Schwerpunkte Oktober 2007

Umfassender Nichtraucherschutz beschlossen

Im Juli hat die Staatsregierung einen Gesetzentwurf zum Nichtraucherschutz in den Landtag eingebracht. Hierzu hat uns eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Reaktionen der Bürgerinnen und Bürger erreicht; dies gilt besonders für das geplante Rauchverbot in Gaststätten bei gleichzeitiger Zulässigkeit des Rauchens in einem dafür ausgewiesenen Nebenraum und die geplante Ausnahme für nur vorübergehend betriebene Bier-, Wein- und Festzelte.
Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die jetzt anstehenden Ausschussberatungen hat die CSU-Fraktion den Gesetzentwurf intensiv beraten.
Ergebnis war, dass sich die CSU-Fraktion fast einstimmig für einen umfassenden Nichtraucherschutz in Gaststätten ausgesprochen hat. Dort soll das Rauchen auch nicht in Nebenräumen gestattet werden. Mit ein-deutiger Mehrheit hat die CSU-Fraktion auch entschieden, dass für Bier-, Wein- und Festzelte sowie für entsprechende Hallen das gesetzliche Rauchverbot ohne Ausnahme gelten soll. Auch für öffentlich zugängliche Vereinsräumlichkeiten soll ein aus-nahmsloser Nichtraucherschutz vorgesehen werden.
Damit haben wir dem Gesundheitsschutz in Bayern eindeutige Priorität gegeben. Gleichzeitig haben wir auch dafür gesorgt, dass es zu keinen Wettbewerbsverzerrungen zwischen den verschiedenen Formen der Gastronomie kommt. Dies war auch dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband ein wichtiges Anliegen.
Schließlich haben wir klargestellt, dass geschlossene Gesellschaften nicht vom Rauchverbot erfasst werden.
Entsprechend dieser Beschlusslage haben wir inzwischen auch einen Änderungsantrag beim Landtag eingereicht. Das Gesetz soll dann (in geänderter Fassung) am 1. Januar 2008 in Kraft treten.


Kleine Metzgereien, Direktvermarkter und Gastwirte vor übermäßigen Anforderungen des EU-Hygienepakets schützen

Das neue EU-Hygienepaket verlangt von allen selbstschlachtenden und fleischverarbeitenden Betrieben eine EU-Zulassung, die spätestens bis zum 31. Dezember 2009 vorliegen muss. Davon sind in Bayern eine Vielzahl kleiner Metzgereien, Direktvermarkter und Gastwirte betroffen. Der CSU-Fraktion ist es ein wichtiges Anliegen, dass die Umsetzung der EU-Vorschriften für diese Betriebe nicht zu unlösbaren Problemen führen darf.
Selbstverständlich muss auch in kleinen Betrieben die Einhaltung von Hygienevorschriften gewährleistet sein. Auf der anderen Seite können Anforderungen an industriell geprägte Abläufe in Großbetrieben nicht ohne weiteres auf kleinere Betriebe übertragen werden. So sollte z.B. bei kleinen handwerklichen Betrieben die Zerlegung eines Schlachtviehs auch im Schlachtraum stattfinden können, wenn die entsprechenden Arbeiten zeitlich getrennt voneinander erfolgen. Auch eine so genannte Hygieneschleuse ist aus Sicht der CSU-Fraktion entbehrlich, wenn die Verschleppung von Verschmutzungen auf andere Weise vermieden werden kann.
Deshalb haben wir die Staatsregierung in einem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass für kleine selbstschlachtende Betriebe Ausnahmen von der Zulassungspflicht vorgese-hen werden. Außerdem soll die Bundesregierung darauf hinwirken, dass es den Ländern ermöglicht wird, selbst von der EU-rechtlich vorgesehenen Ausnahmemöglichkeit für nicht selbstschlachtende Einzelhandelsbetriebe Gebrauch zu machen, soweit deren Produktion an Lebensmitteln tierischer Herkunft 5 Tonnen pro Woche nicht überschreitet. Schließlich haben wir betont, dass in Deutschland keine über zwingende europarechtliche Vorgaben hinausgehenden Regelungen geschaffen werden dürfen und alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollen, um den Belangen kleiner Betriebe Rechnung zu tragen.

Rechtliche Grundlagen für die Online-Durchsuchung zügig schaffen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Online-Durchsuchungen, d.h. die heimliche Überprüfung der auf privaten Computern gespeicherten Daten durch den Einsatz spezieller Software, mangels ausdrücklicher Rechtsgrundlage derzeit unzulässig ist. Die CSU-Fraktion hält die Online-Durchsuchung bei der Bekämpfung von Terrorismus und anderen schwersten Straftaten jedoch für unverzichtbar und hat deshalb in einem Dringlichkeitsantrag gefordert, umgehend die notwendigen Rechtsgrundlagen zu schaffen.
Dies gilt im Bereich der Strafverfolgung, genauso aber auch bei der Gefahrenabwehr. Polizei und Staats-anwaltschaften dürfen gegenüber Schwerverbrechern, die moderne Kommunikationsmedien nutzen und zunehmend konspirativ vernetzt sind, nicht ins Hintertreffen geraten. Selbstverständlich muss die Online-Durchsuchung aber verfassungsrechtlich einwandfrei ausgestaltet werden, d.h. sie darf nur beim Verdacht schwerwiegender Delikte, nach richterlicher Anordnung und unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeits-grundsatzes möglich sein.

Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG nicht zu Lasten des Streckennetzes im ländlichen Raum

In einem Dringlichkeitsantrag haben wir uns dafür ausgesprochen, dass die geplante Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG nicht zu Lasten des Streckennetzes in der Fläche gehen darf. Wir legen besonderen Wert dar-auf, dass Bestand und Leistungsfähigkeit der Bahninfrastruktur auch in Zukunft gesichert bleiben sollen. Von zentraler Bedeutung sind für uns auch echte Mitspracherechte der Länder bei Investitionen, eine Weisungsunabhängigkeit der Infrastrukturunternehmen von der Holding, effektive Sanktionen bei Qualitätsmängeln in einzelnen regionalen Netzen, die Sicherung des Eigentums des Bundes und die Begrenzung der Trassenpreise.
Außerdem halten wir es für notwendig, die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung im Echtbetrieb zu erproben und die Länder in deren laufende Überprüfung einzubeziehen. Schließlich wollen wir eine diskriminierungsfreie Benutzung der Infrastruktur ge-währleisten und fordern deshalb eine deutliche Stärkung der Regulierungsinstrumente der Bundesnetzagentur.

Wärmenetze im Bereich der erneuerbaren Energien fördern

Erneuerbare Energien tragen erheblich dazu bei, den CO2-Ausstoß zu verringern. Ihr verstärkter Ausbau ist deshalb wesentlicher Bestandteil einer effektiven Klimaschutzstrategie und dient gleichzeitig einer un-abhängigen Energieversorgung. Zudem eröffnet beispielsweise der Anbau nachwachsender Rohstoffe der Landwirtschaft neue Perspektiven und stärkt den ländlichen Raum durch sein erhebliches Potenzial für die regionale Wertschöpfung.

Um die Nutzung erneuerbarer Energien noch schneller auszubauen, haben wir uns in einem Dringlichkeits-antrag dafür eingesetzt, dass die Errichtung von Leitungsnetzen zur Verteilung von Wärme, die aus er-neuerbaren Energien erzeugt wurde, beispielsweise aus Biomasse oder Geothermie und insbesondere auch aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, auf Ebene des Bundes und der EU gefördert wird.
Außerdem haben wir die Staatsregierung aufgefordert, auch eigene Möglichkeiten der Unterstützung entspre-chender Vorhaben zu prüfen.

Keine vorschnelle weitere Harmonisierung des Europäischen Asylrechts

Mit dem Ende August in Kraft getretenen Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der EU hat Deutschland die europäischen Vorgaben im Rahmen der Harmonisierung des Asylrechts umgesetzt. Derzeit werden auf europäischer Ebene weitere Harmonisierungen in Betracht gezogen.
Die CSU-Fraktion ist der Auffassung, dass zunächst die Ergebnisse der ersten Phase sorgfältig bewertet werden sollen, bevor weitere Schritte eingeleitet werden. Dies haben wir in einem Dringlichkeitsantrag zum Ausdruck gebracht. Dabei haben wir auch darauf hingewiesen, dass ein signifikanter Anstieg der Asylbewerberzahlen und der damit verbundenen Sozialausgaben, etwa durch neue Verteilungsmechanismen oder einen EU-rechtlich geforderten Anstieg des Niveaus der Sozialleistungen, verhindert werden muss. Außerdem darf das System der sicheren Drittstaaten nicht in Frage gestellt werden. Schließlich muss die Entscheidung über Art und Maß des Zugangs von Drittstaatsangehörigen zum Arbeitsmarkt den Mitgliedsstaaten verbleiben.

Beteiligung der Öffentlichkeit im Planfeststellungsverfahren für die dritte Start- und Landebahn am Flughafen München

Derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren bezüglich des Baus einer dritten Start- und Landebahn am Flughafen München. Da die entsprechenden Unterlagen außerordentlich umfangreich sind, erscheinen die gel-tenden Fristen für die Auslegung und die Erhebung von Einwendungen knapp bemessen. Andererseits können sie von der zuständigen Planfeststellungsbehörde nicht verlängert werden, weil es sich dabei um zwingende ge-setzliche Vorgaben handelt.
Vor diesem Hintergrund haben wir die Staatsregierung in einem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, die Ein-sichtnahme in die Planungsunterlagen und die Erhebung von Einwendungen für die betroffenen Bürger soweit wie möglich zu gewährleisten. Insbesondere sollen die Planungsfeststellungsunterlagen mit Beginn der Auslegungsfrist ins Internet eingestellt werden und dort während der gesamten Dauer der Auslegungs- und Ein-wendungsfrist rund um die Uhr eingesehen werden können.
Außerdem sollen die betroffenen Bürger deutlich auf diese Möglichkeit der Einsichtnahme hingewiesen und informiert werden, dass Einwendungen gegen die Planungen bis zum Ende der Auslegungs- und Einwendungsfrist am 18. Dezember erhoben werden kön-nen. Schließlich wollen wir, dass die betroffenen Bürger die Möglichkeit haben, substantiierte Belange bei rechtzeitig eingelegten Einwendungen nachträglich präzisieren zu können.

Fortführung der Milchquotenregelung

Die 1984 innerhalb der Europäischen Union eingeführte Milchquotenregelung wird nach derzeitigem Stand zum 31. März 2015 auslaufen. Dies führt bei unseren bäuerlichen Betrieben zu großer Verunsicherung.
Bayern ist das Milchland Nr. 1 in Deutschland und zählt mit einer jährlichen Milcherzeugung von 7,5 Mio. Tonnen zu den größten zusammenhängenden Milcherzeugerregionen Europas. Der Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit des Milchstandorts Bayern ist daher für die CSU-Fraktion von zentraler Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund haben wir uns in einem Antrag für eine Fortführung der Milchquotenregelung über 2015 hinaus - hierfür wäre eine qualifizierte Mehrheit von 75 % der Mitgliedstaaten in der EU erforderlich - ausgesprochen. Voraussetzung dafür ist aber, dass damit eine wirksame Preisstabilisierung erreicht wird, keine weitere Quotenerhöhung und keine weitere Zuteilung von Quoten an Mitgliedstaaten mit geringerer Quotenausstattung verbunden ist, die Investitionsförde-rung auf hohem Niveau bestehen bleibt und die Mittel der ersten und zweiten Säule in bisherigem Umfang erhalten werden.
Um möglichst schnell Planungssicherheit für unsere Milchbauern zu schaffen, haben wir die Staatsregierung zudem aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass auf europäischer Ebene eine baldige Entscheidung über die Zukunft der Milchquote getroffen wird.

Integration und Förderung von Menschen mit Behinderung

Derzeit befindet sich der Entwurf der Staatsregierung für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) in der parlamentarischen Beratung. Begleitend hierzu hat die CSU-Fraktion in einem Antrag mehrere Zielvorgaben zur Integration und Förderung von Menschen mit Behinderung formuliert, die im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes berücksichtigt werden sollen.
Ganz grundsätzlich haben wir in dem Antrag nochmals betont, dass es Ziel der Zusammenführung der Zustän-digkeit für die Eingliederungshilfe auf der Ebene der Bezirke ist, die Leistungen der Eingliederungshilfe im Interesse der Menschen mit Behinderung bedarfsgerechter und effizienter auszugestalten. Die Bündelung der Finanzierungsverantwortung für den ambulanten, teilstationären und stationären Bereich der Ein-gliederungshilfe bei den überörtlichen Sozialhilfeträgern soll dazu führen, dass Zuständigkeitskonflikte vermieden, Fehlanreize beseitigt und der ambulante Sektor bedarfsgerechter und stärker ausgebaut werden. Unser Ziel ist es, in sämtlichen Bereichen der Sozialhilfe einfache, überschaubare und bürgerfreundliche Zuständigkeitsregelungen zu erreichen.
In dem Antrag haben wir auch unsere Erwartung an die Bezirke zum Ausdruck gebracht, dass sie die Leistungen für Menschen mit Behinderung weiterentwickeln und sie bedarfsgerecht, umfassend und zügig anbieten. So sollen die Bezirke klar herausstellen, dass sie ihre Behinder-tenpolitik nicht nur an der Realisierung des Fürsorgeprinzips orientieren, sondern vielmehr an der wirksamen Hilfe zu einem selbstbestimmten Leben in Würde. Leichte Erreichbarkeit, umfassende und serviceorientierte Beratung, fachlich qualifizierte Prüfung und eine zügige Bearbeitung der Leistungsbe-gehren sehen wir dabei als besonders wichtig an.
Es ist uns ein großes Anliegen, dass die Leistungen der offenen Behindertenarbeit (soweit sie als Eingliede-rungshilfe zu qualifizieren und damit von der Neuordnung der Zuständigkeiten betroffen sind) auch in Zukunft auf dem bisherigen Niveau zur Verfügung gestellt und die Angebote bedarfsgerecht weiter ausgebaut werden. Insbesondere sollen das bisherige Leistungsspektrum der Landkreise und kreisfreien Städte in vollem Umfang übernommen und gegenüber der bis-herigen Unterstützung durch die örtlichen Sozialhilfeträger keine Abstriche gemacht werden. Dies gilt auch mit Blick auf die Arbeitsassistenz.

Ferner haben wir an die Leistungsanbieter und Kostenträger appelliert, ihrer hohen Verantwortung im Rahmen des Abschlusses von Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarungen gerecht zu werden, indem sie die Verhandlungen kooperativ und konstruktiv führen und dabei immer die berechtigten Belange der Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt stellen.
Schließlich haben wir die Staatsregierung in dem Antrag aufgefordert, im Rahmen der weiteren Neuordnung der Zuständigkeit in der Sozialhilfe weitere Zuständigkeitsabrundungen vorzunehmen, um das Prinzip der „Leistungen aus einer Hand“ möglichst weitgehend umzusetzen. Insbesondere sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass künftig die Bezirke auch die Kosten für die Mittagsverpflegung in teilstationären Einrichtungen übernehmen.

Weitere Maßnahmen und Initiativen

Hofaussiedlung vereinfachen

Für viele Landwirte ist eine Hofaussiedlung zur Aufrechterhaltung eines leistungsfähigen bäuerlichen Betriebs oder zur Lösung von Nachbarschaftskonflikten aufgrund von Geruchsimmissionen unvermeidbar. In der Praxis entstehen dabei schon im Planungsstadium erhebliche Kosten und sind schwierige Rechtsfragen zu klären, insbesondere, wenn mögliche neue Standorte an Waldgebiete grenzen. Um diese Situation zu vereinfachen, bedarf es einer Reihe von Neuregelungen, die die Aussiedlung ermöglichen und gleichzeitig den Belangen des Natur- und Umweltschutzes Rechnung tragen.
In diesem Zusammenhang hat die CSU-Fraktion vier Anträge eingebracht. Im ersten Antrag haben wir die Staatsregierung aufgefordert, dafür zu sorgen, dass bei Überschreitung der nach TA-Luft begrenzten Gesamtbe-lastung für Ammoniak von 10 Mikro-gramm/m3 für die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit eines Vorhabens der Einzelfall geprüft wird.
In einem zweiten Antrag haben wir uns dafür eingesetzt, in der Verwaltungspraxis bei Hofaussiedlungen die Definition von „Wald“ an moderne Betriebsstrukturen anzupassen und in der Regel bei 2500 m2 Flächenmaß anzu-setzen. Ziel des dritten Antrags ist es, den Zusammenhang zwischen Stall-Emissionen und Waldschäden wissenschaftlich untersuchen zu lassen. Mit dem vierten Antrag wollen wir erreichen, dass der Bestands- und Vertrauensschutz bei in Rodungsinseln gelegenen und emissions-schutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsbetrieben berücksichtigt wird.


Bei staatlichen Neubauten bevorzugt Holz verwenden

Holz ist in Bayern ein bedeutender nachwachsender Rohstoff. Bayern verfügt über 2,5 Mio. ha Wald in Privat-, Körperschafts- und Staatsbesitz. Darin liegen erhebliche Potentiale für die regionale Wertschöpfung. Außerdem ist die CO2-Einbindung im Bauholz für den Klimaschutz von großem Vorteil.
Deshalb hat sich die CSU-Fraktion in einem Antrag dafür ausgesprochen, im Rahmen der verfügbaren Haushalts-mittel bei Neubauten von staatseigenen Verwaltungsgebäuden Holzbau zu bevorzugen, wenn die funktionalen, konstruktiven und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen dies zulassen.


Mittelstand vor Pflicht zur Bilanzierung nach IFRS schützen

Die Staatsregierung soll alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass mittelständische Unternehmen und Konzerne gezwungen werden, Bilanzierungsregeln nach International Financial Reporting Standards (IFRS) anzuwenden.


Rahmenbedingungen für die Bienenhaltung verbessern

Die CSU-Fraktion hat sich in drei Anträgen mit dem Thema Bienenhaltung befasst.
In einem Antrag wurde die Staatsregierung aufgefordert zu prüfen, welche Möglichkeiten ergriffen werden kön-nen, um die regionale Honigvermarktung zu stärken. In einem weiteren Antrag wird die Staatsregierung aufge-fordert, über den Sachstand der Varroabekämpfung und der Resistenzzüchtung in der Bienenhaltung zu be-richten.
Ziel des dritten Antrags ist es, das am Fachzentrum für Bienen an der Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau in einem Pilotversuch die Wirksamkeit des Einsatzes einer 85 %igen Ameisensäure zur besseren Bekämpfung der Varoose geprüft wird.


Wegerechte für die Ethylenpipeline zwischen Münchsmünster und Ludwigshafen

Die Ethylenleitung zwischen Münchsmünster und Ludwigshafen ist für die bayerische Petrochemie von existenzieller Bedeutung. Sie erhöht die Flexibilität und Versorgungssicherheit bei Ethylen und trägt so maßgeblich zur Sicherung tausender Arbeitsplätze bei. Außerdem ist sie für die Ansiedlung neuer Unternehmen unerlässlich. Deshalb ist ihre umgehende Realisierung zwingend geboten.
Aus diesem Grund haben wir die Staatsregierung in einem Antrag aufgefordert, dem Landtag einen Entwurf eines Enteignungsgesetzes vorzulegen. Damit soll gewährleistet werden, dass die für das Projekt zwischen Münchsmünster und Ludwigshafen benötigten Wegerechte rechtzeitig zur Verfügung stehen.



Büro, 16 November 2007.


Übersicht