Schwerpunkte Juni: Mit dem Betreuungsgeld die Wahlfreiheit der Familien stärken Mit dem Betreuungsgeld die Wahlfreiheit der Familien stärkenDie Erziehung unserer Kinder ist für die Zukunft unserer Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Die Eltern sind dafür in allererster Linie zuständig. Wie sie ihre Aufgabe wahrnehmen, ist allein ihre Entscheidung. Die Politik hat die geeigneten Rahmenbedingungen zu gewährleisten, um den Eltern echte Wahlfreiheit zu ermöglichen. Hierzu gehört nicht nur, ein bedarfsgerechtes Angebot an Kinderbetreuungs-einrichtungen zur Verfügung zu stellen, sondern gerade auch die Erziehungsleistung derjenigen Eltern durch eine finanzielle Leistung anzuerkennen, die ihre Kinder zu Hause erziehen und deshalb vorübergehend ihre Erwerbstätigkeit einschränken. Dazu zählt eine Reihe von finanziellen Vorteilen, die gerade denjenigen Eltern zugute kommen, bei denen nur ein Teil einer Erwerbstätigkeit nachgeht, etwa das Ehegattensplitting, die Beiträge des Bundes für Kindererziehungszeiten an die gesetzliche Rentenversicherung oder die beitragsfreie Mitversiche-rung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Als direkte Geldleistung gehören dazu auch das Landeserziehungsgeld, das Bayern als eines von nur vier Ländern zahlt, sowie ein Betreuungsgeld, für dessen Einführung sich die CSU-Fraktion in einem Dringlichkeitsantrag ausgesprochen hat. Unsere For-derung wird von einer breiten Mehrheit der Bevölkerung unterstützt. So haben nach einer Forsa-Umfrage z.B. 81 % der 18-29-Jährigen für die Einführung eines Betreuungsgeldes gestimmt. Das Betreuungsgeld soll ca. 150 Euro pro Monat und Kind betragen und ab 2013 für Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr gewährt werden. Wir wollen es als Geldleistung und nicht nur als Gutschein ausgestalten. Außerdem soll das Betreuungsgeld nicht auf Landesleistungen mit gleicher Zielsetzung, wie etwa das Bayerische Landeserziehungsgeld, angerechnet werden. Schließlich ist es uns wichtig, dass das Betreuungsgeld in gleich verbindlicher Weise bundesgesetzlich festgelegt wird wie der vom Koalitionsausschuss beschlossene Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in Tagespflege für ein Kind unter drei Jahren. Vor kurzem ist bekannt geworden, dass das Bundesfinanzministerium beabsichtigt, die Steuerbefreiung für die von den Kommunen den Tages-pflegepersonen gezahlten Leistungen abzuschaffen. Gegen diese Pläne haben wir uns in einem Dringlichkeitsantrag mit Nachdruck ausgesprochen. Die Besteuerung der Leistungen an die Tagespflegepersonen macht die Tagespflege, die ein - gerade im ländlichen Raum - unverzichtbarer Bestandteil des Angebots an Kinderbetreuungseinrichtungen ist, unattraktiver und ge-fährdet so das Ziel einer bedarfsgerechten Versorgung. Notwendige Folge einer Aufhebung dieser Steuerprivi-legierung wäre es, dass die Kommunen das Tagespflegeentgelt anheben müssten, damit die Tagespflegepersonen im Ergebnis nicht schlechter ge-stellt werden. Eine solche Belastung der Kommunen zum Zwecke der Erhöhung des Steueraufkommens kann aber nicht in gesamtgesellschaftlichem Interesse sein. Verbesserung für Demenzkranke Die Große Koalition hat sich am 19. Juni auf eine Reform der Pflegeversicherung geeinigt. Positiv hervorzuheben sind angesichts der prognostizierten Zahl von 2 Millionen Betroffenen im Jahr 2050 die vereinbarten Verbesserungen für die Demenzkranken sowie die beschlossene Stärkung ambulanter Strukturen durch die Schaffung wohnortnaher Pflegestützpunkte. Diese Maßnahmen hat die CSU-Fraktion in einem Dringlichkeitsantrag ebenso begrüßt wie die neu ge-fundene Regelung, wonach Beschäftigten in Betrieben von mehr als zehn Mitarbeitern gegenüber ihrem Arbeitgeber das Recht zusteht, die Arbeit für die Pflege ihrer Angehörigen bis zu sechs Monate ruhen zu lassen. Die vereinbarten Reformen sind allerdings nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Reform der Pflegeversicherung. Deshalb haben wir in dem Dringlichkeitsantrag auch zum Ausdruck gebracht, dass die Staatsregierung auf Bundesebene weiter für den Aufbau eines zugriffsfesten Kapitalstocks in der Pflegeversicherung eintreten soll. Nur so kann die Generationengerechtigkeit in der Pflege auf Dauer sichergestellt werden. BaföG-Sätze anheben Der BaföG-Bedarfssatz für Studierende, die nicht mehr im Elternhaus wohnen, liegt seit dem Jahr 2001 un-verändert bei 466 Euro. Seit dieser Zeit wird den Eltern geförderter Studierender ein absoluter Freibetrag vom Einkommen in Höhe von 1.440 Euro eingeräumt. Da in der Zwischenzeit der Verbraucherpreisindex aber erheblich gestiegen ist, müssen auch die BAföG-Bedarfssätze und -freibeträge entsprechend erhöht werden. Die Bundesregierung geht von einem Anpassungsbedarf von 10,3 % für die Bedarfssätze und von 8,7 % für die Freibeträge gegenüber dem Jahr 2002 aus. Vor diesem Hintergrund haben wir die Staatsregierung in einen Dringlich-keitsantrag aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die genannten Bedarfssätze und Freibeträge ab dem Schul-/Studienjahr 2008/2009 entsprechend angehoben werden. Der Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge kommt aus unserer Sicht entscheidende Bedeutung zu, um auch Kindern aus einkommensschwächeren und bildungsferneren Schichten eine qualifizierte schulische Ausbildung zu ermöglichen und insbesondere den Anteil der akademisch ausgebildeten Bevölkerung weiter zu erhöhen. Dadurch können wir die Zukunftsfähigkeit unseres rohstoffarmen Landes langfristig sichern und ausbauen. In diesem Zusammenhang haben wir auch klargestellt, dass die elternunabhängige Förderung von Schülerinnen und Schülern des sog. Zweiten Bildungsweges auf jeden Fall erhalten bleiben soll. Keine Abwertung der Ehe im neuen Unterhaltsrecht Auf Initiative der CSU-Fraktion wurde der Entwurf im Frühjahr dieses Jahres überarbeitet und eine klare Privilegierung der geschiedenen Ehegatten vereinbart. Der geschiedene und Kinder betreuende Ehegatte und der kinderlose Ehegatte bei einer Ehe von langer Dauer sollte demnach im Mangelfall stets im zweiten Rang und damit im Rang vor der nicht verheirateten Mutter stehen. Damit wollen wir der besonderen Qualität der Ehe als zentrale Säule der Familie Rechnung tragen. Vor diesem Hintergrund haben wir die Staatsregierung in einem Dringlich-keitsantrag aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Reform des Unterhaltsrechts nicht zu einer Abwertung der Ehe führen darf. Dazu gehört für uns insbesondere, dass Ehegatten, soweit nicht eindeutig zwingendes Verfas-sungsrecht entgegensteht, Vorrang vor nicht verheirateten Partnern eingeräumt wird. Wettbewerbsfähigkeit deutscher Biodieselhersteller stärken In einem Dringlichkeitsantrag haben wir die Staatsregierung aufgefordert, über die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass die EU-Kommission Schutzmaßnahmen gegen den Import von subventioniertem Biodiesel aus Drittstaaten ergreift und die Nutzung heimischer Biodieselproduktion nachhaltig stärkt. Bahnstrecke München - Mittenwald Die Bahnstrecke München - Mittenwald ist die am zweitstärksten belastete eingleisige Strecke in Bayern. Sie ist an ihrer Kapazitätsgrenze angekommen. Für die gesamte Region, sowohl für die pendelnden Schüler, Stu-denten und Berufstätige als auch für die Touristen, aber auch im Hinblick auf eine geeignete Anbindung Mün-chens zur Ski-WM in Garmisch-Partenkirchen im Jahr 2011, ist der rasche Ausbau der Infrastruktur und eine Verbesserung des Fahrplanangebotes sowie die Reduzierung der häufigen Verspätungen dringend erfor-derlich. Deshalb haben wir die Staatsregierung in einem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, beim Bund mit Nachdruck für den Ausbau der Bahnstrecke München - Mittenwald einzutreten. Insbesondere soll ein zukunftsfähiges Betriebskonzept entwickelt werden, das ein halbstündliches Angebot ermöglicht. Dafür soll über Investitionsmittel aus dem BSchWAG die Strecke min-destens an den Abschnitten Tutzing - Diemendorf und Uffing - Murnau zweigleisig zügig ausgebaut und die Deutsche Bahn AG veranlasst werden, an allen Kreuzungsbahnhöfen gleichzeitiges Einfahren der Züge zu gewährleisten. Schließlich kommt es uns darauf an, dass das DB Netz die entsprechenden Gleise in Garmisch-Partenkirchen und Murnau für zusätzliche Verkehre für Großveranstaltungen, z.B. die Ski-Weltmeisterschaft in Garmisch-Partenkirchen oder die Passionsspiele in Oberammergau, bereitstellt. Sicherheitskonzept für den Transrapid darstellen Der Transrapid ist ein Verkehrs- und Technologieprojekt in gemeinsamer Verantwortung von Bund und Freistaat Bayern. Er ist im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD als Leuchtturmprojekt verankert. In einem Dringlichkeitsantrag hat die CSU-Fraktion erneut ihre Bereitschaft bekräftigt, das Projekt zu realisieren und durch den Freistaat Bayern angemessen zu finanzieren. Wir haben die Staatsregierung aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass bei der Planung, der Genehmigung und beim Betrieb des Transrapids ein Sicherheitskonzept zur Anwendung kommt, das die Sicherheit in umfassender Weise für Mensch und Umwelt gewährleistet. Dies bezieht sich vor allem auf die technische Sicherheit der Anlage, auf den Brandschutz sowie auf den Rettungs- und Katastrophenschutz. Dabei sollen insbesondere die Erkenntnisse aus dem Unglücksfall von Lathen miteinbezogen werden.
Das Gesetz über die Förderung der Erwachsenenbildung stammt aus dem Jahr 1974. Seitdem sind die Anforde-rungen an den Einzelnen in Gesellschaft und Arbeitswelt erheblich gestiegen. Das beständig wachsende verfügbare Wissen wie auch die fortschreitende Globalisierung führen die Notwendigkeit lebenslangen Lernens unmittelbar vor Augen. Der Erwachsenenbildung kommt deshalb weiterhin eine entscheidende Rolle bei der persönlichen Orientierung, Bildung und Fortbildung sowie der anschließenden Bewältigung der vielgestaltigen Herausforderungen zu, vor denen die Erwachsenen im Laufe ihres Lebens stehen. Jedoch ist es geboten, die gesetzlichen Grundlagen der Erwachsenenbildung an die zwischenzeitlichen Entwicklungsprozesse anzupassen und dabei im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel auch Möglichkeiten zur Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung zu prüfen. Dies haben wir in einem Antrag zum Ausdruck gebracht.
Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes Hierzu haben wir einen Änderungsantrag eingebracht. Damit wollen wir erreichen, dass der Elternbeirat durch Beschluss weitere Mitglieder mit beratender Funktion hinzuziehen kann. Dabei soll aber die Anzahl der hinzugezogenen Mitglieder nicht mehr als ein Drittel der gewählten Mitglieder betragen. Darüber hinaus zielt der Änderungsantrag darauf ab, dass Schülerinnen und Schüler an Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung, die nach einem Lehrplan unterrichtet werden, der dem Anforderungsniveau des Lehrplans der Hauptschule entspricht, in den letzten beiden Schuljahren Zeugnisse mit einer abweichenden Schulbezeichnung erhalten können. Gleiches soll auch für Förderreal- und -berufsschulen gelten.
Die deutlich sichtbare Heckabsicherung mit Warnleuchten, die Feuerwehrfahrzeuge im Einsatz verwen-den, ist im Interesse der Einsatzkräfte, aber auch im Interesse der nachfolgenden Verkehrsteilnehmer unver-zichtbar. Die bislang im Einsatz befindlichen gelben Blinkleuchten haben sich hierbei bewährt. In einem Antrag haben wir die Staatsregierung deshalb aufgefordert, die hierfür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um auch weiterhin eine entsprechende Heckabsicherung zu gewährleisten.
Leistungsfähige und im internationalen Vergleich konkurrenzfähige Beschusseinrichtungen sind für Bayern weiterhin unverzichtbar. In einem Antrag haben wir die Staatsregierung aufgefordert, bei der anstehenden Reform der Beschussverwaltung für die bayerischen Nachfrager nach Beschuss- und Materialprüfungsleistun-gen eine langfristige Perspektive zu bieten. Wir unterstützen die Bemühungen der Staatsregierung, die Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Beschuss-verwaltung zu verbessern, und haben uns dafür ausgesprochen, in Bayern zwei Beschusseinrichtungen - eine in Nord- und eine in Südbayern - zu betreiben.
Nach bisheriger Rechtslage können die Länder bis zum 31.12.2008 von der Anwendung der Sieben-Jahres-Frist des § 35 Abs. 4 Ziff. 1c BauGB absehen. Dies hat zur Folge, dass bestimmte Vorhaben im Außenbereich auch dann privilegiert sind, wenn die Aufgabe der bisherigen Nutzung länger als sieben Jahre zurückliegt. In einem Antrag haben wir eine Bundesratsinitiative der Staatsregierung mit dem Ziel gefordert, die in § 245 b Abs. 2 BauGB enthaltene Regelung in eine unbefristete Länderöffnungsklausel umzuwandeln.
Die Staatsregierung wurde aufgefordert, über den Sachstand beim Leasing von Polizeifahrzeugen zu be-richten. Dabei soll insbesondere dazu Stellung genommen werden, wie das Verhältnis von geleasten zu gekauften Fahrzeugen ist und welche Kosten durch Leasing im Vergleich zum Kauf der Fahrzeuge entstehen.
In einem Antrag haben wir die Staatsregierung aufgefordert, über ihre Erfahrungen mit der Auflösung der Kfz-Werkstätten für Polizeifahrzeuge zu berichten. Dabei soll insbesondere auf die Auswirkungen der Reform auf die Beschäftigten, die Kosten und die Gewährleistung der Leistungsfähigkeit des polizeilichen Fuhrparks eingegangen werden.
Die Staatsregierung soll prüfen, inwieweit eine Einführung eines Alko-lock-Systems auf Bayerns und Deutschlands Straßen möglich und sinnvoll ist. Dabei sollen die Erkenntnisse anderer Staaten, die entspre-chende Systeme eingeführt haben, sowie die damit verbundenen Kosten für den Freistaat und die Bürgerinnen und Bürger miteinbezogen werden. Büro, 09 Juli 2007. |