Schwerpunkte März: 50 Jahre Römische Verträge - EU muss zukunftsfähig bleiben

50 Jahre Römische Verträge - EU muss zukunftsfähig bleiben

Am 25. März 1957 wurden die Römischen Verträge unterzeichnet. Dies war der Grundstein für Vieles, was uns heute selbstverständlich geworden ist, z.B. die einheitliche Währung, der Wegfall der Grenzkontrollen oder der Binnenmarkt. Anlässlich des 50. Jahrestags der Unterzeichnung hat die CSU-Fraktion den besonderen Beitrag der Europäischen Union für Frieden, Freiheit, Demokratie und Wohlstand in Europa, Deutschland, aber auch in Bayern in einem Dringlichkeitsantrag gewürdigt.

Bayern profitiert enorm vom geeinten Europa und ist mittlerweile in dessen Mitte gerückt. Allein in den letzten 10 Jahren sind die Exporte der bayerischen Wirtschaft in die Länder der „alten“ EU um rund 6,5 Mrd. Euro oder 11 % gestiegen. Die neu hinzugekommenen osteuropäischen Mitgliedstaaten bieten weitere positive Effekte und Chancen.

Wir haben aber auch die Herausforderungen der Zukunft formuliert: Angesichts von mittlerweile 27 Mitgliedstaa-ten mit über 480 Mio. Einwohnern muss die Handlungsfähigkeit der EU gewährleistet bleiben. Dazu muss das Gemeinschaftsrecht zur Entlastung von Bürgern, Unternehmen und Verwaltung dringend überarbeitet werden. Wichtig ist auch, künftige EU-Erweiterungen von der strikten Erfüllung der Beitrittsvoraussetzungen abhängig zu machen. Besondere Bedeutung kommt dabei der Aufnahmefähigkeit der EU zu. Einen Beitritts-Automatismus und eine EU-Mitgliedschaft der Türkei lehnen wir ab.

Schließlich haben wir auch die wichtige Rolle der EU in der Weltpolitik betont. Wir sind der Auffassung, dass unsere zentralen gemeinsamen Werte wie die unantastbare Würde des Menschen, eine gesunde Umwelt und humane Arbeitsbedingungen nur durch ein geschlossenes Auftreten aller Mitgliedstaaten nach außen vermittelt werden können.


Erhöhung der Mindestverbüßungsdauer bei lebenslanger Freiheitsstrafe

Im Zusammenhang mit der vorzeitigen Haftentlassung der RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt steht derzeit die Verbüßungsdauer lebenslanger Freiheitsstrafen in der Diskussion.

Nach dem Strafgesetzbuch kann eine Freilassung von zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Straftätern auf Bewährung erfolgen, wenn die Haft mindestens 15 Jahre gedauert hat, sofern weitere Bedingungen, vor allem das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit, dem nicht entgegenstehen.

Diese Mindestverbüßungsdauer ist aus Sicht der CSU-Fraktion zu gering. Es ist den Hinterbliebenen der Opfer nicht zumutbar, wenn die zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilten Schwerverbrecher schon nach so relativ kurzer Zeit wieder in Freiheit gelan-gen können. Eine Strafhaft von lediglich 15 Jahren unterscheidet sich allzu deutlich vom Gesetzeswortlaut „lebenslang“ und hebt sich darüber hin-aus nicht hinreichend von der Höchstdauer der zeitigen Freiheitsstrafe ab, die ebenfalls 15 Jahre beträgt.

Nach Auffassung der CSU-Fraktion ist es deshalb notwendig, die besondere Schärfe der lebenslangen Freiheitsstrafe durch eine Anhebung der Min-destverbüßungsdauer auf 20 Jahre zu verdeutlichen. Damit werden die Abschreckungswirkung für potenzielle Täter auf der einen und das Vertrauen der Bevölkerung in das Recht auf der anderen Seite gestärkt. Dies haben wir in einem Dringlichkeitsantrag zum Ausdruck gebracht.

Freie Fahrt für Fahrzeuge mit geregeltem Kat in Umweltzonen

Die Ausweisung von Umweltzonen in großen Städten beruht auf EU-Vorgaben zur Luftreinhaltung und soll insbesondere die Feinstaubbelastung reduzieren. Welche Fahrzeuge die Umweltzonen befahren dürfen, regelt der Bund.

Nach den Plänen der Bundesregierung sollte es auch Zufahrtsbeschränkungen für bestimmte Pkw mit Benzinmotor und geregeltem Katalysator geben, obwohl der Feinstaub-Ausstoß von Pkw in diesen Fällen bedeutungslos ist.

Deshalb haben wir die Staatsregierung in einem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, gegenüber der Bundesregierung auf eine Änderung der bestehenden Kennzeichungsregelungen für Kraftfahrzeuge mit dem Ziel hinzuwirken, dass alle Fahrzeuge mit Benzinmotor und geregeltem Katalysator freie Fahrt in Umweltzonen erhalten. Außerdem soll sie sich für eine sachgerechte und praktikable Lösung für historische Oldtimer einsetzen.

Gesetz über den Landesgesundheitsrat

Der Landesgesundheitsrat berät den Bayerischen Landtag und die Staatsregierung in allen Fragen der Gesundheit und trägt damit maßgeblich zur Entscheidungsfindung bei gesundheitlichen Themen in Bayern bei. Seine derzeitige Zusammensetzung ist aber nicht geeignet, die vielfältigen speziellen gesundheitspolitischen Fra-gestellungen umfassend abzudecken.

Deshalb hat die CSU-Fraktion einen interfraktionellen Gesetzentwurf mit auf den Weg gebracht, in dem die Zahl der Mitglieder, die von den auf dem Gebiet des Gesundheitswesens tätigen Körperschaften und Verbänden vorgeschlagen werden, um fünf erhöht und die Zahl der Vertreter aus den Fraktionen entsprechend gesenkt wird.

Außerdem wird als Ziel des Landesgesundheitsrats eine enge Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für Ge-sundheit und dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit formuliert, um so den Wis-sens- und Erfahrungsaustausch der Experten zu stärken.

Umstrukturierung bei Rosenthal sozialverträglich gestalten

In einem Dringlichkeitsantrag hat die CSU-Fraktion die Entscheidung, in den Rosenthal-Werken in Selb und Speichersdorf Personal in erheblichem Umfang abzubauen, bedauert.

Gleichzeitig haben wir die Staatsregierung aufgefordert, weiterhin in Gesprächen mit Betriebsleitung und Betriebsrat nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen, um den Personalabbau im bislang geplanten Umfang abzuwenden oder ihn zumindest sozialverträglich zu gestalten. Wir haben uns dafür ausgesprochen, staatliche Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten auszuschöpfen. Dem Erhalt der Produktionsstandorte Selb und Speichersdorf kommt dabei hohe Priorität zu.

Außerdem haben wir von der Staats-regierung verlangt, Betriebsansiedelungen und Unternehmensinvestitionen in den betroffenen Regionen in Oberfranken im Rahmen der rechtlichen und finanziellen Vorgaben zu fördern und damit die rasche Schaffung neuer Arbeitsplätze zu unterstützen.


Breitbandige Erschließung des ländlichen Raums
verstärkt fortführen

Der Zugang zu schnellen, breitbandigen Internet-Anschlüssen ist ein wichtiger Standortvorteil und Wirt-schaftsfaktor geworden. Um eine moderne und leistungsfähige Infrastruktur in allen Landesteilen Bayerns zu erreichen, hat die CSU-Fraktion die Staats-regierung in einem Antrag aufgefordert, sich noch stärker für eine Verbesserung der Breitbandversorgung im ländlichen Raum einzusetzen.

In diesem Zusammenhang haben wir die unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände und der Staatsregierung gestartete „Breitbandinitiative Bayern“ begrüßt. Um weitere Fortschritte zu erzielen, halten wir es aber für wichtig, konsequent auf die Nutzung verschiedener Technologien und den Wettbewerb vieler Anbieter zu setzen.

In dem Antrag haben wir uns insbesondere dafür ausgesprochen, eine Informationskampagne zu starten, welche die technischen Möglichkeiten für die noch nicht erschlossenen Räume aufzeigen soll; zum Beispiel, ob eine schnelle Internetverbindung über die Nutzung des bestehenden Fernsehkabels möglich ist oder ob ein An-schluss über Funktechnologie eine Alternative zur fehlenden DSL-Verbindung darstellt.

Außerdem halten wir den Aufbau einer Kommunikationsplattform für notwendig, mittels derer sich die Bürger, Unternehmen und Kommunen über die Möglichkeiten vor Ort informieren können.

Weitere Maßnahmen und Initiativen


Vollzug der Rechtsvorschriften über die Studienbeiträge

Für das kommende Sommersemester 2007 werden erstmals in Bayern Studienbeiträge für das Erststudium erhoben. Für die Erhebung sind die Hochschulen zuständig, die entsprechende Studienbeitragssatzungen erlassen haben.

Die CSU-Fraktion hat die Umsetzung der Studienbeitragsvorschriften des Bayerischen Hochschulgesetzes, insbesondere die soziale Ausgestaltung der Beitragserhebung durch die Auflage eines „Bayerischen Studienbeitragsdarlehen“ seitens der Staatsregierung in einem Antrag begrüßt. Gleichzeitig haben wir die Staatsregierung aufgefordert, über den Vollzug der Studienbeitragssatzungen zu berichten. Dabei soll insbesondere darauf eingegangen werden, wie die Hochschulen eine angemessene Mitwirkung der Studierenden sicherstellen, wie gewährleistet wird, dass die Einnahmen aus den Studienbeiträgen „möglichst nah am Studierenden“ verwendet werden und wie die Hochschulen die vereinnahmten Studienbeiträge zu verwenden beabsichtigen.


Entschließung zum Bayerischen Hochschulzulassungsgesetz

Anfang Februar 2007 hat die Staatsregierung einen Gesetzentwurf für ein neues Bayerisches Hochschul-zulassungsgesetz in den Landtag eingebracht. Ziel des Gesetzentwurfs ist eine umfassende Regelung des örtlichen Auswahlverfahrens.

In einer Entschließung hat die CSU-Fraktion darauf hingewiesen, dass 65 % der Studienplätze in Zukunft nach dem Ergebnis eines ergänzenden Hochschulauswahlverfahrens vergeben werden. Dies soll die Verantwortung der Hochschulen für die Auswahl ihrer Studierenden weiter stärken. Wir haben aber auch die Er-wartung zum Ausdruck gebracht, dass die Hochschulen ihrer gesteigerten Verantwortung gerecht werden und in Zukunft verstärkt von der Möglichkeit Gebrauch machen, neben der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung ihrer Auswahlentscheidung weitere Maßstäbe zugrunde zu legen.

Außerdem haben wir die Staatsregierung aufgefordert, mit einer oder mehreren Hochschulen eine Vereinbarung zu treffen, einen entsprechenden, auf drei Jahre befristeten Modellversuch einzurichten.

Ehrenamtliche für Schulwegdienste gewinnen

Die Staatsregierung wurde aufgefordert zu prüfen, wie die ehrenamtliche Tätigkeit der Schulwegdienste, von Erwachsenen als Schulweghelfer und Schulbusbegleiter sowie von Schülerinnen und Schülern als Schülerlotsen und Schulbuslotsen, noch besser bekannt gemacht und gewürdigt werden kann.


Vereinfachungen bei Vereinsregistereintragungen

In einem Antrag haben wir die Staatsregierung aufgefordert zu prüfen, ob im Rahmen der Anmeldung zum Vereinsregister Vereinfachungen vorgenommen werden können und neben der Beglaubigung der Unterschrift durch den Notar auch eine Beglaubigung seitens der Gemeinden möglich ist.


Digitale Vermessung des markgräflichen Opernhauses in Bayreuth

Die Staatsregierung soll prüfen, inwieweit eine digitale Vermessung des Zuschauerraums des markgräf-lichen Opernhauses in Bayreuth finanzierbar ist. Dabei soll auch die Einbeziehung von in Frage kommenden Stiftungen in den Blick genommen werden.

Streitbeitritt des Freistaats Bayern im Klageverfahren „Bayerisches Bier“

Der Ministerrat der Europäischen Union hat im Jahr 2001 die Bezeichnung „Bayerisches Bier“ als geschützte geographische Angabe anerkannt und in das Verzeichnis geschützter Zukunftsangaben eingetragen. Die holländische Brauerei Bavaria N.V. hat die EU vor dem Europäischen Gerichtshof wegen der angeblichen Rechtswidrigkeit dieser Eintragung inzwischen auf Schadensersatz in Höhe von 100 Mio. Euro verklagt. Sowohl die Bundesrepublik als auch der Bayerische Brauerbund haben den Streitbeitritt erklärt, um den EU-Ministerrat zu unterstützen und dazu beizutragen, dass die Rechtmäßigkeit dieser Eintragung bestätigt wird.

Vor diesem Hintergrund haben wir die Staatsregierung in einem Antrag aufgefordert, dem Verfahren ebenfalls als Streithelfer beizutreten. Im Hinblick auf die Bedeutung, die die Verwendung des Namens „Bavaria“ für den Freistaat hat, soll damit international unterstrichen werden, dass auch der Freistaat ein hoheitliches Interesse am Schutz der Bezeichnung „Bavaria“ und der Bezeichnung „Bayerisches Bier“ hat.


Praxisgerechte Rahmenbedingungen für die hofeigene Futtermischung

In einem Antrag haben wir die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundes- und EU-Ebene dafür einzusetzen, dass weiterhin praxisgerechte Rah-menbedingungen für die Fütterung von landwirtschaftlichen Nutztieren mit einer hofeigenen Mischung sichergestellt werden, insbesondere bei Vorgaben im Bereich des deutschen und europäischen Futtermittelrechts.


Schutz von Kulturgut vor rechtswidriger Ausfuhr aus Bayern

Der Deutsche Bundestag hat vor kurzem ein Gesetz zur Ausführung des Unesco-Übereinkommens über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut beschlossen. Kernbestand des Unesco-Übereinkommens, das inzwischen in 109 Staaten gilt, und des deutschen Ausführungsgesetzes ist ein Rückgabeanspruch zwischen allen Vertragsstaaten: Künftig können Kulturgüter, die in bestimmten Verzeichnissen eingetragen sind, zu-rückverlangt werden, sofern sie ohne Genehmigung in einen anderen Vertragsstaat gelangt sind. Dabei trägt das Ausführungsgesetz auch der besonderen Sachlage bei archäologischen Funden Rechnung: Sofern ein Gegenstand illegal ausgegraben und daher bislang nicht verzeichnet ist, kann der Vertragsstaat ihn binnen eines Jahres nachträglich erfassen und ein Rückgabeersuchen stellen.

Die CSU-Fraktion hat die mit dem Ausführungsgesetz verbundene deutliche Verbesserung des Schutzes unserer Kulturgüter in einem Antrag begrüßt. Außerdem wurde die Staatsregierung aufgefordert, insbesondere durch die Eintragung von Amts wegen den Schutz national wertvoller bayerischer Kulturgüter, zu denen auch Fossilien von herausragender Bedeutung gehören, zu gewährleisten. Des Weiteren soll geprüft werden, ob auf landesrechtlicher Ebene eine Anzeigepflicht bezüglich Fossilien eingeführt werden kann, und ob landesrecht-liche Maßnahmen erforderlich sind, um die nachträgliche Erfassung von rechtswidrig in das Ausland verbrachten Kulturgütern zu ermöglichen.



Büro, 25 April 2007.


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