Schwerpunkte September

Klima schützen – Chancen nutzen



Im Rahmen der traditionellen Klausurtagung in Kloster Banz hat die CSU-Fraktion eine umfangreiche Entschließung zur Klimapolitik verabschiedet. Das insgesamt 18-seitige Papier trägt den Titel: „Zukunft Bayern 2020: Klima schützen – Chancen nutzen“.

Darin zeigen wir auf, dass Bayern beim Klimaschutz gut aufgestellt ist: So liegt der CO2-Ausstoß pro Kopf in Bayern bei knapp unter 7 Tonnen und damit um gut ein Drittel niedriger als der Bundesdurchschnitt von 10 Tonnen und mehr als 15 Prozent unter dem EU-Durchschnitt. Der Anteil erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch ist in Bayern mit 8 Prozent deutlich höher als im Bundesdurchschnitt (rund 5 Prozent). Außerdem liegt der Anteil der Biomasse am Primärenergieverbrauch in Bayern mit etwa 5 Prozent deutlich über dem Bundesdurchschnitt (rund 3,3 Prozent). Schließlich wird mehr als die Hälfte des deutschen Wasserkraftstroms in Bayern produziert, und über ein Drittel der in Deutschland installierten Solarkollektoren und Wärmepumpen stehen in Bayern.

Diese Spitzenposition wollen wir, wie wir in der Entschließung betont haben, weiter ausbauen. Unter dem Motto „Global denken, lokal handeln“ setzen wir deshalb im Rahmen des Klima-Aktionsplans Bayern 2020 insbesondere folgende Schwerpunkte:

Es ist unser Ziel, bis 2020 in Bayern 15 Prozent an fossiler Primärenergie einzusparen und die Energieeffizienz um 20 Prozent zu erhöhen. Außerdem wollen wir den Anteil erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch bis 2020 von derzeit 8 auf 16 Prozent verdoppeln. Das größte Ausbaupotential hat dabei die Biomasse. Wir werden uns deshalb für optimale Rahmenbedingungen für die Gewinnung und Nutzung nachwachsender Rohstoffe einsetzen, um die damit verbundenen Chancen gerade für den ländlichen Raum zu nutzen. Ein wichtiger Baustein ist auch die Geothermie, die wir gezielt fördern wollen. Aber auch Wasserkraft, Solarenergie und an einigen windgünstigen Standorten die Windkraft bieten gute Perspektiven.

Die weltweit angestrebten Klimaschutzziele lassen sich ohne den Beitrag der Kernenergie auf absehbare Zeit nicht erreichen. So werden allein in Deutschland pro Jahr 150 Mio. Tonnen CO2 durch die Kernenergie eingespart (in Bayern 41 Mio. Tonnen). Deshalb setzen wir uns in der Entschließung dafür ein, dass Kernkraftwerke wieder solange Strom produzieren können, wie sie die hohen Sicherheitsstandards erfüllen und wirtschaftlich arbeiten. Davon profitiert auch und gerade der Bereich der erneuerbaren Energien. Wir streben nämlich eine Vereinbarung mit der Energiewirtschaft dahingehend an, dass ein Teil der Gewinne aus einer Laufzeitverlängerung für die Energieforschung, die Verbesserung der Energieeffizienz und den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien verwendet werden.

Experten schätzen das CO2-Einsparpotential in Wohngebäuden und gewerblich genutzten Gebäuden auf fast 30 Prozent. Die Nutzung dieser Potentiale wollen wir nachdrücklich unterstützen. Mit der konsequenten energetischen Sanierung staatlicher Liegenschaften – dafür werden wir die im Zukunftsprogramm Bayern 2020 für den Klimaschutz vorgesehenen 150 Mio. Euro schwerpunktmäßig einsetzen – wollen wir eine Vorbildfunktion einnehmen und Impulse auch für entsprechende Maßnahmen im privaten Bereich setzen.

Schließlich gilt es auch, die Energieeffizienz im Verkehrsbereich zu verbessern. Unser Ziel für Bayern ist es, Vorreiter zu sein in der technologischen Innovation klimafreundlicher Automobile der Zukunft. Verstärkter Einsatz von Biokraftstoffen, eine am CO2-Ausstoß orientierte Kfz-Steuer, die Entwicklung intelligenter Hybridsysteme und geeignete Rahmenbedingungen für die Marktfähigkeit der Wasserstofftechnologie sind in diesem Zusammenhang wichtige Eckpunkte.

Wir setzen in Bayern auf eine Doppelstrategie: Neben dem gerade dargestellten Maßnahmenbündel zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen kommt es uns auch darauf an, Bayern auf die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels vorzubereiten. Dafür brauchen wir geeignete Anpassungskonzepte, insbesondere im Hinblick auf das räumliche und jahreszeitliche Ungleichgewicht der Niederschlagsverteilung. Außerdem müssen wir dem Klimawandel durch einen vorsorgenden Waldumbau – mehr Mischwälder, weniger Fichtenmonokulturen – begegnen.

Schließlich haben wir in der Entschließung deutlich gemacht, dass Klimaschutzpolitik auch Wirtschaftspolitik ist. Gerade für unsere bayerischen Unternehmen mit ihrem außergewöhnlichen Know-how im Bereich der Umwelttechnik ergeben sich daraus enorme Chancen, die wir konsequent nutzen müssen. Denn Ökonomie und Ökologie sind keine Gegensätze, sondern ergänzen sich.

Wirtschaft, Politik und Gesellschaft – nur in einem engen Schulterschluss können wir die Herausforderungen des Klimawandels meistern und die darin liegenden vielfältigen Chancen nutzen. Für die CSU wird die Klima- und Umweltpolitik weiter ein Thema von höchster Priorität sein. Aber gleichzeitig ist wichtig: Auch jedes Unternehmen und jeder Bürger kann durch sein Verhalten Klimaschützer sein!

Zukunft gestalten – Tourismus stärken



Der Tourismus in Bayern ist ein enormer Wirtschaftsfaktor: Mit 75 Mio. Übernachtungen und über 26 Mio. Besuchern liegt Bayern bundesweit unangefochten an der Spitze. Der Bruttoumsatz aus dem Tourismus in Bayern beträgt knapp 25 Mrd. Euro. 324.000 Beschäftigte haben im Gastgewerbe ihren Arbeitsplatz.

Vor diesem Hintergrund ist es unser Ziel, dass Bayern auch in Zukunft Marktführer in Sachen Tourismus bleibt. Deshalb müssen wir Antworten finden auf die vielfältigen Herausforderungen, vor der die heimische Tourismusbranche vor allem aufgrund wachsender internationaler Konkurrenz und den gewandelten Ansprüchen der Gäste steht.

Die Aufnahme des Tourismus in das Zukunftsprogramm Bayern 2020 und die Aufstockung der 100 Mio. Euro Sonderförderung für das Hotelgewerbe auf 300 Mio. Euro zinsgünstige Darlehen sind ein deutliches Signal: Tourismus spielt in Bayern eine große Rolle! In einer Entschließung mit dem Titel „Zukunft Bayern 2020: Zukunft gestalten - Tourismus stärken“ haben wir in Kloster Banz ein umfangreiches Handlungskonzept vorgelegt, um die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus in Bayern zu stärken.

Ein wichtiger Ansatzpunkt sind unsere Berg- und Seilbahnen. Sie bringen erhebliche Wertschöpfung für die gesamte Region. Für deutsche Berg- und Seilbahnen gilt derzeit allerdings ein Umsatzsteuersatz von 19 Prozent, während die Konkurrenzbetriebe etwa in Österreich, Italien, Frankreich oder der Schweiz nur mit 5,5 bis 10 Prozent belastet sind. Dadurch haben unsere Seilbahnen einen erheblichen Wettbewerbsnachteil, stehen doch jährlich 6,5 Mio. Euro weniger zur Verfügung, die im Vergleich zu den Nachbarländern nicht investiert werden können. Deshalb haben wir uns in der Entschließung mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass auf Bundesebene ein ermäßigter Umsatzsteuersatz für deutsche Berg- und Seilbahnen und Liftanlagen eingeführt wird. Wenige Tage später, am 21. September, hat dann der Bundesrat entschieden, dass der Umsatzsteuersatz für diesen Bereich auf 7 Prozent gesenkt wird – ein großer Erfolg für Bayern!

Des Weiteren halten wir es für unerlässlich, die Qualität des Tourismusangebots auf allen Ebenen zu verbessern. Wir müssen z.B. gewährleisten, dass die Fremdsprachenkenntnisse der im Tourismusgewerbe Beschäftigten verbessert werden. Wir brauchen auch bessere Vertriebskanäle. Die Online-Buchbarkeit des Tourismuslandes Bayern muss gesteigert werden. Ferner soll das Thema Innovation bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Tourismusgeschäft stärker zum Tragen kommen. Außerdem wollen wir prüfen, ob neben dem dualen Ausbildungssystem und den Fachhochschulen ein Bedarf für spezielle Tourismusschulen als Zentren besonders qualifizierter beruflicher Bildung besteht.

Mehr Qualität – das heißt auch ein attraktiveres Angebot im Premiumbereich. Hier haben wir ein deutliches Defizit im Vergleich zu unseren ausländischen Nachbarn. Deshalb sollen in Zukunft auch Neubauten im 4- und 5-Sterne-Bereich förderfähig sein. Insgesamt wollen wir die Investitionsförderung künftig gezielt an qualitativ messbaren Kriterien ausrichten, z.B. dem Aufbau neuer Arbeitsplätze, der Sterne-Klassifizierung, der Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen oder der Professionalität des Internetangebots.

Ein wichtiger Aspekt ist auch, die Zukunftschancen der bayerischen Heilbäder und Kurorte zu nutzen. Auf diesem Sektor werden 30 Prozent aller Gästeübernachtungen getätigt. Hier bedarf es eines umfassenden Gesamtkonzepts, um die Potentiale, die der Megatrend Gesundheit eröffnet, voll auszuschöpfen.

Schließlich kommt es uns darauf an, die kulturellen und historischen Schätze in Bayern noch besser zu vermarkten. In diesem Zusammenhang ist es ein wichtiger Schritt, die Königsschlösser Ludwig II. zum UNESCO-Weltkulturerbe erklären zu lassen. Unser Ziel ist es, künftig national und international eine professionelle Vermarktung der reichen Denkmallandschaft in ganz Bayern zu haben. Dazu sollen die bestehenden bayerischen Weltkulturerbestätten noch stärker in das Tourismusmarketing eingebunden werden.


Zukunftsforum Landwirtschaft



Am 13. September veranstaltete die CSU-Fraktion ein „Zukunftsforum Landwirtschaft 2020“. Dabei haben wir mit mehr als 150 Experten darüber diskutiert, wie wir die Land- und Forstwirtschaft in Bayern angesichts des weltweit steigenden Nahrungsmittel- und Energiebedarfs fit machen können für die Herausforderungen der Globalisierung.

Es wurde betont, dass es entscheidend auf Eigenverantwortung, Eigeninitiative und Innovationsfähigkeit der Land- und Forstwirte ankommt. Die CSU-Fraktion wird sich für geeignete Rahmenbedingungen einsetzen, auch auf Ebene der EU. Dort stehen Kürzungen der Agrarzuschüsse nach Auslaufen der Förderperiode 2013 im Raum. Die neuen Förderstrukturen werden für uns eine Kernfrage sein. Auf Initiative Bayerns wurde bereits ein international besetztes Agrarforschungsnetzwerk ins Leben gerufen, um Ideen für die künftige EU-Agrarpolitik zu entwickeln.

In diesem Zusammenhang haben wir auch zum Ausdruck gebracht, dass die Land- und Forstwirtschaft nicht isoliert als Wirtschaftsbranche betrachtet werden darf, sondern ihre soziale, ökologische, touristische und kulturelle Bedeutung berücksichtigt werden muss.

Als Eckpunkte unserer Land- und Forstpolitik wurden insbesondere genannt: Die Sicherung einer flächendeckenden und nachhaltigen Land- und Forstbewirtschaftung, die Erschließung neuer Erwerbsfelder, den Ausbau der Nutzung nachwachsender Rohstoffe, die Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe und die Wahrung der Bedeutung unserer Wälder für Naturschutz, Hochwasserschutz, Klima und Erholung.


Weitere Maßnahmen und Initiativen



Mittelstandsförderungsgesetz weiterentwickelt

Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Förderung der mittelständischen Unternehmen sowie der Freien Berufe (Mittelstandsförderungsgesetz) in der parlamentarischen Beratung. Hierzu hat die CSU-Fraktion einen Änderungsantrag eingebracht.

Dieser zielt zum einen darauf ab, als Zweck des Gesetzes ausdrücklich zu verankern, dass nicht nur verlässliche, sondern auch günstige Rahmenbedingungen für die mittelständischen Unternehmen und freien Berufe geschaffen und erhalten werden sollen. Außerdem wird der Gesetzentwurf dahingehend ergänzt, dass den Mittelstand belastende Vorschriften regelmäßig auf ihre Notwendigkeit und auf die Möglichkeit der zeitlichen Befristung zu prüfen und mittelständische Betriebe durch die Einführung von Kleinbetriebsregelungen soweit wie möglich von unzumutbaren Belastungen freizustellen sind.

Schließlich wird durch den Änderungsantrag geregelt, dass die Kommunen wirtschaftliche Leistungen außerhalb der Daseinsvorsorge im Regelfall nur erbringen dürfen, wenn ein öffentlicher Zweck dies erfordert und sie von privaten Unternehmen nicht ebenso gut und wirtschaftlich erbracht werden können.


Verlässliche Förderung gebundener Ganztagsgrundschulen

Bislang ist die Erprobung von Ganztagsgrundschulen als Schulversuch ausgestaltet. Dies hat zur Folge, dass die daran beteiligten Kommunen weder eine dauerhafte Planungsgrundlage haben noch eine Förderung aus Investitionsfördermitteln des kommunalen Finanzausgleichs (Art. 10 FAG) beanspruchen können.

Deshalb haben wir die Staatsregierung in einem Antrag aufgefordert, den bisherigen Schulversuch in ein dauerhaft angelegtes Pilotprojekt umzuwandeln. Dies verschafft den Kommunen Planungssicherheit und gibt ihnen die Möglichkeit für eine reguläre Förderung im Rahmen der Schulbaumittel im kommunalen Finanzausgleich.


Zusätzliche Mittel für Verwaltungsangestellte an Schulen

In einem Antrag haben wir die Staatsregierung aufgefordert, im Rahmen des Nachtragshaushalts 2008 dafür zu sorgen, die notwendigen Mittel für die Einstellung von zusätzlichen Verwaltungsangestellten an Schulen bereitzustellen. Dabei soll der Hauptschulbereich besonders berücksichtigt werden.


Neues Biber-Management für Bayern

In Bayern gibt es über 10.000 Biber. Damit ist der Biber bei uns keine vom Aussterben bedrohte Tierart mehr. Wir wollen auch künftig die Biberpopulation sichern. Auf der anderen Seite verursacht der Biber in bestimmten Regionen untragbare Schäden. Um solche Konfliktbereiche zu entschärfen, hat sich die CSU-Fraktion in einem Antrag dafür eingesetzt, Regelungen zu schaffen, die es ermöglichen, Biber aus Bereichen mit erheblichem Schadenspotential schnell und unbürokratisch zu entfernen. Die Staatsregierung soll sich auch bei der anstehenden Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes für entsprechende Rahmenbedingungen einsetzen. Außerdem sollen praktikable Haftungs- und Entschädigungsregelungen geprüft werden.


Regelung zum Schutz vor verhaltensbezogenem Lärm bei Jugendspieleinrichtungen

Die Schallobergrenzen für die Einrichtung und den Betrieb von Jugendspielplätzen richtet sich bislang nach Bundesrecht. Daraus ergeben sich für die Stadtplanung im Regelfall erhebliche Abstände zu angrenzenden Wohngebäuden, die aber in dicht bebauten Städten nur schwer realisierbar sind. Deshalb hat das bayerische Umweltministerium mit den Städten München, Nürnberg und Augsburg vereinbart, in begründeten Fällen von halbierten Abständen auszugehen.

In Folge der Föderalismusreform verfügen nun die Länder über die Gesetzgebungskompetenz zum Schutz vor verhaltensbezogenem Lärm. Vor diesem Hintergrund haben wir die Staatsregierung in einem Antrag aufgefordert, zu berichten, wie eine entsprechende landesgesetzliche Regelung ausgestaltet sein könnte, um Jugendlichen in Ballungsräumen eine sportliche und spielerische Entwicklung zu gewährleisten.

Zukunft älterer Menschen mit Behinderung

Die Zukunft älterer Menschen mit Behinderung ist eine politische Aufgabe, der immer größere Bedeutung zukommt. Die CSU-Fraktion hat sich dieses Themas angenommen und hierzu ein Antragspaket in den Landtag eingebracht.

In einem Antrag haben wir die Staatsregierung aufgefordert, über die Arbeit des „Runden Tisches – Zukunft der Behindertenhilfe in Bayern“ im Landtag zu berichten. Der zweite Antrag hat zum Ziel, die Einrichtungs- und Kostenträger auf regionaler Ebene zu veranlassen, für ihren Bereich eine Bestandaufnahme im Hinblick auf die Zahl der Betroffenen und die Anzahl der Plätze in Einrichtungen sowie den Versorgungsbedarf vorzunehmen.

Ein weiterer Antrag betrifft die Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Staatsregierung soll sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Pflegekasse die Leistungen der häuslichen Pflege für Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf in einer vollstationären Einrichtung der Eingliederungshilfe übernimmt.

Im vierten Antrag haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Eingliederung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung nicht mit dem Eintritt ins Rentenalter oder ab einer bestimmten Schwere ihrer Behinderung endet, sondern lebenslang gewährt wird. Im fünften Antrag haben wir die Staatsregierung schließlich aufgefordert, über die von den Bezirken abzuschließende Rahmenleistungsvereinbarung zur Entwicklung tagesstrukturierender Maßnahmen für ältere Menschen mit Behinderung zu berichten.



Büro, 12 Oktober 2007.


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