Haedke begrüßt Gerichtsentscheidung zur Moschee München. Nach dem heute bekannt gegeben Urteil des Verwaltungsgerichts kommentiert der örtlich zuständige Landtagsabgeordnete Joachim Haedke:"Ich begrüße den Ausgang des Gerichtsentscheids sehr. Damit wurde auch meine Position bestätigt. Das Gericht hat zudem die Kritikpunkte, wie die Größe des Projekts und den zu erwartenden Verkehr, die seitens der SPD immer verneint wurden, bestätigt. Der wenig durchdachte Schnellschuß der Stadtverwaltung ist damit beendet. Die Sendlinger Bürger haben somit die Garantie, dass nun, wenn überhaupt, in Ruhe und mit Einbeziehung aller Beteilgten geplant wird." In der Anlage finden Sie die aktuelle dpa Meldung zum Ausgang des Gerichtsverfahrens. Zudem ist in einer weiteren Anlage das Schreiben an Staatsminister Beckstein in der entsprechenden Pressemeldung angefügt.
München (dpa/lby) - Für die neue Moschee im Münchner Stadtteil Sendling ist in der bisher vorgesehenen Größe ein Bebauungsplan notwendig. Das hat das Verwaltungsgericht München in einer am Dienstag verkündeten Entscheidung deutlich gemacht. Darin bestätigte die 8. Kammer einen Beschluss der Bezirksregierung von Oberbayern, die einen bereits erteilten positiven Bauvorbescheid der Stadt München für das Projekt wegen mangelnder Einfügung in die Umgebung widerrufen hatte. Das Türkisch-Islamische Kulturzentrum als Bauherr kann gegen das Urteil Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen
Moschee-Bau in Sendling: Brief von Joachim Haedke an Staatsminister Dr. Beckstein BAYERISCHER LANDTAG Herrn Staatsminister 80539 München München, den 25. April 2006
Sehr geehrter Herr Staatsminister, lieber Günther, mit diesem Schreiben wende ich mich nach zahlreichen Diskussionen um die Moschee am Gotzinger Platz als Sendlinger Stimmkreisabgeordneter an Dich. Obwohl die Sendlinger Bürgerversammlung sich mehrheitlich gegen das Neubauprojekt ausgesprochen hat, versucht die Stadt mit aller Macht, dieses hoch umstrittene Projekt in der geplanten Form durchzusetzen. Tatsache ist jedoch, dass die Sendlinger Bevölkerung trotz der enormen Ausmaße des Projekts in keinster Weise in die notwendige Diskussion eingebunden wurde. Wie bekannt ist hierzu notwendig, dass eine Bauleitplanung initiiert wird. Der meiner Meinung nach rechtswidrige Vorbescheid ist durch geeignete Maßnahmen bzw. Weisungen aufzuheben. Ich wäre Dir dankbar, wenn es gelänge, auf diesem Wege doch noch eine rechtsstaatlich korrekte Vorgehensweise in die Wege zu leiten und den Sendlingerinnen und Sendlingern eine Möglichkeit der Mitwirkung zu bieten. Dies impliziert auch die Überprüfung, ob denn der Gotzinger Platz überhaupt ein geeigneter Standort ist.
Büro, 13 Februar 2007. |