Schwerpunkte Mai: Standorte der Bundespolizei in Bayern beibehalten
Inzwischen liegt auf Initiative der Staatsregierung ein Kompromissvorschlag vor, bei dem ein ganz erheblicher Anteil der Stellen in Rosenheim erhalten bleibt. Dies hat die CSU-Fraktion in einem Dringlichkeitsantrag begrüßt. Gleichzeitig haben wir aber auch zum Ausdruck gebracht, dass durch den Aufbau einer neuen mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit der Bundespolizei für das Grenzgebiet zu Österreich keine Kompetenzprobleme zwischen der Bundespolizei und der bayerischen Polizei entstehen dürfen. Ein besonderes Anliegen ist es uns auch, dass die Erhaltung des Standorts Rosenheim nicht zu Lasten der anderen für Bayern geplanten Standorte der Bundespolizei geht. Des Weiteren haben wir uns in dem Dringlichkeitsantrag dafür angesprochen, die für Bayern geplante Bun-despolizeidirektion nicht in Mün-chen, sondern in Schwandorf einzurichten. Dies halten wir mit Blick auf die bayerischtschechische Grenze und die darüber verlaufenden internationalen Bahnmagistralen für unerlässlich. Nur so können aus unserer Sicht die organisierte Schleuserkriminalität und Fälle von überregionaler Bedeutung im bahnpolizeilichen Bereich weiterhin wirkungsvoll bekämpft werden. Aus diesem Grund haben wir auch gefordert, die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung in Schwandorf zu belassen. Schließlich haben wir betont, dass der Standort Schwandorf auch aus strukturpolitischen Gründen nicht verlagert werden darf. Für die Verbundenheit der Bevölkerung mit ihrer Region ist auch die Präsenz von Polizeistandorten von Bund und Land von wesentlicher Bedeutung. Ein Abzug der Bundespolizei aus dem ländlichen Raum liefe den Bemühungen der Staatsregie-rung zur Stärkung des ländlichen Raums zuwider und würde für den ostbayerischen Raum ein falsches Signal setzen. Bahnstrecke München-Mühldorf-Freilassing bis zur Grenze Die Bahnstrecke Mühldorf-München ist von der Frachttonnage her die am stärksten befahrene eingleisige, nicht elektrifizierte Bahnstrecke Deutschlands. Die Güterproduktion im Chemiedreieck wird angesichts aktueller Investitionen in Milliardenhöhe in der Größenordnung von ca. 2 Mio. Jahrestonnen weiter zunehmen. Des-halb ist eine Kapazitätsausweitung der Strecke in beide Richtungen unumgänglich. Darüber hinaus ist der Ausbau dringend notwendig, um die Salzburg-Verkehre von der Strecke München-Rosenheim weg auf die Strecke über Mühldorf verlagern zu können. Denn der Nordzulauf zum Brenner-Basistunnel wird nach Abschluss der Ausbauarbeiten auf österreichischer Seite einen großen Engpass zwischen Grafing und Rosenheim haben. Schließlich nutzen täglich ca. 16.000 Pendler der Region die Verbindung nach München. Auch aus diesem Grund ist eine Kapazitätsausweitung mit Erhöhung der Taktfrequenz ein wichtiges Ziel. Vor diesem Hintergrund haben wir die Staatsregierung in einem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, die Ertüch-tigung der Bahnstrecke München-Mühldorf-Freilassing bis zur österreichischen Grenze (Salzburg) bei Bund und DB AG mit Nachdruck einzufordern. Hierzu gehören der vierspurige Ausbau mit Elektrifizierung der Strecke München-Ost bis Markt Schwaben, der zweigleisige Ausbau mit Elektrifizierung der Strecke von Markt Schwaben bis Freilassing sowie der dreigleisige Ausbau mit Elektrifizierung der Strecke Freilassing bis zur Grenze. Unser Ziel ist es, dass Bund, Staatsregierung und DB AG alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Zuschüsse der EU für TEN-Strecken zu erhalten, da die Strecke München-Mühldorf-Salzburg Teil der Europa-Magistrale Paris-München-Salzburg-Bratislava ist. Anbau von Energiepflanzen durch Abschaffung der Pflicht Der Anbau nachwachsender Rohstoffe bietet hier große Chancen, die Vorräte an fossilen Energieträgern wie Kohle, Öl und Gas zu schonen und gleichzeitig den Kohlendioxidausstoß deutlich zu senken, der Landwirtschaft neue Perspektiven zu eröffnen und damit gleichzeitig auch den ländlichen Raum zu stärken. In diesem Zusammenhang hat die CSU-Fraktion in einem Dringlichkeitsantrag gefordert, dass der Anbau von Energiepflanzen durch Abschaf-fung der EU-weit obligatorischen Flächenstilllegung erleichtert und verstärkt wird - unter Berücksichtigung von Agrarstruktur, Umwelt- und Naturschutz sowie wasserwirtschaftlicher Erfordernisse. Zwar besteht schon bisher die Möglichkeit, auf stillgelegten Flächen nachwachsende Rohstoffe anzubauen. Allerdings sind die hierbei zu beachtenden Vorgaben bei der Förderung dieser Flächen sehr aufwändig. Darüber hinaus kann bisher auf stillgelegten Flächen die EU-Energiepflan¬zenprämie nicht in Anspruch genommen werden. Deshalb besteht aus unserer Sicht erhebliches Potential für die regionale Wertschöpfung, das wir er-schließen wollen. Besonnenen Umgang mit der grünen Gentechnik fortsetzen Rechtlich umstritten ist momentan die Frage, ob und – wenn ja – in welcher Höhe im Honig Spuren von gentech-nisch veränderten Pollen enthalten sein dürfen. Hierzu liegen unterschiedliche Urteile deutscher Verwaltungsge-richte vor. Wegen der unsicheren Rechtslage soll aus Sicht der CSU-Fraktion eine höchstrichterliche Klärung herbeigeführt werden. Sofern diese nicht bis zum Eintritt der Maisblüte vorliegt, haben wir uns dafür ausgesprochen, die Blüten der Maispflanzen aus dem staatlichen Gentechnikversuchsanbau in Bayern rechtzeitig zu entfernen, um so einen Pollenaustrag zu vermeiden. Inzwischen hat die Staatsregierung, entsprechend unserem Antrag, gegen ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg Beschwerde zum Ba-yerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Flexiblere Reduzierung der aus den Studienbeiträgen an den Erstmals zum Sommersemester 2007 wurden in Bayern Studienbeiträge für das Erststudium erhoben. Dabei sind die Hochschulen verpflichtet, 10 Prozent ihrer Einnahmen aus der Erhebung von Studienbeiträgen an den Sicherungsfonds abzuführen, wobei dieser Prozentsatz nach bisheriger Rechtslage jeweils im Abstand von drei Jahren (erstmals im Jahre 2012) überprüft und ggf. an den Bedarf angepasst werden muss. Der Sicherungsfonds dient dazu, die Bereitstellung sozialverträglicher Studienbeitragsdarlehen zu ermöglichen und insbesonde-re das damit verbundene Ausfallrisiko zu decken. Für eine Änderung des Prozentsatzes ist bislang eine Ände-rung des Bayerischen Hochschulgesetzes notwendig. Zu Beginn des Sommersemesters 2007 haben lediglich etwa 2 Prozent der Studierenden ein Studienbeitragsdarlehen abgeschlossen. Diese ersten Erfahrungen zeigen, dass eine flexiblere und zeitnähere Überprüfung der an den Sicherungsfonds abzuführenden Quote erforderlich ist. Die CSU-Fraktion hat deshalb einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der vorsieht, dass die bisherige Quote bei Bedarf jederzeit durch Rechtsverordnung des Wissenschaftsministeriums im Einvernehmen mit dem Finanzministerium reduziert werden kann. Dies hätte zur Folge, dass die dadurch freigewordenen Mittel für die Verbesserung der Studienbedingungen an den Hochschulen zur Verfügung stehen. Weitere Maßnahmen und Initiativen
Ein von allen im Landtag vertretenen Fraktionen gemeinsam eingebrachter Antrag hat die Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens zum Ziel. Die Staatsregierung wurde aufgefordert, im Beschaffungswesen und bei Ausschreibungen des eigenen Geschäftsbereichs nur Produkte zu berücksichtigen, die ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden bzw. Produkte, deren Hersteller oder Verkäufer aktive Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben. Dies soll durch eine Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung nachgewiesen werden. Des Weiteren ist Ziel des Antrags, dass die Kommunen ermutigt werden, ebenso zu verfahren. Außerdem soll sich die Staatsregierung auf Bundesebene dafür einsetzen, dass im Zuge der Neugestaltung des deutschen Vergaberechts öffentlichen Auftraggebern die Möglichkeit gegeben wird, bei Ausschreibungen ökologische und soziale Kriterien zu berücksichtigen. Schließlich soll die Öffentlichkeit umfassend über die Problematik der ausbeuterischen Kinderarbeit informiert werden.
Die EU-Verordnung über den Schutz von Tieren beim Transport ist seit Anfang Januar 2007 in Kraft. Sie be-stimmt u. a., dass für den Transport von Tieren über 65 km, soweit dieser mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit in Verbindung steht, ein Befähigungsnachweis des Transporteurs notwendig ist. Darüber hinaus regelt sie erhöhte Anforderungen an die Dokumentation und die Fahrzeugausstattung und verbietet grundsätzlich den Transport trächtiger Tiere ab dem letzten Zehntel der Gravidität bis sieben Tage nach der Geburt. Die Vorgaben der EU-Verordnung lassen aus Sicht der CSU-Fraktion zu wenig Spielraum für eine praxisgerechte Handhabung. Wir halten diese Vorgaben im Hinblick auf den Tierschutz für zu weitgehend und in Bezug auf die Belange der bayerischen Landwirtschaft für nicht sachgerecht. Deshalb haben wir die Staatsregierung in einem Antrag aufgefordert, darauf hinzuwirken, die Handlungsspielräume im Rahmen der Verordnung zu erwei-tern und den bürokratischen Aufwand deutlich zu reduzieren. Insbesondere soll für Personen, die aufgrund ihrer Berufsausbildung bzw. einer langjährigen Berufspraxis ausreichende Vorkenntnisse haben, vom Erfordernis eines Befähigungsnachweises abgesehen werden. Mit dem Abschluss einer landwirtschaftlichen Ausbildung soll gleichzeitig der Sachkundenachweis für Tiertransporte als erbracht angesehen werden. Außerdem haben wir verlangt, dass beim Transport von Tieren bis zu zwölf Stunden das Tiertransportbuch entfällt und ein Transport im Rahmen der Nachbarschaftshilfe auch ohne Zulassung als Transportunternehmer möglich ist.
Vor dem Hintergrund des Bologna-Prozesses finden an bayerischen Hochschulen derzeit umfassende Um-strukturierungen in Richtung Bachelor- und Masterabschlüsse statt. Dies gilt jedoch nicht für das Studium für ein Lehramt an öffentlichen Schulen. Dort soll die Erste Staatsprüfung weiter beibehalten werden. Allerdings haben ca. 45 Prozent der Hochschulabsolventen, die zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen zugelassen werden – nämlich die Diplomhandelslehrer – schon bisher keine Erste Staatsprüfung abgelegt. Im Hinblick auf den Di-plomstudiengang Berufspädagogik, der vor kurzem als Modellversuch an der TU München eingerichtet wurde, werden in Kürze weitere 25 Prozent der Studienreferendare keine Erste Staatsprüfung absolviert haben. Vor diesem Hintergrund hat die CSU-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Lehrer-bildungsgesetzes eingebracht, der die erste Lehramtsprüfung für berufliche Schulen unter bestimmten Voraussetzungen der Diplom- oder Masterprüfung für Berufspädagogen gleichstellt. Den Universitäten wird damit die Möglichkeit eingeräumt, ihre Studiengänge für das Lehramt an beruflichen Schulen in Bachelor-/Master¬studiengänge zu überführen. Gegenstand des Gesetzentwurfs ist außerdem eine Kooperation von Universitäten und Fachhochschulen bei der Ausbildung von Lehrkräften für berufliche Schulen. In diesem Rahmen soll die berufliche Fachrichtung überwiegend an der Fachhochschule, die Module bezüglich des Zweitfachs und der Erziehungswissenschaften zum überwiegenden Teil an der Universität gelehrt werden. Absolventen auch dieser Studiengänge können nach erfolgreichem Ableisten des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung ebenso die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schu-len erwerben. Mehr schulische Selbstverantwortung für die Berufsschulen In einem weiteren Antrag haben wir die Staatsregierung aufgefordert, den Berufsschulen mehr personelle Selbst-verantwortung zu übertragen. Ihnen soll gestattet werden, dass freie und besetzbare Planstellen, für die kurzfristig kein Personal gewonnen werden kann, in Abstimmung mit der Regierung an der jeweiligen Schule verbleiben und deren Kapazität anderweitig, z.B. für eine Einstellung nebenberuflicher Lehrkräfte, verwendet wird.
Die Staatsregierung soll einen Managementplan für den Umgang mit Elchwild unter Einbeziehung aller Be-teiligten, insbesondere der anerkannten Vereinigung der Jäger und der Grundeigentümer, erarbeiten. Dabei sollen u. a. die Bestandsentwicklung und Habitatwahl analysiert und Rechtssicherheit für den Revierinhaber geschaffen werden.
Wir haben die Staatsregierung in einem Antrag aufgefordert, sich im Sinne der Qualitätssicherung für die Entwicklung von Weiterbildungslehrplänen in der Altenpflege einzusetzen. Dabei sollen vorrangig die Aufgaben der Heimleitung, der Pflegedienstleitung und der Praxisanleitung behandelt werden.
Schließlich soll die Staatsregierung bei Planung, Ausschreibung und Vergabe für staatliche Gebäude ver-stärkt auf die energetische Qualität und die Wirkungsgrade von Klimageräten achten und diese im Rahmen einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtungsweise verbessern.
Büro, 20 Juni 2007. |