Schwerpunkte Juli: „Bayern 2020“ auf den Weg gebracht

„Bayern 2020“ auf den Weg gebracht

Am 17. Juli hat Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber im Rahmen einer Regierungserklärung das Investitions- und Zukunftsprogramm „Bayern 2020: Kinder, Bildung, Arbeit“ vorgestellt. Das Programm, dessen Eckpunkte gemeinsam von Staatsregierung und Fraktion auf der Grundlage des sog. „Henzler-Gutachtens“ erarbeitet worden sind, ist bis zum Jahr 2011 mit insgesamt 1,5 Milliarden Euro – zusätzlich zum regulären Haushalt – dotiert. Die Mittel stammen aus den für dieses und nächstes Jahr prognostizierten Steuermehreinnahmen in Höhe von rund 3,3 Milliarden Euro. Auf Privatisierungserlöse müssen und werden wir nicht zurückgreifen.

Wir wollen mindestens 30.000 zusätzliche Kinderbetreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren schaffen. Neben dem Ausbau der Kapazitäten geht es uns aber auch um die Steigerung der Qualität von Betreuung und Erziehung. In diesem Zusammenhang ist vorgesehen, die Sprachförderung für alle Kinder – also auch für deutsche, soweit Defizite bestehen – zu verbessern. Dafür stellen wir insgesamt 140 Millionen Euro zur Verfügung.

Der bedarfsgerechte Ausbau der Ganztagesschulen ist ein weiterer Schwerpunkt von „Bayern 2020“. Unser Ziel ist es, dass in fünf Jahren jede zweite Hauptschule eine Ganztagsschule sein soll. Dafür stehen 100 Millionen Euro bereit.

Bis zum Jahr 2011 werden wir 38.000 zusätzliche Studienplätze an bayerischen Universitäten und Fachhochschulen schaffen. Dafür brauchen wir 3.000 neue Stellen. Und wir müssen ein flächendeckendes Neubau- und Investitionsprogramm für die durch den Kapazitätsausbau notwendigen Erweiterungen bzw. Umbauten auflegen. Dafür sind insgesamt 570 Millionen Euro vorgesehen.

Ein weiterer Bestandteil von „Bayern 2020“ sind Investitionen in ausgewählte Leuchtturmprojekte auf den Zukunftsfeldern Medizin, Biotechnologie, Pharmazie und Nanotechnologie (135 Millionen Euro). Außerdem unterstützen wir standortrelevante Innovationsvorhaben (50 Millionen Euro), bauen die Cluster-Offensive aus (100 Millionen Euro) und stellen mit einer Anschubfinanzierung in Höhe von 100 Millionen Euro die Weichen für die Errichtung neuer Fraunhofer-Institute.

Ferner setzt „Bayern 2020“ ganz bewusst auch Akzente für unseren ländlichen Raum. So unterstützen wir den Staatsstraßenbau vor allem im ländlichen Raum mit 100 Millionen Euro. Für die Dorferneuerung und die Städtebauförderung sind 30 Millionen Euro vorgesehen, weitere 25 Millionen Euro fließen in die Stärkung des Tourismus.

Der Klimaschutz ist eine der größten Herausforderungen der kommenden Jahre. Wir wollen unseren Vorsprung bei der CO2-Reduzierung halten und weiter ausbauen. Dafür sind 150 Millionen Euro reserviert.


Ländlicher Raum, Heimat mit Zukunft

Am 11. Juli hat die CSU-Fraktion ein umfangreiches Positionspapier „Bayern 2020 – Ländlicher Raum, Heimat mit Zukunft“ beschlossen. Dem vorausgegangen waren in den letzten Monaten insgesamt fünf Regionalkonferenzen, bei denen der Entwurf mit mehr als 1.200 Kommunalpolitikern und Experten intensiv diskutiert wurde. Zahlreiche Anregungen aus diesen Konferenzen, aus Gesprächen und Zuschriften sind dann in unser Positionspapier eingeflossen.

Den Schlüssel zum Erfolg sehen wir darin, dass sich die einzelnen Kommunen selbst darüber bewusst werden, wo ihre besonderen Qualitäten, regionalspezifischen Vorteile und Herausforderungen liegen. Aufgabe des Staates ist es, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten und Impulse für Strategien vor Ort zu setzen. Auf der Grundlage von regionalen Handlungskonzepten und nach einer Bestandsaufnahme der Kommunen über ihre regionalen Wertschöpfungspotentiale sollen Umsetzungsmaßnahmen zielgerichteter als bisher gefördert werden. Dabei wird auch einer interkommunalen Zusammenarbeit große Bedeutung zukommen.

Das Positionspapier, in dem die CSU-Fraktion ausführlich zu zahlreichen Themen rund um den ländlichen Raum, vor allem Arbeitsplätze, Bildung, Land- und Forstwirtschaft, Jugend, Familie und Soziales Stellung bezieht, kann auf unserer Homepage (www.csu-landtag.de) abgerufen werden.


Kapitalbeteiligung der Beschäftigten stärken

Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion über die Einführung eines „Investivlohns“ hat sich die CSU-Fraktion in einem Dringlichkeitsantrag dafür angesprochen, dass es der freien Entscheidung von Arbeitnehmer und Betrieb überlassen bleiben soll, ob und in welcher Form es zu einer Kapitalbeteiligung des Mitarbeiters kommt. Das staatliche Anreizsystem soll so ausgestaltet werden, dass der Abschluss entsprechender Bündnisse für alle Beteiligten hinreichend attraktiv ist. Dabei halten wir es für richtig, dass eine Beteiligung in Höhe von bis zu 500 Euro im Jahr von der Steuer und den Sozialabgaben befreit wird und zusätzlich bis zu 500 Euro erst bei späterem Verkauf der Kapitalbeteiligung versteuert werden müssen.

Außerdem haben wir die Staatsregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auch für die Beschäftigten, bei denen eine Beteiligung am Produktivvermögen des Arbeitgebers ausscheidet, ein praktikables Modell entwickelt wird, bei dem sie eine gleichermaßen steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Unterstützung zur Bildung einer Kapitalbeteiligung erhalten.

Die Einrichtung eines generellen, anonymen Deutschland-Fonds für alle lehnen wir hingegen ab.


Erbfolge in der Land- und Forstwirtschaft sichern

Das Bundesverfassungsgericht hat am 7. November 2006 entschieden, dass die Erbschaftsteuer verfassungswidrig ist, soweit die Bewertung der Vermögensgegenstände des Nachlasses mit unterschiedlichen methodischen Wertansätzen vorgenommen wird. Dem Gesetzgeber wurde eine Frist bis Ende des Jahres 2008 eingeräumt, die Bewertung der Nachlassgegenstände auf eine neue Rechtsgrundlage zu stellen.

Vor diesem Hintergrund haben wir in einem Dringlichkeitsantrag betont, dass wir weiterhin an der Erbschaft- und Schenkungsteuer festhalten und die Reform auf Bundesebene zügig beschlossen werden muss, um die große Verunsicherung in der Bevölkerung baldmöglichst auszuräumen. Um die Reform weitgehend aufkommensneutral zu gestalten, halten wir es für erforderlich, die durch die veränderten Bewertungsregeln höhere erbschaftsteuerliche Belastung durch abgesenkte Steuersätze bzw. generelle Verschonungsregelungen auszugleichen. Die erbschaftsteuerlichen Entlastungen sollen insbesondere auf die Privilegierung naher Angehöriger und die Erleichterung der Unternehmensnachfolge ausgerichtet sein. In diesem Rahmen muss auch dem Ziel der Vereinfachung steuerlicher Regelungen soweit wie möglich Rechnung getragen werden.

In Bezug auf land- und forstwirtschaftliches Vermögen sind wir der Auffassung, dass sich die erbschaftsteuerliche Bewertung an den örtlichen Marktverhältnissen oder an diesen angenäherten Bewertungsverfahren orientieren muss. Wir haben gefordert, als erbschaftsteuerliche Bemessungsgrundlage die Landpachtpreise heranzuziehen und entsprechend zu kapitalisieren. In der Forstwirtschaft sollen Ertragswerte, die nach Baumart, Alter und Ertragsklasse typisiert sind, verwendet werden.


Planungen für den Nordzulauf des Brenner-Basis-Tunnels
voranbringen

Eine leistungsfähige Alpenquerung auf der Schiene ist angesichts der zunehmenden Bedeutung des Warenaustausches mit der Mittelmeerregion eine wesentliche Voraussetzung für eine dauerhaft hohe Wettbewerbsposition der deutschen und bayerischen Industrie. Die derzeit bestehenden alpenquerenden Schienenwege müssen deshalb durch ein System von Basistunneln, bestehend aus der Schweizerischen NEAT und einem Basistunnel am Brenner, ersetzt werden.

Vor diesem Hintergrund hat die CSU-Fraktion die Unterzeichnung von zwei Vertragswerken zum Bau des Brenner-Basis-Tunnels und zum Ausbau der Bahnlinie Freilassing - Salzburg in einem Dringlichkeitsantrag begrüßt. Das von den italienischen und österreichischen Verkehrsministern unterzeichnete Brenner-Memorandum stellt einen wichtigen Meilenstein zur Realisierung des Brenner-Basis-Tunnels dar, weil sich die beiden Länder darin zur Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel bekennen.

Wir haben die Staatsregierung aufgefordert, beim Bund darauf hinzuwirken, die notwendigen Planungen und Vorarbeiten für den Nordzulauf zu beginnen und so die Grundlagen dafür zu schaffen, den alpenquerenden Verkehr auf bayerischer Seite effizienter, umweltfreundlicher und mit weniger Belastung für die Anwohner im bayerischen Inntal abzuwickeln.


Novellierung der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung
mit Augenmaß

Auf Bundesebene ist eine Novellierung der 1. Bundes-Immissions¬schutzverordnung geplant. Mit dieser Reform sollen die emissionsbegrenzenden Anforderungen an kleine Feuerungsanlagen aktuellen technischen Entwicklungen angepasst werden.

Das damit angestrebte Ziel der Feinstaubreduzierung hat die CSU-Fraktion in einem Dringlichkeitsantrag ausdrücklich begrüßt. Dabei muss auf ausgewogene Anforderungen geachtet werden. Insbesondere müssen die festzulegenden Grenzwerte auch in der Serienproduktion der Kleinfeuerungsanlagen in absehbarer Zeit einhaltbar sein. Darüber hinaus halten wir ausreichende Übergangsregelungen für bestehende Anlagen für erforderlich, die die übliche Nutzungsdauer der Anlagen und die bestehenden Nachrüstmöglichkeiten berücksichtigen.

Insgesamt darf aus unserer Sicht auch das Ziel, den ländlichen Raum durch regionale Wirtschaftskreisläufe zu stärken und den Anteil erneuerbarer Energien deutlich zu erhöhen, nicht aus den Augen verloren werden.


Offensive Zukunft Hochschule

Unter dem Motto „Offensive Zukunft Hochschule“ hat die CSU-Fraktion ein aus fünf Anträgen bestehendes Antragspaket eingereicht.

Im ersten Antrag haben wir betont, dass die steigenden Studierendenzahlen – Prognosen zufolge wird sich diese bis zum Jahr 2020 von bisher rund 260.000 um 20 bis 30 % erhöhen – eine einmalige Chance darstellen, den Akademikeranteil in Bayern weiter zu erhöhen und die kontinuierlich steigende Nachfrage des Arbeitsmarktes nach qualifizierten Arbeitskräften mit Hochschulabschluss zu befriedigen. Damit können wir die internationale Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Hochschulen sowie die wirtschaftliche und soziale Leistungsfähigkeit Bayerns auch langfristig sichern.

Zwei weitere Anträge befassen sich mit der Ausbauplanung der Universitäten und Fachhochschulen. Wir haben die Staatsregierung darin aufgefordert, ein Gesamtkonzept zu erarbeiten und dabei insbesondere darauf einzugehen, welche Kriterien sie dabei zugrunde legt, ob gewährleistet ist, dass die Qualität in Forschung und Lehre erhalten bleibt und die eingeleiteten Maßnahmen zur strategischen Profilierung und inhaltlichen Schwerpunktsetzung nicht gefährdet werden. Außerdem soll die Staatsregierung darüber berichten, welche Raumkapazitäten für die Umsetzung der zu erwartenden Prognoseziele notwendig sind und welche Ressourcen die Staatsregierung langfristig für erforderlich hält.

Der vierte Antrag hat die weitere strategische Schwerpunktbildung beim Ausbau der Fachhochschulen zum Gegenstand. Bei der Erstellung des Gesamtkonzepts sollen verschiedene Kriterien vorrangig berücksichtigt werden, etwa ein besonderes Profil der jeweiligen Fachhochschule in der Lehre sowie in der anwendungsbezogenen Forschung und Entwicklung, etwaige vorhandene fachliche, räumliche und organisatorische Synergien oder eine finanzielle Beteiligung Dritter, sei es beim Dauerbetrieb des zusätzlichen Studienangebots oder beim Bau bzw. der Bereitstellung von Grundstücken.

Im fünften Antrag haben wir die Staatsregierung aufgefordert, ein Konzept für die Erprobung von Parametern für die Fachhochschulentwicklung in Bayern zu erarbeiten und dabei die Fachhochschule Ingolstadt als Pilot in besonderer Weise miteinzubeziehen. Dabei soll insbesondere die Entwicklung alternativer Realisierungs- und Finanzierungsmöglichkeiten z.B. im Hinblick auf Grunderwerb und Gebäudeerstellung untersucht werden.


Hausärztliche Versorgung stärken

In einem Dringlichkeitsantrag haben wir die bisherigen Initiativen der Staatsregierung zur Stärkung der Position der Hausärzte begrüßt und sie in ihrem fortgesetzten Bemühen unterstützt, sich weiter für die berechtigten Interessen der Hausärzte einzusetzen.

Dies betrifft insbesondere das Bestreben, doch noch ein eigenständiges Verhandlungsmandat der Hausärzte innerhalb der Kassenärztlichen Vereinigungen zu erreichen, die optionale Vertragspartnerschaft der Kassenärztlichen Vereinigungen bei der hausarztzentrierten Versorgung zu streichen und die vorzeitige Einführung der Euro-Gebührenordnung für Hausärzte zu ermöglichen.


Weitere Maßnahmen und Initiativen


Klassen mit über 33 Schülern an Realschulen und Gymnasien abbauen

In einem Antrag haben wir die Staatsregierung aufgefordert, ein Mehrjahreskonzept mit dem Ziel zu entwickeln, Klassen über 33 Schüler an staatlichen Realschulen und Gymnasien möglichst bereits ab dem nächsten Schuljahr 2007/2008 abzubauen.

Im abgelaufenen Schuljahr gab es ca. 280 Klassen an Realschulen und 240 Klassen an Gymnasien über 33 Schüler. Um die Klassenstärke auf 33 zurückzuführen, ist ein finanzieller Aufwand von ca. 34 Millionen Euro erforderlich.


Stärkere Bündelung der beruflichen Ausbildung

In zwei Anträgen hat sich die CSU-Fraktion mit der beruflichen Ausbildung befasst.

Zum einen haben wir die Staatsregierung aufgefordert, auf eine Straffung der Ausbildungsordnungen hinzuwirken. Dabei kommt es uns insbesondere darauf an, bei den Ausbildungsberufen weniger als bisher zwischen zahlreichen Berufsfeldern zu differenzieren, sondern die Ausbildung stärker an aktuelle berufliche Anforderungen anzupassen.

Zum Zweiten halten wir es für wichtig, die berufliche Bildung in den ersten Jahren stärker zu bündeln, um Synergieeffekte hinsichtlich der Inhalte zu nutzen. Nach einer Phase der gemeinsamen Beschulung innerhalb eines Berufsfeldes soll dann eine Phase der Spezialisierung je nach Ausbildungsberuf erfolgen.


Personalplanung der Verwaltungsangestellten an Grund- und Hauptschulen verbessern

Die Staatsregierung soll prüfen, ob und wie im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten den staatlichen Schulämtern die Verbesserung der Personalplanung und des Personaleinsatzes der Verwaltungsangestellten an Grund- und Hauptschulen ermöglicht bzw. übertragen werden kann.


Vierjähriger Prüfungsturnus für Kleinkläranlagen bei Einschaltung eines Fachbetriebes

In einem Antrag haben wir die Staatsregierung aufgefordert, zu prüfen, ob es möglich ist, dass bei einer Übernahme der Wartung von Kleinkläranlagen durch einen Fachbetrieb die Prüfung durch einen privaten Sachverständigen anstatt wie bisher alle zwei Jahre im Vierjahresturnus erfolgt.


Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Feuerwehren und von Einheiten des Katastrophenschutzes

Zum 1. Januar 1999 wurde die neue Fahrerlaubnis-Klasse B für Pkw eingeführt. Damit verbunden war eine Herabsetzung der Grenze des zulässigen Gesamtgewichts von 7,5 auf 3,5 Tonnen.

Viele Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes verfügen aber über ein Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen. Dies hat zur Folge, dass junge Mitglieder der Feuerwehren und der Einheiten des Katastrophenschutzes häufig nicht mehr befugt sind, die Einsatzfahrzeuge zu führen. Damit wird die Einsatzbereitschaft dieser Einheiten beeinträchtigt. Hiervon sind insbesondere kleinere Feuerwehren im ländlichen Raum betroffen.

Vor diesem Hintergrund haben wir die Staatsregierung in einem Antrag aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass aktive Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren und der Einheiten des Katastrophenschutzes bei der Ausübung ihres Wehrdienstes bzw. als freiwillig zusätzlichen Wehrdienst Leistende oder als Zeitsoldaten bevorzugt die Fahrerlaubnis der Klasse C1E oder CE erwerben können.


Abschaffung der Aufzeichnungspflichten bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit einem Gesamtzuggewicht von 2,8 bis 3,5 Tonnen

Für Fahrzeuge mit einem Gesamtzuggewicht von mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen schreibt die Fahrpersonalverordnung des Bundes Aufzeichnungspflichten beim Führen derartiger Fahrzeuge vor. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Fahrzeuge in der Nahzone (Umkreis von 50 km um den Standort des Fahrzeugs) zur Beförderung von Material oder Ausrüstungen, die der Fahrer in Ausübung seines Berufs benötigt, eingesetzt werden, sofern das Führen des Fahrzeugs für den Fahrer nicht die Haupttätigkeit darstellt.

Die Mehrzahl der Handwerksbetriebe fällt nicht unter diese Ausnahmeregelung, da der Lieferradius über die genannte Nahzone hinausreicht. Da die notwendigen Aufzeichnungen einen erheblichen bürokratischen Aufwand für kleinere und mittelständische Betriebe bedeuten, haben wir die Staatsregierung in einem Antrag aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass bei der anstehenden Novellierung der Fahrpersonalverordnung alle Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen aus dem Geltungsbereich der Fahrpersonalverordnung herausgenommen werden.


Ausbau der Bahnverbindungen Richtung Tschechische Republik

Die Staatsregierung soll im Rahmen der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans prüfen, inwieweit beim Ausbau des Schienenkorridors Richtung Tschechische Republik die Strecke von Nürnberg über Sulzbach-Rosenberg, Amberg, Schwandorf und Furth im Wald bis nach Prag berücksichtigt werden kann.
Stärkung des historischen und kulturellen Regionalbewusstseins am Beispiel Bayerisch-Schwabens

In einem Antrag haben wir die Staatsregierung aufgefordert, im Rahmen vorhandener Stellen und Mittel ein Konzept zur Stärkung des historischen und kulturellen Regionalbewusstseins zu erarbeiten und dabei den Regierungsbezirk Schwaben als Pilotregion besonders zu berücksichtigen.

Dabei soll insbesondere darauf eingegangen werden, welche Instrumente die Staatsregierung neben den Landesausstellungen des Hauses der Bayerischen Geschichte für geeignet hält, um die angesichts der Globalisierung und des demographischen Wandels immer wichtiger werdende Identitäts- und Kulturpolitik in allen Regionen Bayerns künftig noch tiefer zu verankern.

Außerdem soll geprüft werden, ob aus dem Konzept der Landesausstellung eine Wanderausstellung entwickelt werden kann, um sie bis zum Beginn der nächsten Landesausstellung einem größeren Publikum zugänglich zu machen.


Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich bei Auslandsschulen verbessern

Die Staatsregierung soll sich beim Bund dafür einsetzen, dass bei den vom Bund mitfinanzierten Auslandsschulen die Zusammenarbeit zwischen der jeweiligen deutschen Schule und der Ecole Francaise ausgebaut und verbessert wird.


Förderung der Integrationsfachdienste und des Berufsbildungsbereichs der Werkstätten für Menschen mit Behinderung

In einem weiteren Antrag haben wir die Staatsregierung aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die der Bundesagentur für Arbeit jährlich zugewiesenen Mittel in Höhe von 26 % des Aufkommens an Ausgleichsabgabe wie bisher durch originäre Haushaltsmittel der Bundesagentur aufgestockt und für die berufliche Rehabilitation und Integration von schwerbehinderten Menschen verwendet werden.


Deutsches Herzzentrum München als eigenständige Einheit erhalten

Schließlich haben wir uns im Zuge der geplanten strukturellen und organisatorischen Änderungen der Universitätskliniken in München für eine eigenständige und unabhängige Rechtsform des Deutschen Herzzentrums München ausgesprochen.



Büro, 17 August 2007.


Übersicht