Schwerpunkte Dezember 2007

Konsequenter Nichtraucherschutz beschlossen

Mit großer Mehrheit hat der Bayerische Landtag am 12. Dezember das Gesetz zum Schutz der Gesundheit beschlossen. Damit stellt Bayern einen konsequenten und umfassenden Nichtraucherschutz sicher.

Das gesetzliche Rauchverbot gilt für alle Behörden des Freistaats Bayern und der Kommunen, für Gerichtsgebäude, Volkshochschulen und Hochschulen, Krankenhäuser und Heime sowie für Flughäfen. Dort kann das Rauchen allerdings in Nebenräumen zugelassen werden.

Das Rauchverbot gilt darüber hinaus auch in Schulen und schulischen Einrichtungen, Kinderspielplätzen, Kindertageseinrichtungen und Jugendherbergen sowie in Sportstätten. Mit umfasst sind auch Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie Gaststätten, soweit sie öffentlich zugänglich sind (d.h. nicht bei geschlossenen Gesellschaften), Bier-, Wein- und Festzelte bzw. entsprechende Hallen. In diesen Fällen gilt das Rauchverbot ausnahmslos; das Rauchen ist also auch nicht in Nebenräumen gestattet.

Das Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

Keine Zweitwohnungssteuer für Geringverdiener

Im Sommer 2004 hat der Bayerische Landtag das seit 1989 geltende Verbot, eine Zweitwohnungssteuer zu erheben, aufgehoben. Die CSU-Fraktion ist damit einem ausdrücklichen Wunsch der Kommunalen Spitzenverbände nachgekommen. Seitdem können die bayerischen Kommunen in kommunaler Selbstverantwortung eine Zweitwohnungssteuer einführen, wenn sie dies nach Lage der örtlichen Gegebenheiten für sinnvoll erachten. Aktuell haben 135 von 2.056 Gemeinden von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Darunter sind vor allem Fremdenverkehrsgemeinden, aber auch viele Ballungszentren, insbesondere Hochschulstandorte. Letzteres führt häufig dazu, das Studenten und Arbeitnehmer, die an ihrem Studien- oder Beschäftigungsort eine Zweitwohnung haben, allein aus Kostengründen ihren Hauptwohnsitz ummelden, obwohl sie ihren Lebensmittelpunkt noch in ihrer Heimatgemeinde haben. Folge davon sind Einwohnerverluste im ländlichen Raum und dadurch auch finanzielle Einbußen für ländliche Kommunen, da sich die finanziellen Umverteilungsmechanismen in Bayern, z.B. die Schlüsselzuweisungen, stark an die jeweiligen Einwohnerzahlen anlehnen.
Vor diesem Hintergrund hat die CSU-Fraktion die Staatsregierung in einem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden ein Konzept zu entwickeln, nach dem Personen mit geringer finanzieller Leistungsfähigkeit (insbesondere Schüler, Studenten, Auszubildende und vergleichbare Personengruppen) von der Entrichtung der Zweitwohnungssteuer befreit werden können.


Bei der Überprüfung der Gemeinsamen Agrarpolitik
Verlässlichkeit wahren

Die EU-Kommission hat vor kurzem ihre Überlegungen für die Überprüfung der im Jahr 2003 beschlossenen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgelegt. Bayern ist als größtes Agrarland in Deutschland davon maßgeblich berührt. Deshalb ist es wichtig, die anstehenden agrarpolitischen Weichenstellungen auf EU-Ebene frühzeitig mitzugestalten.
Mit der GAP-Reform aus dem Jahr 2003 haben die Landwirte bis 2013 Verlässlichkeit und Planungssicherheit erhalten. Diese zu bewahren ist der CSU-Fraktion ein zentrales Anliegen.
Der sogenannte „GAP-Gesundheitscheck“ darf deshalb nicht zu einer vorzeitigen weiteren Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik führen. Im Vordergrund müssen Vereinfachung, Abbau von Bürokratie und Systemangleichungen zwischen den Mitgliedstaaten stehen.
Vor diesem Hintergrund hat die CSU-Fraktion die geplante Anhebung der obligatorischen Modulation in einem Dringlichkeitsantrag ebenso abgelehnt wie die Überlegungen, die Milchquote zum 1. April 2008 um zwei Prozent aufzustocken. Demgegenüber haben wir den Vorschlag, die obligatorische Flächenstilllegung abzuschaffen, begrüßt, wollen aber die Möglichkeit für eine freiwillige Stilllegung zur Erbringung besonderer Umweltleistungen beibehalten. Positiv zu bewerten sind auch weitergehende Vereinfachungen bei Cross Compliance.
Schließlich kommt es uns darauf an, dass die Beihilfen für Trockenfutter, Stärkekartoffeln und Hopfen vor 2013 weder abgeschafft noch vollständig entkoppelt werden.

Entwurf für ein Bundespräventionsgesetz grundlegend überarbeiten

Vor kurzem hat das Bundesgesundheitsministerium einen ersten Entwurf für ein Präventionsgesetz vorgelegt.
Aus Sicht der CSU-Fraktion würde dieses Gesetz bestehende, gut funktionierende Präventionsmaßnahmen in Ba-yern beeinträchtigen und stattdessen zu zentralistischen, überbürokratischen neuen Strukturen führen.
In einem Dringlichkeitsantrag haben wir die Staatsregierung deshalb aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine grundlegende Überarbeitung dieses Entwurfs einzusetzen. Dabei ist es unser Ziel, ein Präventionsgesetz zu schaffen, das die Gesundheitsvorsorge als eigenständigen Leistungsbereich in den Sozialversicherungen stärkt. Wir brauchen qualitätsgesicherte Maßnahmen, die das Gesundheitsbewusstsein stärken und für eine aktive Gesundheitsförderung sorgen.
Dabei setzen wir auf eine Weiterentwicklung der vielen guten Präventionsprojekte der Krankenkassen, Rentenversicherer, der Selbsthilfe und der anderen Gesundheitsanbieter in den Betrieben, Kindergärten, Schulen und vielen anderen Orten. Die bewährten bayerischen Projekte dürfen nicht gefährdet, sondern müssen bedarfsgerecht ausgebaut werden. Dafür wollen wir auch im nächsten Doppelhaushalt entsprechende Mittel bereitstellen.

Wiedereinführung des Buß- und Bettags als gesetzlicher Feiertag

Der Buß- und Bettag ist seit 1995 kein gesetzlicher Feiertag mehr. Der Grund dafür ist, dass die Länder für die erste Stufe der Pflegeversicherung zur Kompensation der mit den Arbeitgeberbeiträgen verbundenen Belastungen der Wirtschaft einen gesetzlichen landesweiten Feiertag streichen mussten. Andernfalls würde den Arbeitnehmern der volle Beitragssatz abgezogen werden. Dies ist so im XI. Buch des Sozialgesetzbuchs geregelt.
Die CSU-Fraktion misst dem Schutz der Sonn- und Feiertage einen hohen Stellenwert bei. Sie ermöglichen ein gemeinsames Leben in der Familie sowie im Freundeskreis und schaffen Raum für Besinnung, Ruhe, Erholung und religiöse Betätigung. Deshalb hat Bayern schon wiederholt versucht, die bundesgesetzlichen Grundlagen zu ändern, um die mit der Pflegeversicherung verbundenen Arbeitgeberbelastungen auf andere Weise als durch Streichung eines gesetzlichen Feiertages kompensieren zu können. Entsprechende Bemühungen waren bislang leider erfolglos.
Vor diesem Hintergrund hat die CSU-Fraktion die Staatsregierung in einem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, einen erneuten Vorstoß zur Wiedereinführung des Buß- und Bettags als gesetzlicher Feiertag zu unternehmen. Die Staatsregierung soll sich auf Bundesebene für die notwendigen gesetzlichen Änderungen einsetzen. Dabei dürfen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine sozialrechtlichen Nachteile entstehen.

Weitere Maßnahmen und Initiativen


Förderung der Breitbandinfrastruktur im ländlichen Raum

Der schnelle Zugang zum Internet ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und Standortvorteil geworden. Deshalb hat die Erschließung des ländlichen Raums mit Datenautobahnen für die CSU-Fraktion hohe Priorität.
Zusätzlich zum Aktionsprogramm „Breitband für Bayern“ wird die Staatsregierung 10 Mio. Euro zur Verfügung stellen, mit denen insbesondere im ländlichen Raum die Versorgung von Gewerbegebieten und Ortsteilen, die von Gewerbebetrieben und Freiberuflern geprägt sind, mit hochleistungsfähigen Breitbandzugängen unterstützt werden soll.
Hierzu hat die CSU-Fraktion einen entsprechend Antrag eingebracht.


Fachhochschulreife an der Berufsschule

In einem Antrag haben wir die Staatsregierung aufgefordert, ein Konzept vorzulegen, das Auszubildenden mit guten Leistungen im mittleren Schulabschluss neben ihrer Ausbildung ohne Zeitverlust und unabhängig vom gewählten Ausbildungsbetrieb bzw. Ausbildungsberuf den Erwerb der Fachhochschulreife an der Berufsschule ermöglicht.


Verwendung von Studienbeiträgen für Kindertageseinrichtungen an Hochschulen

Die Staatsregierung soll unter Beachtung der Hochschulautonomie darauf hinwirken, dass die Hochschulen in Bayern ihre Einnahmen aus den Studienbeiträgen auch für die Bereitstellung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege für Kinder von Studierenden verwenden.
Dabei bietet sich je nach Bedarf die Bereitstellung einer eigenen Einrichtung der Hochschule oder die Finanzierung von Belegplätzen an. In diesem Zusammenhang ist es der CSU-Fraktion wichtig, dass die Einrichtungen flexibel auf die besonderen zeitlichen Erfordernisse der Studierenden eingehen können.


Männer für pädagogische Berufe gewinnen

Der Anteil männlicher Beschäftigter in Kindertageseinrichtungen beträgt weit unter 10 Prozent. Aber auch in der Schule sind männliche Lehrkräfte deutlich in der Unterzahl.
Vor diesem Hintergrund haben wir von der Staatsregierung ein Konzept gefordert, um den Anteil von Männern unter den pädagogischen Kräften in den Kindertageseinrichtungen und Schulen zu steigern.


Grundschulzeugnisse vereinfachen

Die Zeugnisse an Grundschulen sollen ab dem nächsten Schuljahr grundlegend überarbeitet werden.
Vor allem geht es uns darum, dass an die Stelle der Beurteilung nach den Kategorien A bis D eine textliche Bemerkung zum Sozial-, Lern- und Arbeitsverhalten treten soll. Außerdem soll es in Zukunft deutlich weniger Dokumentationspflichten für Lehrkräfte geben.


Gerechte Einnahmeteilung zwischen Bayerischer Oberlandbahn und S-München GmbH

Die Staatsregierung soll sich weiterhin um eine leistungsgerechte und wettbewerbskonforme Einnahmenaufteilung zwischen den Verkehrsunternehmen im Münchner Verkehrs- und Tarifverbund bemühen.
Diese sieht die CSU-Fraktion für den von der Bayerischen Oberlandbahn GmbH auf der Strecke München-Holzkirchen betriebenen Verkehr derzeit für nicht gegeben an.
Grundlage der Aufteilung soll aus Sicht der CSU-Fraktion die Einnahmenverteilung auf der Basis der Fahrgastzahlen 1998 sein, wobei diese an die seither stattgefundene Entwicklung der Fahrgastzahlen bei den einzelnen Verkehrsunternehmen angepasst werden muss.


Alternativtrasse ICE-Neubaustrecke Nürnberg-Erfurt über Lichtenfels-prüfen

Die Staatsregierung soll beim Bundesverkehrsministerium auf eine gründliche Prüfung einer alternativen Trassenführung der ICE-Neubaustrecke von Nürnberg nach Erfurt über Lichtenfels hinwirken und dem Landtag hierüber berichten. In diesem Zusammenhang ist für die CSU-Fraktion von besonderem Interesse, inwieweit von der Alternativplanung das bestehende Baurecht der bereits genehmigten Trasse berührt und auf wie hoch das mit der alternativen Trasse verbundene Einsparvolumen geschätzt wird.



Büro, 16 Januar 2008.


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