ziehen. Für die notwendigen Gesetzesänderungen steht dem Bayerischen Landtag seit Inkrafttreten der Föderalismusreform zum 1. September 2006 die Gesetzgebungskompetenz zu. Der Gesetzentwurf sieht zum einen vor, allen Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern in den Jahren 2006 und 2007 je eine Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro zu gewähren (Teilzeitbeschäftigte und Versorgungsempfänger anteilig, Anwärter 100 Euro, Dienstanfänger 60 Euro). Dadurch ergeben sich für den Staatshaushalt zusätzliche Kosten von jährlich rund 60 Mio. Euro. Zum andern regelt der Gesetzentwurf die unveränderte Fortgewährung der Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) über 2006 hinaus bis zum 31.12.2009. Dies führt zu jährlichen Kosten von durchschnittlich 570 Mio. Euro. Mit den getroffenen Festlegungen zur Sonderzahlung bis Ende 2009 garantiert Bayern im Gegensatz zum Bund und einigen anderen Ländern unter dem Strich weiter mit die höchste Sonderzahlung in ganz Deutschland. Die Tatsache, dass sich die Gesamtkosten bis 2009 voraussichtlich auf 1,8 Milliarden Euro belaufen werden, zeigt, dass es sich dabei um sehr weitgehende Leistungen an die bayerischen Beamtinnen und Beamten handelt. Mit den Stimmen der CSU-Fraktion hat der Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes im Bayerischen Landtag auch dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften zugestimmt. Hierbei geht es im Wesentlichen um eine Reform der Rechtsgrundlagen für die staatlichen Beihilfen für die Beamten und Richter in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen. Bislang hat das Bayerische Besoldungsgesetz diesbezüglich lediglich auf die Vorschriften des Bundes verwiesen, was zu einer erheblichen Verkomplizierung des Verwaltungsvollzugs, erhöhtem Personalbedarf und längeren Bearbeitungszeiten geführt hat. Außerdem hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die lediglich als Verwaltungsvorschriften ergangenen Beihilfevorschriften des Bundes nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen, und deshalb Bund und Ländern aufgegeben, ihre Regelungen über die Beihilfe entsprechend anzupassen. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung sieht deshalb vor, die Verweisung auf das Beihilferecht des Bundes durch eine im Bayerischen Besoldungsgesetz eingefügte Ermächtigung für das Finanzministerium, die Beihilfe durch Verordnung zu regeln, zu ersetzen. Die Neuregelung wird gegenüber den bisherigen, nach Kostenart differenzierten Eigenbehalten aufkommensneutral sein, d.h. weder zu erheblichen Mehrkosten des Staates noch zu Einsparungen führen. Die bisherigen Eigenbehalte waren vom Bund undifferenziert aus dem Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung für das Beihilferecht übernommen worden. Dies hatte zu einer erheblichen Verkomplizierung des Verwaltungsvollzugs und damit zu erhöhtem Personalaufwand und längeren Bearbeitungszeiten geführt. Demgegenüber stellt die Neuregelung nun eine deutliche Vereinfachung dar. Des Weiteren bleibt die Eigenverantwortung und Beteiligung an steigenden Kosten im Gesundheitswesen auch im Beihilferecht erhalten. Sie orientiert sich am Ausmaß der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen. Die CSU-Fraktion hält den Ansatz, einen pauschalierten Eigenbehalt von 6 Euro pro Behandlungsrechnung bzw. von 3 Euro pro Arzneimittel zu berechnen, für richtig. Auf Initiative der CSU-Fraktion hat der Ausschuss für Fragen des Öffentlichen Dienstes jedoch den Eigenbehalt bei allgemeinen Krankenhausleistungen herausgenommen, da hier der Beihilfeberechtigte kaum Einfluss auf die Notwendigkeit der Inanspruchnahme dieser Leistungen hat.
In einem Antrag haben wir die Staatsregierung aufgefordert, über den Bund und unmittelbar auf europäischer Ebene darauf hinzuwirken, dass die Möglichkeit der Biersteuermengenstaffel im Europarecht erhalten bleibt. Gleichzeitig haben wir verlangt, dass die Biersteuermengenstaffel in ihrer aktuellen Spreizung bestehen bleiben soll. Damit wollen wir kleineren Brauereien auch weiterhin den von ihnen benötigten Nachteilsausgleich gewähren.
Mit zwei Anträgen haben wir Impulse für eine Verbesserung der dualen Berufsausbildung gesetzt. Zum einen soll die Staatsregierung prüfen, in welchen Bereichen der schriftliche Teil der Kammerprüfung in die Berufsschule verlagert werden kann. Zum zweiten wollen wir Doppelstrukturen in der überbetrieblichen Ausbildung vermeiden. Deshalb haben wir die Staatregierung aufgefordert zu prüfen, ob die überbetriebliche Ausbildung der Kammern auf die Auszubildenden beschränkt werden kann, in deren Ausbildungsbetrieben tatsächlich kein entsprechendes Ausbildungsangebot vorhanden ist.
Ziel eines weiteren Antrags ist es, Auszubildende zu befähigen, Handwerksbetriebe bei der Abwicklung grenzüberschreitender Geschäfte zu unterstützen. Damit wollen wir einen Beitrag dazu leisten, dass sich Betriebe stärker international ausrichten können. Die Staatsregierung wurde deshalb aufgefordert zu prüfen, wie Betriebe dazu angeregt werden können, Auszubildenden im handwerklichen Bereich Auslandsaufenthalte zu ermöglichen.
Die Ausbildungsplatzakquisiteure sind wichtige Bausteine, um zusätzliche Ausbildungsplatzstellen zu erschließen. Um ihre Arbeit effizient zu gestalten, ist es wichtig, dass sie mit allen Beteiligten der dualen Ausbildung und vor allem untereinander vernetzt sind. Daher haben wir die Staatsregierung aufgefordert, weiterhin auf eine stabile Netzwerkstruktur hinzuwirken.
Die europäische Entwicklung zeigt immer stärker die besondere Bedeutung von Metropolregionen auf. Die enge Verflechtung, vielfältige gemeinsame Kooperationen und wichtige infrastrukturelle Herausforderungen der beiden Ballungsräume München und Augsburg bilden die Grundlage für eine Metropolregion. Die Staatsregierung wurde deshalb in einem Antrag aufgefordert, den Entwicklungsprozess für die Metropolregion München-Augsburg, den die beiden Städte in Gang bringen, zu unterstützen.
Die Staatsregierung soll sich dafür einsetzen, dass die Verkehrsfunktion der Bahnlinie Nürnberg-Regensburg-Passau gestärkt wird. Insbesondere darf die Fernverkehrsanbindung der zentralen Orte an der Bahnstrecke nicht eingeschränkt, sondern muss ausgebaut werden.
Die Einsparung von Energie ist die billigste Art der Umweltschonung und die einfachste Möglichkeit, von ausländischen Energiequellen unabhängiger zu werden. Insbesondere bei Elektroantrieben, die rd. 35 % der elektrischen Energie verbrauchen, sind enorme Einsparpotenziale vorhanden. Allerdings sind diese sehr wenig bekannt. Deshalb haben wir die Staatsregierung in einem Antrag aufgefordert, das Thema „Energieeffiziente Elektromotoren“ verstärkt in ihr Informationsangebot, z.B. im Internet, zu integrieren.
Die Staatsregierung soll prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, die Rundfunk- und Fernsehgebühren der GEZ sowie die Gebühren für Rechteverwertung, z.B. GEMA, für Hotelbetriebe insbesondere auch im Hinblick auf Wettbewerbsnachteile gegenüber Nachbarländern zu senken.
Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend untergebracht werden. Im Zusammenhang mit der Anbindehaltung von Pferden wird immer wieder die Frage aufgeworfen, ob und unter welchen Voraussetzungen diese Haltungsform mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist. Deshalb haben wir von der Staatsregierung verlangt, auf der Grundlage eines Fachgutachtens über den wissenschaftlichen Kenntnisstand zu berichten. Besonderes Augenmerk soll dabei auf die Artgerechtigkeit der historisch gewachsenen Haltung von Zug- und Rückepferden in Bayern gelegt werden.
Die Staatsregierung soll prüfen, ob im Rahmen der Überarbeitung des bayerischen Museumsplans ein staatliches Zweigmuseum der Archäologischen Staatssammlung am Standort Obernburg mit dem Schwerpunkt „römische Fundsituation“ errichtet werden kann. Das bereits existierende städtische Römermuseum und die Fundstücke der Benefiziarerstation sollen dabei einbezogen werden. Sekretariat, 06 November 2006. |