Schwerpunkte Mai 2008

Rahmenbedingungen der Kinderbetreuung verbessern

Die frühen Lebensjahre sind von besonderer Bedeutung für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern. Deshalb kommt der weiteren Verbesserung einer pädagogisch qualifizierten Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen eine hohe Priorität zu.
Grundlage einer familien- und kindergerechten Politik müssen die Bedürfnisse und Wünsche von Müttern, Vätern und Kindern sein. Hierzu zählt vor allem, Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass jedes Kind seine Talente entfalten und ausbauen kann. Dazu leisten gute Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen einen wichtigen Beitrag.
Vor diesem Hintergrund hat sich die CSU-Fraktion in einem Dringlichkeitsantrag dafür ausgesprochen, in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrt ein Konzept zu entwickeln, mit dem stufenweise der Anstellungsschlüssel und der Basiswert nach dem bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz verbessert werden. Dabei ist unser Ziel, mit mehr Personal die Kinder in den Einrichtungen noch besser und individueller zu fördern.
Außerdem haben wir gefordert, dass im Anschluss an diese qualitativen Verbesserungen mittelfristig ein kostenfreies Kindergartenjahr eingeführt werden soll. Denn zwar genießen die bayerischen Kindergärten seit langem große Anerkennung, wie sich an der hohen Zahl der Kinder in allen drei Kindergartenjahren zeigt. Dennoch begrüßen wir die Einführung eines beitragsfreien Kindergartenjahres als familienpolitische Leistung mit hoher Signalwirkung. Sie dient der Entlastung aller Familien und fügt sich in unser familienpolitisches Gesamtkonzept ein, Familien umfassend durch Angebote der Eltern- und Familienbildung, durch qualitativ hochwertige Kinderbetreuungsangebote und durch finanzielle Leistungen zu unterstützen.


Umsetzung des Gesundheits-Checks der gemeinsamen Agrarpolitik darf bayerischen Bauern nicht schaden

Die gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union ist vor kurzem mit dem Ziel überprüft worden (so genannter Gesundheits-Check), sie auf der Basis der tief greifenden Reform aus dem Jahr 2003 weiter zu modernisieren und zu vereinfachen. Die EU-Kommission hat nun ihre Vorschläge zur Umsetzung dieser Überprüfung vorgelegt. Davon ist Bayern als größtes Agrarland in Deutschland maßgeblich berührt.
In einem Dringlichkeitsantrag haben wir einzelne Verbesserungen begrüßt, z. B. die Vereinfachung der Betriebsprämienregelung oder die Freigabe stillgelegter Ackerflächen für die Produktion. Andererseits ist aber zu befürchten, dass bayerische Bauern durch zahlreiche Maßnahmen auch Nachteile erleiden. Dies lehnen wir mit Nachdruck ab.
So halten wir insbesondere eine Ausweitung der Milchquote für den falschen Weg. Sollte die Quotenregelung im Jahr 2015 auslaufen, bedarf es aus unserer Sicht im Hinblick auf eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Milcherzeugung in Bayern jedenfalls eines Gesamtkonzepts zur Milchpolitik mit entsprechenden Begleitmaßnahmen. In diesem Zusammenhang haben wir die EU-Kommission aufgefordert, dafür EU-Mittel zusätzlich bereit zu stellen.
Des Weiteren lehnen wir aus Gründen der Planungssicherheit für die betroffenen Landwirte eine Erhöhung der Modulationssätze ab. Nicht akzeptieren können wir auch eine Vollentkoppelung der Trockenfutter, Stärke- und Hopfenbeihilfe vor dem Jahr 2013.
Schließlich haben wir uns für substanzielle Vereinfachungen bei den Cross Compliance-Regelungen ausgesprochen.


Härtefallregelung bei der Zweitwohnungssteuer

Seit September 2004 sind die Kommunen befugt, durch kommunale Satzungen Zweitwohnungssteuern zu erheben. Zum 31. Dezember 2007 haben 139 von insgesamt 2.056 Kommunen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Die Mehrzahl dieser Gemeinden sind typische Fremdenverkehrsgemeinden; allerdings haben auch die Groß- bzw. Universitätsstädte München, Nürnberg, Augsburg und Fürth die Zweitwohnungssteuer eingeführt.
Gerade in den Großstädten trifft die Zweitwohnungssteuer aber nicht in erster Linie den Ferienwohnungsbesitzer, an den bei der Zulassung der Zweitwohnungssteuer vor allem gedacht war, sondern Menschen, die die Zweitwohnung zu beruflichen Zwecken nutzen, darunter auch viele Personen mit geringer finanzieller Leistungsfähigkeit wie z. B. Studenten, Auszubildende oder manche Berufspendler.
Um der Pflicht zur Zahlung der Zweitwohnungssteuer zu entgehen, entscheiden sich viele Betroffene zur Ummeldung Ihres Hauptwohnsitzes, was bei ihren Heimatgemeinden zum Teil zu erheblichen Einwohnerverlusten führt. Folge davon ist nicht nur eine Beeinträchtigung des gesellschaftlichen Lebens vor Ort, sondern sind auch Benachteiligungen beim Finanzausgleich und bei der Einkommensteuerbeteiligung.
Um den genannten Fehlentwicklungen entgegen zu wirken, hat die CSU-Fraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes auf den Weg gebracht. Darin ist eine Härtefallregelung enthalten, wonach die Kommunen verpflichtet werden, auf Antrag Zweitwohnungsinhaber von der Steuerpflicht zu befreien, wenn deren Summe der positiven Einkünfte im vorletzten Jahr vor Entstehen der Steuerpflicht 25.000 Euro (bei Ledigen) bzw. 33.000 Euro (bei Ehegatten) nicht überschritten hat. Zugunsten von Personen, deren Einkünfte nur geringfügig höher sind als die genannten Grenzwerte, haben wir zudem festgelegt, dass die Steuer nicht mehr als 1/3 der übersteigenden Summe betragen darf.
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

Arbeitsmarktpolitische Instrumente vereinfachen

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist vorgesehen, dass alle arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen überprüft werden sollen. Vor diesem Hintergrund plant das Bundesarbeitsministerium, demnächst einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Deshalb haben wir in einem Dringlichkeitsantrag gefordert, die Zahl der arbeitsmarktpolitischen Instrumente entscheidend zu reduzieren und für ihren flexiblen Einsatz vor Ort ausreichend Spielräume zu eröffnen, damit die Verantwortung vor Ort gestärkt werden kann.

Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz

Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes in der parlamentarischen Beratung.
Die CSU-Fraktion hat hierzu in einer Entschließung die Ziele des Gesetzentwurfs bekräftigt, eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung im öffentlichen Leben zu unterstützen, eine tatsächliche Barrierefreiheit in öffentlichen Einrichtungen herzustellen und das Selbstbestimmungsrecht der Menschen mit Behinderungen zu stärken.
Des weiteren haben wir die Staatsregierung aufgefordert zu prüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um auch im Bereich der Kindertageseinrichtungen allen hör- oder sprachbehinderten Eltern die Kommunikation mit den pädagogischen Kräften und den Verantwortlichen des Einrichtungsträgers zu ermöglichen.
Außerdem haben wir uns dafür eingesetzt, die Zahl der Fernsehsendungen als Hörfilme und als Sendungen mit qualifizierten Untertitelungen für seh- und hörbehinderte Menschen deutlich zu erhöhen. Deshalb haben wir die Rundfunkräte in ARD und ZDF sowie den Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien aufgefordert, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.


Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Vernachlässigung

Immer wieder wird in den Medien von schrecklichen Fällen der Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen berichtet. In diesem Zusammenhang ist es der CSU-Fraktion ein großes Anliegen, dass die geltende Verpflichtung zu wechselseitiger Kooperation zwischen Jugendämtern und anderen, ebenfalls zur Abwendung der Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen zuständigen Stellen (z. B. Polizei, Familiengericht, Gesundheitshilfe, Kindergärten oder Schulen) in der Praxis tatsächlich auch umgesetzt wird.
Daneben haben wir von der Staatsregierung die Prüfung verlangt, welche Verbesserungen der Kooperation möglich sind und auch gesetzlich verankert werden sollten.



Büro, 11 Juni 2008.


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