Schwerpunkte März 2008

Bayerns Energieversorgung sichern

Der Energieversorger E.ON hat vor kurzem angekündigt, sich von seinen Übertragungsnetzen trennen zu wollen. Das Unternehmen hatte sich mit der EU-Kommission auf diesen Schritt geeinigt. Auch andere Energiekonzerne planen die Ausgliederung ihres Stromnetzes.
Vor diesem Hintergrund hat die CSU-Fraktion die Staatsregierung in einem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass im Falle eines Verkaufs des E.ON-Übertragungsnetzes und anderer Netze oder auch bei der Einbringung in eine Netzgesellschaft eine verlässliche und preiswerte Energieversorgung für die bayerische Wirtschaft und die Privathaushalte in unserem Land sichergestellt werden kann. Gleichzeitig haben wir verlangt, dass die notwendigen Investitionen in den Erhalt und den Ausbau des Übertragungsnetzes auch in Zukunft vorgenommen werden und die kommunalen und mittelständischen Verteilunternehmen durch den Eigentumswechsel beim Übertragungsnetz keine Nachteile erleiden.

Milchquote nicht erhöhen

Im Vorfeld der Entscheidung des EU-Agrarrats über die Erhöhung der Milchquote hat die CSU-Fraktion die Bundesregierung in einem Dringlichkeitsantrag aufgefordert, nichts unversucht zu lassen, um die von der EU-Kommission vorgeschlagene Milchquotenerhöhung zu verhindern.
Eine Erhöhung der Milchquote wäre aus unserer Sicht in der jetzigen Marktsituation das falsche Signal. Eine Mengenausweitung würde den Milchauszahlungspreis unter Druck setzen und könnte zudem vorschnell als Ausstieg aus der Milchquote gewertet werden.
Unsere Bemühungen waren im Ergebnis leider nicht erfolgreich. Der Bundeslandwirtschaftsminister hat sich zwar unserer Position angeschlossen, die Mehrheit im EU-Agrarrat hat sich aber für eine Quotenerhöhung ent-schieden.

Gemeinden bei der Lärmkartierung und -aktionsplanung entlasten

Nach bundesgesetzlichen Bestimmungen sind die Gemeinden grundsätzlich für die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zuständig. Ihnen allein obläge deshalb die Ausarbeitung von Lärmkarten und die Aufstellung von Lärmaktionsplänen. Einzige Ausnahme stellt die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken dar. Hierfür ist nach Bundesvorgaben das Eisenbahn-Bundesamt zuständig.
Der Gesetzentwurf der Staatsregierung, der derzeit parlamentarisch beraten wird, sieht zur Entlastung der Gemeinden vor, dass die Lärmkartierung der Großflughäfen und Bundesautobahnen durch den Staat übernommen wird. Hinsichtlich der Lärmaktionsplanung soll der Staat zusätzlich zu den genannten Bereichen auch für die Hauptschienenwege zuständig sein.
Die CSU-Fraktion setzt sich für weitergehende Entlastungen der Gemeinden ein. Wir haben deshalb einen Änderungsantrag eingebracht, der zum Ziel hat, dass der Staat die Aufgabe der Lärmkartierung vollständig, d.h. einschließlich der Ballungsräume und der Hauptverkehrsstraßen übernimmt. Zuständige Behörde für die Ausarbeitung der Lärmkarten soll in allen Fällen das Landesamt für Umwelt sein.


Weitere Maßnahmen und Initiativen

Beim Umweltgesetzbuch negative Auswirkungen auf die Jagd vermeiden

Derzeit erarbeitet die Bundesregierung einen Entwurf für ein umfassendes Umweltgesetzbuch.
In diesem Zusammenhang haben wir die Staatsregierung in einem Antrag aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass dabei die bewährte Trennung von Jagd und Naturschutz aufrecht erhalten bleibt. Insbesondere kommt es uns darauf an, dass der Artenkatalog der dem Jagdrecht unterliegenden Wildarten und die sogenannte Unberührtheitsklausel, die den Vorrang des Jagdrechts festlegt, nicht angetastet werden.


Berufsbegleitende Teilzeit-Bachelorstudiengänge schaffen

In einem weiteren Antrag haben wir uns dafür ausgesprochen, dass die Hochschulen in Bayern in Zukunft vermehrt Bachelorstudiengänge anbieten sollen, die in Teilzeit berufsbegleitend absolviert werden können.
Zielgruppe dieses Angebots sind Berufstätige, die über eine Hochschulzugangsberechtigung, aber nicht über einen akademischen Abschluss verfügen sowie Akademiker, die einen Weiterbildungsbedarf haben, dem nicht durch die bislang angebotenen Masterstudiengänge Rechnung getragen werden kann.
In diesem Zusammenhang soll auch geprüft werden, ob den Hochschullehrern, die in diesem Zusammenhang über ihre Lehrverpflichtung hinaus zusätzliche Lehrleistungen erbringen, ein angemessenes Entgelt hierfür gewährt werden kann.



Büro, 18 April 2008.


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