Joachim Haedke nimmt im Plenum zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes Stellung

München, 9. April 2008. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesstraf- und Verordnungsgesetztes zielt auf die Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage im Landesstraf- und Verordnungsgesetz für das Finanzministerium, um mit entsprechenden Regelungen das Treiben in den im Eigentum des Freistaates Bayern befindlichen Gärten und Parkanlagen vernünftig zu regeln. Dies betrifft 27 Anlagen, wie zum Beispiel den Münchner Englischen Garten. Sie sind ein Anziehungspunkt für Touristen und ein beliebtes Ausflugsziel für Einheimische und werden besonders in den Sommermonaten vor allem von Fußgängern und Joggern, Familien mit Kindern, Jugendlichen, Naturliebhabern, Hundehaltern und Radfahrern genutzt.
Leider wird das in der Regel friedliche Nebeneinander der verschiedenen Besuchergruppen in den letzten Jahren immer häufiger durch rücksichtsloses Verhalten einzelner gestört, wie zum Beispiel das Baden und Surfen im Eisbach des Englischen Gartens. Dies führt nicht nur zu Beschwerden, sondern manchmal auch zur Gefährdung anderer Gäste.
Durch die Gesetzesänderung soll nun dem Finanzministerium ein Mittel an die Hand gegeben werden, öffentlich-rechtliche Regelungen und somit klare Vorschriften für die Nutzung der staatlichen Parkanlagen zu erlassen und Verstöße gegen diese Regelungen mit einer Geldbuße oder einem Verwarnungsgeld zu ahnden.
In seiner Rede vor dem Plenum des Bayerischen Landtages begrüßt der Abgeordnete Joachim Haedke diesen Gesetzentwurf. Es gehe letztlich darum, einen Ordnungsrahmen für die Nutzung der Parks und Gärten zu schaffen. Diese Notwendigkeit sei gegeben, da sich das Verhalten der Menschen in Parks in den letzten 50 bis 100 Jahren geändert habe. Für die Münchner gehe es im Englischen Garten darum, die Liberalitas Bavariae, also den Grundsatz „leben und leben lassen“, zu erhalten.
Haedke schränkt aber ein: „Es darf nicht sein, dass in München im Englischen Garten künftig Heerscharen von Kontrolleuren herumlaufen und versuchen, von den Leuten 50 Euro zu kassieren. Es muss vielmehr darum gehen, hier einerseits ein entsprechendes Maß, einen Mittelweg und den gewünschten Rechtsrahmen zu finden, durch den andererseits die Lebensart und ein Stück München erhalten bleiben.“
Das Gesetz soll vorerst bis Ende 2012 bestehen und dann je nach dem Ergebnis einer erneuten Prüfung der Situation, weitergeführt werden oder wieder außer Kraft treten. Haedke befürwortet diese Regelung, da er darin einen Sicherheitsmechanismus sieht, der zum einen ein Ausarten verhindert und zum anderen aber auch die Möglichkeit der Anpassung an eine geänderte Situation bietet.


Büro, 12 April 2008.


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